231743-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bürgerversammlung zu den geplanten Fahrradstraßen
Kerndaten
- Nummer
- 231743-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231743-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bürgerversammlung zu den geplanten Fahrradstraßen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur grundsätzlichen Umwandlung der ausgewählten Straßen zu Fahrradstraßen hat bereits im Jahr 2013 eine Bürgerbeteiligung stattgefunden. Seit den damaligen Beschlüssen haben sich die Erkenntnisse und Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen geändert (unter anderem durch den Radentscheidbeschluss – beschlossen durch den Hauptausschuss mit 80 % Zustimmung – der vorgibt, dass Fahrradstraßen 4,50 m breit sein sollen sowie durch Gerichtsurteile (u.a. VG Hannover, Urteil vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17). Daher hat die Verwaltung die Pläne angepasst und die genannten Fahrradstraßen der Politik erneut zum Beschluss vorgelegt. Im Rahmen der Änderung der Pläne hat die Verwaltung verschiedene Bürger*inneninformationsformate in den einzelnen Stadtbezirken angeboten: • Beuel: 28.06.2023; Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Beuel • Südstadt: 05.07.2023; zwei Stadtteil-Spaziergänge durch die Südstadt • Bad Godesberg: 11.07.2023, Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Bad Godesberg. • Bonn: 09.08.2023; Lunch-Break-Fahrradtour durch Bonns künftige und derzeitige Fahrradstraßen • Beuel: 14.08.2023; Zentrale Informationsveranstaltung im Ratssaal des Beueler Rathauses und online auf YouTube und bonn.de. Eine Verbreiterung der Radwege entlang des Rheins ist grundsätzlich anzustreben. Hier müssen aber verschiedene Belange wie u.a. der Landschaftsschutz, Überflutungsflächen und Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Daher bedeuten Umplanungen in diesen Bereichen immer einen großen und komplexen Abstimmungsaufwand. Unabhängig davon, ist eine rheinparallele Radroute wichtig. Das Rheinufer wird regelmäßig vom Hochwasser überflutet und der ufernahe Radweg ist dann unpassierbar. Teilweise bevorzugen Radfahrende gerade in der dunkleren Jahreszeit auch Wegeführungen durch den Siedlungsbereich oder vermeiden je nach Quell- oder Zielort Umwege entlang des Rheins. Unter anderem die Rüdigerstraße bietet für diese Ereignisse eine gute Alternative für den Radverkehr.Seite 1 von 2 Seite 2 Fahrradstraßen werden in Bonn künftig als eingeschränkte Halteverbotszonen (VZ 290.1) mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ beschildert. In eingeschränkten Halteverbotszonen darf überall für das Laden und Liefern angehalten werden. Dies gewährleistet, dass beispielsweise Paketdienste, Taxifahrende aber auch Anwohnende weiterhin Dinge ein- und ausladen oder Personen ein- und aussteigen lassen können. Handwerker*innen können mit dem vorgenannten Ausweis überall dort im eingeschränkten Halteverbot parken, wo es die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Handwerksbetriebe wie auch soziale Dienste haben die Möglichkeit bei der Stadt Bonn spezielle Parkausweise zur Parkerleichterung zu erhalten. Diese berechtigen dazu, im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte. Die Parksituation in den neuen Bonner Fahrradstraßen wird daher für Handwerksbetriebe und Pflegedienste mit entsprechendem Ausweis potenziell verbessert und deutlich entspannter als heute. Beschlussvorschlag: Da erst vor Kurzem bereits mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen stattgefunden haben, empfiehlt die Verwaltung derzeit keine Bürgerversammlung in Mehlem durchzuführen. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Dieses Votum schließt das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de