← Vorlagen

231724-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Carsharing-Parkplätze auf dem Magdalenenplatz - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
231724-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231724 Carsharing-Parkplätze auf dem Magdalenenplatz

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.350 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231724-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Carsharing-Parkplätze auf dem Magdalenenplatz -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Am Standort Nummer 17, Magdalenenstr. 6 in Bonn-Endenich, wurden vier
Stellplätze an die Carsharing-Anbieter cambio und scouter vergeben und
eingerichtet. Hierdurch entfallen vier Stellplätze auf dem öffentlichen Parkplatz.
Es werden zudem zwei E-Ladesäulen eingerichtet. Auf dem Parkplatz befinden
sich außerdem zwei Stellplätze, die mit einer E-Ladesäule der SWB versehen
sind. Diese Stellplätze dürfen von den Nutzenden ausschließlich während des
Ladevorgangs von E-Fahrzeugen belegt werden.
Der Standort Nummer 17 soll zu einem stadtweiten Angebot beitragen und ein
attraktives Angebot für die Anwohner*innen im Quartier schaffen. Besonders für
Bewohner*innen ohne eigenes Auto, zum Beispiel Student*innen, ist das
Carsharing-Angebot hochattraktiv. Gerade in Bonn-Endenich, wo ein hoher
Parkdruck herrscht, soll das Carsharing-Angebot dazu führen, dass
Anwohner*innen künftig auf das Zweitauto oder sogar Erstauto verzichten und
sich der Parkdruck im Quartier reduziert.
Der Standort auf dem Magdalenenplatz ist aufgrund seiner zentralen Lage
besonders attraktiv. Im Umfeld ergibt sich zudem das Problem, dass kein Platz
für vier Stellplätze sowie zwei E-Ladesäulen vorhanden ist. Da die
Stadtverwaltung und die Anbieter davon ausgehen, dass das Angebot in Bonn-
Endenich gut genutzt werden wird, sollen jedoch mindestens vier Carsharing-
Autos verfügbar sein.
Die vier Carsharing-Plätze wurden seitlich links am Rand des Parkplatzes
positioniert. Wenn die Stellplätze für eine Veranstaltung benötigt werden,
werden die Anbieter im Vorfeld informiert, die Carsharing-Autos für eine
Nutzung gesperrt und vom Platz entfernt. Dies gilt auch für die Veranstaltung
„Kirmes- und Dorffest Endenich“.
Außerdem wird der Platz regelmäßig für eigene Veranstaltungen der Harmonie
und WDR-Live-Übertragungen aus der Harmonie (ca. 10 Mal pro Jahr)
gesperrt. Nach Rücksprache mit der Harmonie stellen die vier Carsharing-
Plätze an der derzeitigen Position keine Gefährdung für die Veranstaltungen
dar, da nur die rechte Parkplatzhälfte für die Positionierung der WDR-
Übertragungswagen und das Rangieren benötigt wird. Für Veranstaltungen, dieSeite 1 von 3
Seite 2
nur von der Harmonie ausgetragen werden, reicht der Platz unmittelbar vor der
Harmonie im hinteren Parkplatzabschnitt aus. Auch hier stellen die Carsharing-
Plätze keine Gefährdung der Veranstaltungen dar.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass bisher keine Beschwerden
über die Carsharing-Stellplätze in Bonn-Endenich bei der Stadtverwaltung
eingegangen sind.
Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass eine Verlegung über die
in der Ausschreibung festgelegte 100 Meter Distanz ohne Zustimmung der
Carsharing-Anbieter nicht zulässig ist.
Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Carsharing-Stellplätze
am Standort Nummer 17, Magdalenenstr. 6 in Bonn-Endenich, unter
Abwägung der Bedürfnisse aller Nutzer*innen des Platzes die beste
Lösung vor Ort darstellen.
Hintergrund
Bonn will bis 2035 klimaneutral werden und das 1,5 Grad-CO2-Budget des
Pariser Klimaabkommens einhalten. Carsharing ist ein wichtiger Baustein, um
die hierfür benötigte Mobilitätswende zu erreichen. Im Durchschnitt werden
durch ein Carsharing-Auto je nach örtlichen Verhältnissen vier bis mehr als
zehn private Fahrzeuge ersetzt (Quelle: Umweltbundesamt). Dadurch reduziert
sich nicht nur der CO2-Ausstoß, sondern auch der Parkraumbedarf. Gerade in
Innenstädten entsteht so Platz für andere, klimafreundliche Nutzungen,
beispielsweise mehr Raum für den Rad- und Fußverkehr oder
Abstellmöglichkeiten für Lastenräder. Das Carsharing-Angebot soll zudem dazu
beitragen, die Anzahl der Privat-Fahrzeuge und die Auslastung der Parkstände
in Quartieren zu reduzieren. So kann perspektivisch insgesamt mehr Parkraum
für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Sondernutzungssatzung in ihrer jeweilig
aktuellen Form (Vorlagen-Nummer 230782, 220251 bzw. 201316) und dem
Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr (Vorlagen-Nr. 211023)
wird das Carsharing-Angebot in Bonn flächendeckend ausgebaut. Derzeit
werden an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing-
Standplätze eingerichtet.
Die Verwaltung hatte über DS 210434 die Erweiterung des Carsharing-
Angebotes in Bonn angekündigt. Am 19.07.2022 wurde entsprechend dieser
Ankündigung ein Vergabeverfahren auf Grundlage des § 18a Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) durchgeführt und Stellplätze an drei
Carsharing-Organisationen vergeben.
Da die Vergabe am 19.07.2022 über ein transparentes, diskriminierungsfreies
Vergabeverfahren rechtsverbindlich erfolgte (Vorlagen-Nr. 221504), hat sich die
Stadt Bonn verpflichtet, die Einrichtung der vergebenen Stellflächen
vorzunehmen. Das Vergabeverfahren ist unwiderruflich. Auch eine
Infragestellung der in diesem Verfahren vergebenen Standorte ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die geplanten Standorte wurden über die Anlage
2 bei der Ausschreibung veröffentlicht und über die Ausschreibung istSeite 2 von 3
Seite 3
zugesichert, dass diese Standorte maximal um 100 Meter verlegt werden.
Diesen Spielraum benötigt die Verwaltung für die Realisierung von Ladesäulen
an den künftigen Carsharing-Stellflächen, denn dies ist in Rücksprache mit den
SWB bzw. Bonn-Netz nicht überall möglich.
Die Auswahl der Carsharing-Stellplätze erfolgte nach einer intensiven Prüfung
einer Vielzahl an Kriterien:
• Flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet
• Räumliche Nähe zu Verkehrsträgern
• Möglichkeit der Verkettung von klimafreundlichen Verkehrsträgern
• Attraktivität des Standorts: zentrale Lage, Gewerbe, belebte Umgebung
• Sichtbarkeit im öffentlichen Raum
• möglichst einfaches Ein- und Ausparken für die Nutzenden
• Nachrüstbarkeit mit einer E-Ladesäule
Da die Stellplätze möglichst alle Kriterien erfüllen sollen, können sie nicht
vollkommen beliebig eingerichtet werden. Leider konnte bei der Planung und
Vergabe nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch die Carsharing-
Stellplätze Nachteile für Einzelne ergeben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de