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231736-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt

Nummer
231736-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231736 Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231736-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung
Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
06.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Zuge der Beratung der Beschlussvorlage DS 231736 Masterplan Innere
Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt wurde die Frage
nach der Auswahl der geplanten Beleuchtung an der Rheinuferpromenade an
die Verwaltung herangetragen, die als ergänzende Stellungnahme zur
Beschlussvorlage erläutert wird.
In o.a. Beschlussvorlage wird in der Begründung, Absatz Bürgerbeteiligung, die
Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planung dargestellt. Insgesamt wurden
zum Thema Beleuchtung im Verhältnis zu anderen Themen wenige Beiträge
eingereicht, die größtenteils sehr allgemein gehalten waren (zusammen ~20
Beiträge in allen durchgeführten Beteiligungsformaten) u.a. waren dies:
- Es fehlt Beleuchtung, bessere Ausleuchtung sicherstellen, Angsträume
vermeiden (9 Beiträge)
- Beleuchtung durch Solarstrom, Beachtung Lichtimmission, Einhaltung
Tierschutz (4 Beiträge)
- Historisierende Beleuchtung berücksichtigen (3 Beiträge)
- Moderne Beleuchtung, einheitliches Erscheinungsbild in der
Gesamtplanung (2 Beiträge)
- Gastronomie- und Kulturorte schön beleuchten (2 Beiträge)
Eine Teilaufgabe des Wettbewerbs zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade
war es, ein Ausstattungskonzept des öffentlichen Raums mit beispielhaften
Möblierungs-und Beleuchtungselementen zu erstellen, so dass der
neuzugestaltende Uferbereich ein stimmiges Gesamtbild erhält (DS.-Nr.
210228). Im Rahmen dieses Ausstattungskonzeptes wurden vom Büro
Planorama im Wettbewerbsverfahren für die Beleuchtung des
Promenadenbereiches moderne, schlichte Leuchtstelen vorgeschlagen, die
sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen. Auf Grundlage dieses
Siegerbeitrages wurde die weitere Planung fortgeführt.
Bei der Auswahl der Leuchtenmodelle an der Rheinuferpromenade liegenSeite 1 von 2
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neben der Optik weitere Schwerpunkte in der Einbindung in die
Gesamtgestaltung und in der Funktionalität der Beleuchtung. Hier spielen bei
der Auswahl der Leuchten auch Aspekte, wie z.B. technische Anforderungen
und Instandhaltung, eine wichtige Rolle. So müssen u.a. die Leuchten den
Anforderungen des Einsatzes im Landschaftsschutzgebiet genügen (z.B.
geschlossenes, insektenfreundliches Gehäuse, gerichtetes Licht auf die Fläche
(kein Streulicht/ Lichtimmission), etc.).
Die am Rheinufer vorgeschlagenen, neuen Lichtstelen zur Ausleuchtung der
Promenade, sowie die neuen Mastleuchten zur Ausleuchtung der
Fahrradstraße, erfüllen alle Eigenschaften zum Einsatz im
Landschaftsschutzgebiet (Insektenschutz/ Lichtimmission, etc.) und haben
eine Masthöhe von über 5m. Dies hat den Vorteil, dass die Technikeinheiten
der einzelnen Leuchten im Überflutungsbereich hochwassersicher
untergebracht werden können. Bei niedrigeren Masthöhen von ~3m, wie sie
z.B. bei historisierenden Leuchten zum Einsatz kommen, müssten u.U. zum
Überflutungsschutz zusätzliche Schaltkästen in höhergelegenen Bereichen
aufgestellt und angeschlossen werden. Bei 5m hohen Masten ist dies bau- und
unterhaltungstechnisch einfacher zu lösen.
Die Wahl der Masthöhen haben jedoch nicht nur bautechnische, sondern auch
gestalterische und finanzielle Auswirkungen, die im Rahmen der
Gesamtplanung berücksichtigt werden müssen. Bei einer Lichtpunkthöhe von
z.B. ~3m müssten, um die gleiche Ausleuchtungsintensität der Flächen zu
gewährleisten wie bei einer Lichtpunkthöhe von ~5m, mindestens 1/3 mehr
Leuchten aufgestellt, betrieben und unterhalten werden.
Die im Ausstattungskonzept des Siegerbeitrages vorgeschlagenen, schlichten
Lichtstelen gleichen den Lichtstelen, welche bereits im beschlossenen
Gestaltungshandbuch für Maßnahmen im damaligen Wettbewerbsgebiet
„Stadt zum Rhein“ enthalten sind (DS-Nr. 1011168) sehr, daher wurde in der
Entwurfsplanung dieses Modell übernommen. In den neugestalteten
Verbindungen zur Innenstadt (z.B. am Alten Zoll) wurde diese bereits
eingesetzt, so dass mit dem Einsatz dieses Modells dem Ziel der
Wiedererkennbarkeit und Einheitlichkeit in den Strukturen und der Gestaltung
Rechnung getragen wird. Da Lichtstelen den Anforderungen zur
verkehrssicheren Ausleuchtung der Fahrradstraße nicht genügen, wurde vor
dem Hintergrund der Wiedererkennbarkeit und Einheitlichkeit in den
Strukturen auch hier das Modell aus dem Gestaltungshandbuch, welches
bereits im angrenzenden Stadtgarten und auf dem Alten Zoll im Einsatz ist, sich
bewährt hat und optisch gut mit den vorgeschlagenen Lichtstelen harmoniert,
vorgesehen.
Anlage/n
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