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231723-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Droste-Hülshoff-Straße/Kessenicher Straße

Nummer
231723-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231723 Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Droste-Hülshoff-Straße/Kessenicher Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231723-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung
Droste-Hülshoff-Straße/Kessenicher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Hinweise aus dem Antrag überprüft:
Die Einsehbarkeit an der Droste-Hülshoff-Straße in die Kessenicher Straße
unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird aus Sicht
von Verwaltung und Polizei als ausreichend bewertet. Die Auswertung der
Verkehrsdaten mittels Seitenradarmesssystem (SDR) weist keinen
überdurchschnittlich hohen Anteil an Geschwindigkeitsüberschreitungen auf.
Darüber hinaus ist die Kreuzung nicht als Gefahrenstelle bekannt. Zur weiteren
Verbesserung der Sichtverhältnisse könnte allenfalls ein Entfall der ersten
beiden Schrägparker beitragen, welche zurzeit allerdings für eine E-Ladestation
reserviert sind. Eine Verlegung der E-Ladestation wäre mit großem
Kostenaufwand verbunden.
Die Lage der beiden Querungsinseln wurde seinerzeit unter Berücksichtigung
der erforderlichen Schleppkurven und der vorhandenen Grundstückszufahrten
bewusst so eingeplant. Eine Verschiebung der Querungsinseln in den
Kreuzungsbereich würde zwangsläufig Fahrbeziehungen beeinträchtigen oder
vorhandene Grundstückszufahrten blockieren. Eine Verlegung wird daher
kritisch bewertet. Darüber hinaus befinden sich die Querungsinseln in einer
grundsätzlich zumutbaren Entfernung zur „direkten“ Wegeverbindung von
lediglich 15m.
Um für Kinder eine bessere Sichtbarkeit auf den Mittelinseln zu gewährleisten,
schlägt die Verwaltung nach Verständigung mit der Polizei vor, die dort
befindlichen Verkehrszeichen 605-24 nach dem Verkehrszeichenkatalog
(„Leitplatte rechtsweisend“) zu entfernen und die Verkehrszeichen 222-20 nach
dem Verkehrszeichenkatalog („Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei“)
nach unten versetzen zu lassen.
Diese Maßnahme bietet Kraftfahrzeugführer*innen einen besseren Überblick,
da Kinder durch die niedrigere Höhe der Verkehrszeichen nicht verdeckt
werden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de