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231743-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bürgerversammlung zu den geplanten Fahrradstraßen

Nummer
231743-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231743 Bürgerantrag: Bürgerversammlung zu den geplanten Fahrradstraßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231743-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bürgerversammlung zu den
geplanten Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur grundsätzlichen Umwandlung der ausgewählten Straßen zu
Fahrradstraßen hat bereits im Jahr 2013 eine Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Seit den damaligen Beschlüssen haben sich die Erkenntnisse und
Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen geändert (unter
anderem durch den Radentscheidbeschluss – beschlossen durch den
Hauptausschuss mit 80 % Zustimmung – der vorgibt, dass Fahrradstraßen 4,50
m breit sein sollen sowie durch Gerichtsurteile (u.a. VG Hannover, Urteil vom
17.07.2019 - 7 A 7457/17). Daher hat die Verwaltung die Pläne angepasst und
die genannten Fahrradstraßen der Politik erneut zum Beschluss vorgelegt.
Im Rahmen der Änderung der Pläne hat die Verwaltung verschiedene
Bürger*inneninformationsformate in den einzelnen Stadtbezirken angeboten:
• Beuel: 28.06.2023; Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem
Wochenmarkt in Beuel
• Südstadt: 05.07.2023; zwei Stadtteil-Spaziergänge durch die Südstadt
• Bad Godesberg: 11.07.2023, Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem
Wochenmarkt in Bad Godesberg.
• Bonn: 09.08.2023; Lunch-Break-Fahrradtour durch Bonns künftige und
derzeitige Fahrradstraßen
• Beuel: 14.08.2023; Zentrale Informationsveranstaltung im Ratssaal des
Beueler Rathauses und online auf YouTube und bonn.de.
Eine Verbreiterung der Radwege entlang des Rheins ist grundsätzlich
anzustreben. Hier müssen aber verschiedene Belange wie u.a. der
Landschaftsschutz, Überflutungsflächen und Eigentumsverhältnisse
berücksichtigt werden. Daher bedeuten Umplanungen in diesen Bereichen
immer einen großen und komplexen Abstimmungsaufwand. Unabhängig
davon, ist eine rheinparallele Radroute wichtig. Das Rheinufer wird regelmäßig
vom Hochwasser überflutet und der ufernahe Radweg ist dann unpassierbar.
Teilweise bevorzugen Radfahrende gerade in der dunkleren Jahreszeit auch
Wegeführungen durch den Siedlungsbereich oder vermeiden je nach Quell-
oder Zielort Umwege entlang des Rheins. Unter anderem die Rüdigerstraße
bietet für diese Ereignisse eine gute Alternative für den Radverkehr.Seite 1 von 2
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Fahrradstraßen werden in Bonn künftig als eingeschränkte Halteverbotszonen
(VZ 290.1) mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“
beschildert. In eingeschränkten Halteverbotszonen darf überall für das Laden
und Liefern angehalten werden. Dies gewährleistet, dass beispielsweise
Paketdienste, Taxifahrende aber auch Anwohnende weiterhin Dinge ein- und
ausladen oder Personen ein- und aussteigen lassen können.
Handwerker*innen können mit dem vorgenannten Ausweis überall dort im
eingeschränkten Halteverbot parken, wo es die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigt.
Handwerksbetriebe wie auch soziale Dienste haben die Möglichkeit bei der
Stadt Bonn spezielle Parkausweise zur Parkerleichterung zu erhalten. Diese
berechtigen dazu, im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen, auf
öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und im Bereich von
Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt,
wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung
steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum
Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parksituation in den neuen Bonner Fahrradstraßen wird daher für
Handwerksbetriebe und Pflegedienste mit entsprechendem Ausweis potenziell
verbessert und deutlich entspannter als heute.
Beschlussvorschlag:
Da erst vor Kurzem bereits mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen
stattgefunden haben, empfiehlt die Verwaltung derzeit keine
Bürgerversammlung in Mehlem durchzuführen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Dieses
Votum schließt das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de