231741 · Beschlussvorlage
Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des Sportparks Nord am Mondorfer Bach
Kerndaten
- Nummer
- 231741
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231741 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des Sportparks Nord am Mondorfer Bach Beratungsfolge Sportausschuss 23.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Sanierung und Erweiterung der Nebenflächen des Sportparks Nord am Mondorfer Bach in Auftrag zu geben. Begründung Die vom Rat am 24.06.2021 beschlossene Konzeptstudie „Entwicklung und Neuausrichtung Sportpark Nord“ (DS 210395) sieht als ein Maßnahmenpaket die Steigerung der Attraktivität der Nebenflächen vor. Die Verwaltung ist beauftragt worden, die Umsetzung dieser Maßnahmenpakete zu prüfen und diese den politischen Gremien gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Der das Urheberrecht innehabende Landschaftsplaner hat deshalb für die Nebenfläche am Mondorfer Bach eine erste Planungsskizze entwickelt, welche als Ideengeber zu einer Entwurfsplanung weiterentwickelt werden soll. Diese Planungsskizze ist im Anhang beigefügt. Der Fußballplatz am Mondorfer Bach wird von der ersten Mannschaft des Bonner SC als Trainingsplatz genutzt. Der Trainingsplatz ist stark sanierungsbedürftig. Er kann aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes bei bestimmten Witterungsbedingungen nicht mehr regelmäßig für das Training der ersten Mannschaft des BSC genutzt werden. Die Mannschaft weicht dann auf den Kunstrasenplatz an der Josefshöhe aus. Im Hinblick darauf, dass in der Regionalliga, dessen Ligazugehörigkeit der BSC wieder anstrebt, die Heimspiele auf einem Naturrasen ausgetragen werden, ist ein Training auf einem Kunstrasenplatz suboptimal. Deshalb ist eine Sanierung des Trainingsplatzes am Mondorfer Bach als Naturrasenplatz notwendig. Durch eine Veränderung der Lage und Maße des Trainingsplatzes entsteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Trainingsfläche anzulegen, die mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet werden soll, sofern die Prüfung derSeite 1 von 4 Seite 2 Genehmigungsfähigkeit positiv verläuft. Auf dieser Fläche sollen bestimmte Trainingsformen durchgeführt werden, die den Naturrasen schonen werden. Im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen soll auch die in die Jahre gekommene Flutlichtanlage durch eine moderne LED- Flutlichtanlage ersetzt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, neben dem Trainingsplatz eine zusätzliche Kunststofflaufbahn (mindestens 4 Bahnen mit einer Länge von 120 m) anzulegen. Diese Fläche soll als Aufwärmfläche für regionale und nationale Leichtathletik-Meisterschaften genutzt werden. Der Leichtathletikverband Nordrhein (LVN) beabsichtigt, sich mit Deutschen Jugend- Leichtathletikmeisterschaften zu bewerben, die im Sportpark Nord ausgetragen werden sollen. Für die Austragung von nationalen Meisterschaften ist eine solche Aufwärmfläche außerhalb des Stadionbereichs Voraussetzung. Die Bewerbung soll für das Jahr 2026 eingereicht werden. Eine Durchführung der Maßnahmen wäre in zeitlicher Hinsicht bis dahin realistisch, wenn die weiteren Planungsleistungen von der Verwaltung kurzfristig in Auftrag gegeben werden. Die Planungsskizze ist sowohl mit dem BSC als auch mit dem LVN erörtert worden. Das Planungsbüro hat eine Kostenprognose vorgelegt. Danach ist von Kosten in Höhe von 1.600.000 € netto zuzüglich Planungskosten auszugehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Planungsleistungen für die Umsetzung dieser Maßnahme in Auftrag zu geben. Es ist zunächst eine stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorgesehen. Die Planungsaufwendungen hierfür werden rund 90.000 € betragen. Die Verwaltung beabsichtigt, den politischen Gremien im Jahr 2024 die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Beschlussfassung vorzulegen und eine Realisierung der Maßnahme in 2025 anzustreben, so dass eine Bewerbung für die DLV-Jugendmeisterschaft ab 2026 möglich wäre. Ob und ggfs. welche Gutachten eingeholt werden sollen und ein Bauantrag zu stellen ist, wird im Verlauf des weiteren Planungsprozesses geklärt. Die Mittel für die vorgeschlagenen Planungsleistungen stehen im investiven Haushalt des Sport- und Bäderamtes 2024 zur Verfügung. Auch die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme wurden im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2023/24 sowie zur Mittelfristigen Finanzplanung bereits beschlossen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 4 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen 90.000 EUR 5520608011200/78.5300 2024 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Entwicklungskonzept Nebenfläche Mondorfer Bach (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de