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231733 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Innenstadt, Am Hof 20 - Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Wettannahmestelle Az.: 10527/2023

Nummer
231733
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231733
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Innenstadt, Am Hof 20
- Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine
Wettannahmestelle
Az.: 10527/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes Nr. 6622-4 entspricht.
Begründung
Beantragt ist die Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Wettannahme-
stelle auf dem Grundstück Am Hof 20.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans B 141 a (95)
sowie des Bebauungsplanes Nr. 6622-4, der innerhalb des Plangebietes u.a.
Vergnügungsstätten der Kategorie „Glücksspiel“ ausschließt.
Ursprünglich wurde am angefragten Standort ein Wettbüro beantragt, welches
neben dem jetzt betreffenden Ladenlokal auch die dahinterliegenden Räum-
lichkeiten miteinschloss. Nach seinerzeitiger Einstufung als unzulässige Ver-
gnügungsstätte der Kategorie „Glücksspiel“ und Ablehnung des Antrags folgte
eine Genehmigung der rückwärtigen Lokalität als Gaststätte (Sportsbar). Ein
integriertes Angebot von Wettmöglichkeiten wurde jedoch im Genehmigungs-
verfahren untersagt. Die vor der genehmigten Sportsbar-Fläche gelegene La-
deneinheit soll nun als Wettannahmestelle genutzt werden.
Eine reine Wettannahmestelle wäre grundsätzlich auf dem Grundstück zuläs-
sig. Im Hinblick auf die o.g. geschilderte Historie wird jedoch ein funktioneller
Zusammenhang der beiden Lokale angenommen, da nicht vollkommen ausge-
schlossen werden kann, dass in der benachbarten Sportsbar unter einem ge-
selligen Ambiente gerade für Wettzwecke aktuelle Informationen bereitgestellt
werden (bspw. in Form von Live-Sportübertragungen über Bildschirme), die für
die Abgabe von Wettmöglichkeiten in der unmittelbar benachbarten Wettan-
nahmestelle zeitaktuell verwertbar wären. Im Zusammenspiel beider BetriebeSeite 1 von 3
Seite 2
wird das Vorhaben daher als Vergnügungsstätte der planerisch unzulässigen
Kategorie „Glücksspiel“ gewertet.
Es ist daher beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Am Hof 20 (öffentlich)
2 Plan Am Hof 20_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de