231733 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Innenstadt, Am Hof 20 - Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Wettannahmestelle Az.: 10527/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231733
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231733 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Innenstadt, Am Hof 20 - Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Wettannahmestelle Az.: 10527/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes Nr. 6622-4 entspricht. Begründung Beantragt ist die Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Wettannahme- stelle auf dem Grundstück Am Hof 20. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans B 141 a (95) sowie des Bebauungsplanes Nr. 6622-4, der innerhalb des Plangebietes u.a. Vergnügungsstätten der Kategorie „Glücksspiel“ ausschließt. Ursprünglich wurde am angefragten Standort ein Wettbüro beantragt, welches neben dem jetzt betreffenden Ladenlokal auch die dahinterliegenden Räum- lichkeiten miteinschloss. Nach seinerzeitiger Einstufung als unzulässige Ver- gnügungsstätte der Kategorie „Glücksspiel“ und Ablehnung des Antrags folgte eine Genehmigung der rückwärtigen Lokalität als Gaststätte (Sportsbar). Ein integriertes Angebot von Wettmöglichkeiten wurde jedoch im Genehmigungs- verfahren untersagt. Die vor der genehmigten Sportsbar-Fläche gelegene La- deneinheit soll nun als Wettannahmestelle genutzt werden. Eine reine Wettannahmestelle wäre grundsätzlich auf dem Grundstück zuläs- sig. Im Hinblick auf die o.g. geschilderte Historie wird jedoch ein funktioneller Zusammenhang der beiden Lokale angenommen, da nicht vollkommen ausge- schlossen werden kann, dass in der benachbarten Sportsbar unter einem ge- selligen Ambiente gerade für Wettzwecke aktuelle Informationen bereitgestellt werden (bspw. in Form von Live-Sportübertragungen über Bildschirme), die für die Abgabe von Wettmöglichkeiten in der unmittelbar benachbarten Wettan- nahmestelle zeitaktuell verwertbar wären. Im Zusammenspiel beider BetriebeSeite 1 von 3 Seite 2 wird das Vorhaben daher als Vergnügungsstätte der planerisch unzulässigen Kategorie „Glücksspiel“ gewertet. Es ist daher beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Am Hof 20 (öffentlich) 2 Plan Am Hof 20_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de