231715-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Neuaufstellung Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von Kleingärten der KGV Flora e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 231715-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231715-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Neuaufstellung Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von Kleingärten der KGV Flora e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur BBB-Anfrage 231715-02 BBB-Anfrage: „Neuaufstellung Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von Kleingärten der KGV Flora e.V.“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Liegen der Oberbürgermeisterin bereits Erkenntnisse darüber vor, dass ihre Stellungnahme im Verfahren wirkungslos bleiben wird und wenn nein, welche Beweggründe veranlassen die Oberbürgermeisterin, bereits in diesem Stadium Kleingartenflächen des Flora e.V. einzuziehen? Die am 10.12.2020 in der Ratssitzung beschlossenen Stellungnahme (DS 201923) zum Planfeststellungsbeschluss des 6-streifigen Ausbaus der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn- Nord wurde fristgerecht am 15.12.2020 abgegeben. Darüber hinaus hat die Stadt Bonn in der Stellungnahme zum 1. Deckblatt vom 09.11.2022 und auch bei der erneuten Offenlage der Planfeststellungunterlagen (notwendig aufgrund formaler Verfahrensfehler außerhalb der Stadt Bonn) auf die abgegebene Stellungnahme vom 10.12.2020 verwiesen. Eine Rückmeldung liegt der Stadtverwaltung bislang nicht vor. Es ist jedoch auch nicht üblich, in einem laufenden Planfeststellungsverfahren vor Abschluss des Verfahrens eine Rückmeldung der verfahrensführenden Behörde zu den abgegebenen Stellungnahmen zu bekommen. Bereits 2006 musste das Tierheim Flächen des Kleingartenvereins für den Bau eines Katzenhauses in Anspruch nehmen. Die Größe bzw. die fehlende Fläche des Tierheims war stets ein Thema zwischen den Vorsitzenden des Tierheims und der Stadt Bonn. Unabhängig von dem Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord benötigt das Tierheim Platz, um dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden und den Ansprüchen des Tierschutzes zu genügen.Seite 1 von 3 Seite 2 2. Trifft es zu, dass 21 Parzellen des Kleingartenvereins Flora e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt entfallen und nach Dransdorf auf als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen verlagert werden sollen und dort keine Möglichkeit besteht, für Gartenwerkzeuge abschließbare Lagerräume zu errichten? In der Diskussion stehen aktuell ca. 12 Parzellen des Kleingartenvereins die voraussichtlich Ende 2025 entfallen. In der Ersatzkleingartenanlage an der Alfterer Straße können 21 neue Kleingartenparzellen realisiert werden. Lagerräume für Werkzeuge nach Bundeskleingartengesetz sind dabei möglich, es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst – Kappesland und Meßdorfer Feld, nicht um ein Naturschutzgebiet. Die „neue“ Kleingartenanlage liegt in direkter Nachbarschaft zum Kleingartenverein „Zum Vorgebirge e.V.“. Hierzu plant die Verwaltung eine Beschlussvorlage im Herbst vorzulegen. 3. Trifft es zu, das die verbleibenden Flächen des Flora e.V. nur bis 2025 geduldet werden und wenn ja, wo sollen die Betroffenen welche Ausgleichsflächen erhalten? Nach aktuellem Sachstand sollen die verbleibenden Kleingärten des Flora e.V. am Standort dauerhaft verbleiben. 4. Bestehen seitens des dortigen Albert-Schweitzer-Tierheims bereits konkrete Pläne zu baulichen Veränderungen oder veränderten Flächennutzungen, die die Kleingartenflächen des Flora e.V. betreffen und wenn ja, wie sehen diese Planungen im Detail aus und wie viele Parzellen des Kleingartenvereins Flora e.V. sind von diesen Planungen betroffen? Es bestehen seitens des Tierheims konkrete Planungen zur Erweiterung in verschiedenen Ausbaustufen. Es ist geplant, dem Tierheim die Flächen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Arbeit des Tierheims tierschutzgerecht und zukunftssicher zu ermöglichen. Die genaue Anzahl der betroffenen Kleingärten wird gerade ermittelt. Die Verwaltung geht davon aus, dass ca. 12 Kleingärten betroffen sind, vgl. Antwort 2. 5. Welche Alternativflächen wurden a. für die Pächter des KGV Flora e.V., Für deine Verlagerung der Kleingärten wurden im Verlauf der Zeit circa 15 Flächen geprüft, von denen nicht alle städtisch sind. Unter anderem wurden geprüft Buschdorf, Otto-Hahn-Straße; Graurheindorf, Lausacker; Poppelsdorf, Im Wingert; Dottendorf, In der Raste. Die Flächen schieden weitgehend wegen der Entfernung zum jetzigen Standort, einer aktuellen anderweitigen Nutzung oder aus Gründen fehlender Erschließung aus. b. für die Unterbringung des Albert-Schweitzer-Tierheims Für einen Alternativstandort für das Tierheim wurden verschiedene Flächen im Stadtgebiet betrachtet. Konkret geprüft wurden dann ein ehemaliger Sportplatz und ein Hundeübungsplatz in Beuel. Beide Flächen schieden unter anderemSeite 2 von 3 Seite 3 aufgrund des bestehenden Landschaftsschutzes aus. mit welchem Ergebnis geprüft? Siehe Antwort 5a. 6. Wann ist mit der Fertigstellung und Vorstellung des Kleingartenentwicklungsplanes (DS 231715) zu rechnen? Der Kleingartenentwicklungsplan ist aktuell in der Bearbeitung und wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 den politischen Gremien vorgestellt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de