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231741 · Beschlussvorlage

Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des Sportparks Nord am Mondorfer Bach

Nummer
231741
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 23.11.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231741
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des
Sportparks Nord am Mondorfer Bach
Beratungsfolge
Sportausschuss 23.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3
für die Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des Sportparks Nord am
Mondorfer Bach in Auftrag zu geben.
Begründung
Die vom Rat am 24.06.2021 beschlossene Konzeptstudie „Entwicklung und
Neuausrichtung Sportpark Nord“ (DS 210395) sieht als ein Maßnahmenpaket
die Steigerung der Attraktivität der Nebenflächen vor. Die Verwaltung ist
beauftragt worden, die Umsetzung dieser Maßnahmenpakete zu prüfen und
diese den politischen Gremien gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der das Urheberrecht innehabende Landschaftsplaner hat deshalb für die
Nebenfläche am Mondorfer Bach eine erste Planungsskizze entwickelt, welche
als Ideengeber zu einer Entwurfsplanung weiterentwickelt werden soll. Diese
Planungsskizze ist im Anhang beigefügt.
Der Fußballplatz am Mondorfer Bach wird von der ersten Mannschaft des
Bonner SC als Trainingsplatz genutzt. Der Trainingsplatz ist stark
sanierungsbedürftig. Er kann aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes
bei bestimmten Witterungsbedingungen nicht mehr regelmäßig für das Training
der ersten Mannschaft des BSC genutzt werden. Die Mannschaft weicht dann
auf den Kunstrasenplatz an der Josefshöhe aus. Im Hinblick darauf, dass in der
Regionalliga, dessen Ligazugehörigkeit der BSC wieder anstrebt, die
Heimspiele auf einem Naturrasen ausgetragen werden, ist ein Training auf
einem Kunstrasenplatz suboptimal. Deshalb ist eine Sanierung des
Trainingsplatzes am Mondorfer Bach als Naturrasenplatz notwendig.
Durch eine Veränderung der Lage und Maße des Trainingsplatzes entsteht die
Möglichkeit, eine zusätzliche Trainingsfläche anzulegen, die mit einem
Kunstrasenbelag ausgestattet werden soll, sofern die Prüfung derSeite 1 von 4
Seite 2
Genehmigungsfähigkeit positiv verläuft. Auf dieser Fläche sollen bestimmte
Trainingsformen durchgeführt werden, die den Naturrasen schonen werden.
Im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen soll
auch die in die Jahre gekommene Flutlichtanlage durch eine moderne LED-
Flutlichtanlage ersetzt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, neben dem Trainingsplatz eine zusätzliche
Kunststofflaufbahn (mindestens 4 Bahnen mit einer Länge von 120 m)
anzulegen. Diese Fläche soll als Aufwärmfläche für regionale und nationale
Leichtathletik-Meisterschaften genutzt werden. Der Leichtathletikverband
Nordrhein (LVN) beabsichtigt, sich mit Deutschen Jugend-
Leichtathletikmeisterschaften zu bewerben, die im Sportpark Nord ausgetragen
werden sollen. Für die Austragung von nationalen Meisterschaften ist eine
solche Aufwärmfläche außerhalb des Stadionbereichs Voraussetzung. Die
Bewerbung soll für das Jahr 2026 eingereicht werden. Eine Durchführung der
Maßnahmen wäre in zeitlicher Hinsicht bis dahin realistisch, wenn die weiteren
Planungsleistungen von der Verwaltung kurzfristig in Auftrag gegeben werden.
Die Planungsskizze ist sowohl mit dem BSC als auch mit dem LVN erörtert
worden.
Das Planungsbüro hat eine Kostenprognose vorgelegt. Danach ist von Kosten
in Höhe von 1.600.000 € netto zuzüglich Planungskosten auszugehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Planungsleistungen für die Umsetzung dieser
Maßnahme in Auftrag zu geben. Es ist zunächst eine stufenweise Beauftragung
bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorgesehen. Die
Planungsaufwendungen hierfür werden rund 90.000 € betragen.
Die Verwaltung beabsichtigt, den politischen Gremien im Jahr 2024 die
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Beschlussfassung vorzulegen und
eine Realisierung der Maßnahme in 2025 anzustreben, so dass eine
Bewerbung für die DLV-Jugendmeisterschaft ab 2026 möglich wäre.
Ob und ggfs. welche Gutachten eingeholt werden sollen und ein Bauantrag zu
stellen ist, wird im Verlauf des weiteren Planungsprozesses geklärt.
Die Mittel für die vorgeschlagenen Planungsleistungen stehen im investiven
Haushalt des Sport- und Bäderamtes 2024 zur Verfügung. Auch die Mittel zur
Umsetzung der Maßnahme wurden im Zuge der Beratungen zum Haushalt
2023/24 sowie zur Mittelfristigen Finanzplanung bereits beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 4
Seite 3
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Auszahlungen 90.000 EUR 5520608011200/78.5300 2024
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Entwicklungskonzept Nebenfläche Mondorfer Bach (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de