231736-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt
Kerndaten
- Nummer
- 231736-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231736-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Zuge der Beratung der Beschlussvorlage DS 231736 Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt wurde die Frage nach der Auswahl der geplanten Beleuchtung an der Rheinuferpromenade an die Verwaltung herangetragen, die als ergänzende Stellungnahme zur Beschlussvorlage erläutert wird. In o.a. Beschlussvorlage wird in der Begründung, Absatz Bürgerbeteiligung, die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planung dargestellt. Insgesamt wurden zum Thema Beleuchtung im Verhältnis zu anderen Themen wenige Beiträge eingereicht, die größtenteils sehr allgemein gehalten waren (zusammen ~20 Beiträge in allen durchgeführten Beteiligungsformaten) u.a. waren dies: - Es fehlt Beleuchtung, bessere Ausleuchtung sicherstellen, Angsträume vermeiden (9 Beiträge) - Beleuchtung durch Solarstrom, Beachtung Lichtimmission, Einhaltung Tierschutz (4 Beiträge) - Historisierende Beleuchtung berücksichtigen (3 Beiträge) - Moderne Beleuchtung, einheitliches Erscheinungsbild in der Gesamtplanung (2 Beiträge) - Gastronomie- und Kulturorte schön beleuchten (2 Beiträge) Eine Teilaufgabe des Wettbewerbs zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade war es, ein Ausstattungskonzept des öffentlichen Raums mit beispielhaften Möblierungs-und Beleuchtungselementen zu erstellen, so dass der neuzugestaltende Uferbereich ein stimmiges Gesamtbild erhält (DS.-Nr. 210228). Im Rahmen dieses Ausstattungskonzeptes wurden vom Büro Planorama im Wettbewerbsverfahren für die Beleuchtung des Promenadenbereiches moderne, schlichte Leuchtstelen vorgeschlagen, die sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen. Auf Grundlage dieses Siegerbeitrages wurde die weitere Planung fortgeführt. Bei der Auswahl der Leuchtenmodelle an der Rheinuferpromenade liegenSeite 1 von 2 Seite 2 neben der Optik weitere Schwerpunkte in der Einbindung in die Gesamtgestaltung und in der Funktionalität der Beleuchtung. Hier spielen bei der Auswahl der Leuchten auch Aspekte, wie z.B. technische Anforderungen und Instandhaltung, eine wichtige Rolle. So müssen u.a. die Leuchten den Anforderungen des Einsatzes im Landschaftsschutzgebiet genügen (z.B. geschlossenes, insektenfreundliches Gehäuse, gerichtetes Licht auf die Fläche (kein Streulicht/ Lichtimmission), etc.). Die am Rheinufer vorgeschlagenen, neuen Lichtstelen zur Ausleuchtung der Promenade, sowie die neuen Mastleuchten zur Ausleuchtung der Fahrradstraße, erfüllen alle Eigenschaften zum Einsatz im Landschaftsschutzgebiet (Insektenschutz/ Lichtimmission, etc.) und haben eine Masthöhe von über 5m. Dies hat den Vorteil, dass die Technikeinheiten der einzelnen Leuchten im Überflutungsbereich hochwassersicher untergebracht werden können. Bei niedrigeren Masthöhen von ~3m, wie sie z.B. bei historisierenden Leuchten zum Einsatz kommen, müssten u.U. zum Überflutungsschutz zusätzliche Schaltkästen in höhergelegenen Bereichen aufgestellt und angeschlossen werden. Bei 5m hohen Masten ist dies bau- und unterhaltungstechnisch einfacher zu lösen. Die Wahl der Masthöhen haben jedoch nicht nur bautechnische, sondern auch gestalterische und finanzielle Auswirkungen, die im Rahmen der Gesamtplanung berücksichtigt werden müssen. Bei einer Lichtpunkthöhe von z.B. ~3m müssten, um die gleiche Ausleuchtungsintensität der Flächen zu gewährleisten wie bei einer Lichtpunkthöhe von ~5m, mindestens 1/3 mehr Leuchten aufgestellt, betrieben und unterhalten werden. Die im Ausstattungskonzept des Siegerbeitrages vorgeschlagenen, schlichten Lichtstelen gleichen den Lichtstelen, welche bereits im beschlossenen Gestaltungshandbuch für Maßnahmen im damaligen Wettbewerbsgebiet „Stadt zum Rhein“ enthalten sind (DS-Nr. 1011168) sehr, daher wurde in der Entwurfsplanung dieses Modell übernommen. In den neugestalteten Verbindungen zur Innenstadt (z.B. am Alten Zoll) wurde diese bereits eingesetzt, so dass mit dem Einsatz dieses Modells dem Ziel der Wiedererkennbarkeit und Einheitlichkeit in den Strukturen und der Gestaltung Rechnung getragen wird. Da Lichtstelen den Anforderungen zur verkehrssicheren Ausleuchtung der Fahrradstraße nicht genügen, wurde vor dem Hintergrund der Wiedererkennbarkeit und Einheitlichkeit in den Strukturen auch hier das Modell aus dem Gestaltungshandbuch, welches bereits im angrenzenden Stadtgarten und auf dem Alten Zoll im Einsatz ist, sich bewährt hat und optisch gut mit den vorgeschlagenen Lichtstelen harmoniert, vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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