231724-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Carsharing-Parkplätze auf dem Magdalenenplatz - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 231724-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231724-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Carsharing-Parkplätze auf dem Magdalenenplatz - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am Standort Nummer 17, Magdalenenstr. 6 in Bonn-Endenich, wurden vier Stellplätze an die Carsharing-Anbieter cambio und scouter vergeben und eingerichtet. Hierdurch entfallen vier Stellplätze auf dem öffentlichen Parkplatz. Es werden zudem zwei E-Ladesäulen eingerichtet. Auf dem Parkplatz befinden sich außerdem zwei Stellplätze, die mit einer E-Ladesäule der SWB versehen sind. Diese Stellplätze dürfen von den Nutzenden ausschließlich während des Ladevorgangs von E-Fahrzeugen belegt werden. Der Standort Nummer 17 soll zu einem stadtweiten Angebot beitragen und ein attraktives Angebot für die Anwohner*innen im Quartier schaffen. Besonders für Bewohner*innen ohne eigenes Auto, zum Beispiel Student*innen, ist das Carsharing-Angebot hochattraktiv. Gerade in Bonn-Endenich, wo ein hoher Parkdruck herrscht, soll das Carsharing-Angebot dazu führen, dass Anwohner*innen künftig auf das Zweitauto oder sogar Erstauto verzichten und sich der Parkdruck im Quartier reduziert. Der Standort auf dem Magdalenenplatz ist aufgrund seiner zentralen Lage besonders attraktiv. Im Umfeld ergibt sich zudem das Problem, dass kein Platz für vier Stellplätze sowie zwei E-Ladesäulen vorhanden ist. Da die Stadtverwaltung und die Anbieter davon ausgehen, dass das Angebot in Bonn- Endenich gut genutzt werden wird, sollen jedoch mindestens vier Carsharing- Autos verfügbar sein. Die vier Carsharing-Plätze wurden seitlich links am Rand des Parkplatzes positioniert. Wenn die Stellplätze für eine Veranstaltung benötigt werden, werden die Anbieter im Vorfeld informiert, die Carsharing-Autos für eine Nutzung gesperrt und vom Platz entfernt. Dies gilt auch für die Veranstaltung „Kirmes- und Dorffest Endenich“. Außerdem wird der Platz regelmäßig für eigene Veranstaltungen der Harmonie und WDR-Live-Übertragungen aus der Harmonie (ca. 10 Mal pro Jahr) gesperrt. Nach Rücksprache mit der Harmonie stellen die vier Carsharing- Plätze an der derzeitigen Position keine Gefährdung für die Veranstaltungen dar, da nur die rechte Parkplatzhälfte für die Positionierung der WDR- Übertragungswagen und das Rangieren benötigt wird. Für Veranstaltungen, dieSeite 1 von 3 Seite 2 nur von der Harmonie ausgetragen werden, reicht der Platz unmittelbar vor der Harmonie im hinteren Parkplatzabschnitt aus. Auch hier stellen die Carsharing- Plätze keine Gefährdung der Veranstaltungen dar. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass bisher keine Beschwerden über die Carsharing-Stellplätze in Bonn-Endenich bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass eine Verlegung über die in der Ausschreibung festgelegte 100 Meter Distanz ohne Zustimmung der Carsharing-Anbieter nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Carsharing-Stellplätze am Standort Nummer 17, Magdalenenstr. 6 in Bonn-Endenich, unter Abwägung der Bedürfnisse aller Nutzer*innen des Platzes die beste Lösung vor Ort darstellen. Hintergrund Bonn will bis 2035 klimaneutral werden und das 1,5 Grad-CO2-Budget des Pariser Klimaabkommens einhalten. Carsharing ist ein wichtiger Baustein, um die hierfür benötigte Mobilitätswende zu erreichen. Im Durchschnitt werden durch ein Carsharing-Auto je nach örtlichen Verhältnissen vier bis mehr als zehn private Fahrzeuge ersetzt (Quelle: Umweltbundesamt). Dadurch reduziert sich nicht nur der CO2-Ausstoß, sondern auch der Parkraumbedarf. Gerade in Innenstädten entsteht so Platz für andere, klimafreundliche Nutzungen, beispielsweise mehr Raum für den Rad- und Fußverkehr oder Abstellmöglichkeiten für Lastenräder. Das Carsharing-Angebot soll zudem dazu beitragen, die Anzahl der Privat-Fahrzeuge und die Auslastung der Parkstände in Quartieren zu reduzieren. So kann perspektivisch insgesamt mehr Parkraum für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Auf Grundlage des Beschlusses der Sondernutzungssatzung in ihrer jeweilig aktuellen Form (Vorlagen-Nummer 230782, 220251 bzw. 201316) und dem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr (Vorlagen-Nr. 211023) wird das Carsharing-Angebot in Bonn flächendeckend ausgebaut. Derzeit werden an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing- Standplätze eingerichtet. Die Verwaltung hatte über DS 210434 die Erweiterung des Carsharing- Angebotes in Bonn angekündigt. Am 19.07.2022 wurde entsprechend dieser Ankündigung ein Vergabeverfahren auf Grundlage des § 18a Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) durchgeführt und Stellplätze an drei Carsharing-Organisationen vergeben. Da die Vergabe am 19.07.2022 über ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren rechtsverbindlich erfolgte (Vorlagen-Nr. 221504), hat sich die Stadt Bonn verpflichtet, die Einrichtung der vergebenen Stellflächen vorzunehmen. Das Vergabeverfahren ist unwiderruflich. Auch eine Infragestellung der in diesem Verfahren vergebenen Standorte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die geplanten Standorte wurden über die Anlage 2 bei der Ausschreibung veröffentlicht und über die Ausschreibung istSeite 2 von 3 Seite 3 zugesichert, dass diese Standorte maximal um 100 Meter verlegt werden. Diesen Spielraum benötigt die Verwaltung für die Realisierung von Ladesäulen an den künftigen Carsharing-Stellflächen, denn dies ist in Rücksprache mit den SWB bzw. Bonn-Netz nicht überall möglich. Die Auswahl der Carsharing-Stellplätze erfolgte nach einer intensiven Prüfung einer Vielzahl an Kriterien: • Flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet • Räumliche Nähe zu Verkehrsträgern • Möglichkeit der Verkettung von klimafreundlichen Verkehrsträgern • Attraktivität des Standorts: zentrale Lage, Gewerbe, belebte Umgebung • Sichtbarkeit im öffentlichen Raum • möglichst einfaches Ein- und Ausparken für die Nutzenden • Nachrüstbarkeit mit einer E-Ladesäule Da die Stellplätze möglichst alle Kriterien erfüllen sollen, können sie nicht vollkommen beliebig eingerichtet werden. Leider konnte bei der Planung und Vergabe nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch die Carsharing- Stellplätze Nachteile für Einzelne ergeben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de