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231727 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Christophorusschule

Nummer
231727
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
19.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231727-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Christophorusschule

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Text anzeigen (3.399 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231727
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
18.09.2023
Bürgerantrag: Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs im Bereich der
Christophorusschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage hiermit im Waldenburger Ring, in der Höhe der Christophorus-
schule (Waldenburger Ring 40) Querstreifen nach Zeichen 293 StVO (Zebra-
streifen) und Schildern Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) anzubringen.
Bordsteinabsenkungen sind bereits beidseitig der Fahrbahn vorhanden. Diese
Bordsteinabsenkungen sind sogar beidseitig mit Bodenindikatoren gemäß DIN
18040, Teil 3 (Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum)
ausgestattet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
1
Von:
Gesendet: Montag,18.September202320:47
An: VL_OB-11_buergerantrag
Betreff: BürgerantragaufEinrichtungeinesFußgängerüberwegsnebender
Christophorus-Schule
  
SehrgeehrteDamenundHerren,
ichbeantragehiermitimWaldenburgerRing,inderHöhederChristophorusschule(Waldenburger
Ring40)QuerstreifennachZeichen293StVO(Zebrastreifen)undSchildernZeichen350StVO
(Fußgängerüberweg)anzubringen.BordsteinabsenkungensindbereitsbeidseitigderFahrbahn
vorhanden.DieseBordsteinabsenkungensindsogarbeidseitigmitBodenindikatorengemäßDIN
18040,Teil3(BarrierefreiesBauenimöffentlichenVerkehrs-undFreiraum)ausgestattet.

Begründung:
ChristophorusschuleisteineSchulefürkörperlichundmehrfachbehinderteKinder.Diemeisten
KinderwerdenmitdenFahrdienstenindieSchulegebracht,esgibtjedochauchKinder,diezu
FußodermitdenöffentlichenVerkehrsmitteln,nämlichmitdenLinienbusenindieSchule
kommen.AußerdemgibteseinebeträchtlicheAnzahlanLehr-undPflegepersonal,an
AssistenzkräftenvonKindern(Schulbegleitern/inen)undandenjungenMenschen,diedas
FreiwilligeSozialeJahrleisten.SieallemüssenauchalltäglichdieStraßeüberqueren.
DerWaldenburgerRingwirdvomPKW-VerkehrindiesemStraßenabschnittmehralsinden
vergangenenJahrenfrequentiert.ESgibtvieleAutofahrer,dieüberdenWaldenburgerRingund
weiterhinüberdieBeuthenerStraße,dieimGrüngürtelliegendeHundefreilaufflächeerreichen.
DiesespassiertimmerindenMorgenstundenzumAnfangdesSchultages.Nachmittagsfahren
sehrvielezumGrüngürtelzurErholung.EinbeträchtlichesVerkehrsaufkommenerzeugtauchdas
nördlichliegendeWohngebiet.ZusätzlichgibtzweiBuslinien.
DieAutosfahrenschnell,weilvielenFahrern,besondersnichtdennichtansässigen(wiez.B.
Taxifahrern,Lieferdiensten,Handwerkern)nichtbewusstist,dassdieserStraßenabschnittineiner
30km/h-Zoneliegt.EsgibtnebenderSchulekeinerleiHinweisschilderübereinenTempolimit.
EsentstehenregelmäßiggefährlicheSituationenbeiderÜberquerungderStraße.Fußgänger,
aberauchAutofahrersinddurchdasFehleneinesklargekennzeichnetenÜbergangs
verunsichert.Manweißnicht,wemindieserSituationderVorranggehört.Esgibtimmerwieder
heftigeBrems-undBeschleunigungsmanöver.IchkanndieSituationsehrgutbeurteilen,weilich
inunmittelbarerNähewohne.
EsbedarfnichtvieleKostenundMühe,umdieSituationzuverbessern,wiebereitserwähntgibt
esbereitseinen„halbfertigen“Übergang.DiesermussnurZebra-Streifenundentsprechenden
Verkehrsschildernausgestattetwerden.
VielenDankfürEngagement.
MitfreundlichenGrüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de