231723-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Droste-Hülshoff-Straße/Kessenicher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231723-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231723-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Droste-Hülshoff-Straße/Kessenicher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Hinweise aus dem Antrag überprüft: Die Einsehbarkeit an der Droste-Hülshoff-Straße in die Kessenicher Straße unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird aus Sicht von Verwaltung und Polizei als ausreichend bewertet. Die Auswertung der Verkehrsdaten mittels Seitenradarmesssystem (SDR) weist keinen überdurchschnittlich hohen Anteil an Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Darüber hinaus ist die Kreuzung nicht als Gefahrenstelle bekannt. Zur weiteren Verbesserung der Sichtverhältnisse könnte allenfalls ein Entfall der ersten beiden Schrägparker beitragen, welche zurzeit allerdings für eine E-Ladestation reserviert sind. Eine Verlegung der E-Ladestation wäre mit großem Kostenaufwand verbunden. Die Lage der beiden Querungsinseln wurde seinerzeit unter Berücksichtigung der erforderlichen Schleppkurven und der vorhandenen Grundstückszufahrten bewusst so eingeplant. Eine Verschiebung der Querungsinseln in den Kreuzungsbereich würde zwangsläufig Fahrbeziehungen beeinträchtigen oder vorhandene Grundstückszufahrten blockieren. Eine Verlegung wird daher kritisch bewertet. Darüber hinaus befinden sich die Querungsinseln in einer grundsätzlich zumutbaren Entfernung zur „direkten“ Wegeverbindung von lediglich 15m. Um für Kinder eine bessere Sichtbarkeit auf den Mittelinseln zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung nach Verständigung mit der Polizei vor, die dort befindlichen Verkehrszeichen 605-24 nach dem Verkehrszeichenkatalog („Leitplatte rechtsweisend“) zu entfernen und die Verkehrszeichen 222-20 nach dem Verkehrszeichenkatalog („Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei“) nach unten versetzen zu lassen. Diese Maßnahme bietet Kraftfahrzeugführer*innen einen besseren Überblick, da Kinder durch die niedrigere Höhe der Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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