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231715-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Neuaufstellung Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von Kleingärten der KGV Flora e.V.

Nummer
231715-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231715 Neuaufstellung Kleingartenentwicklungsplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231715-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Neuaufstellung
Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von
Kleingärten der KGV Flora e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur BBB-Anfrage 231715-02 BBB-Anfrage: „Neuaufstellung
Kleingartenentwicklungsplan; hier Wegfall von Kleingärten der KGV Flora
e.V.“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Liegen der Oberbürgermeisterin bereits Erkenntnisse darüber vor, dass
ihre Stellungnahme im Verfahren wirkungslos bleiben wird und wenn
nein, welche Beweggründe veranlassen die Oberbürgermeisterin, bereits
in diesem Stadium Kleingartenflächen des Flora e.V. einzuziehen?
Die am 10.12.2020 in der Ratssitzung beschlossenen Stellungnahme (DS
201923) zum Planfeststellungsbeschluss des 6-streifigen Ausbaus der A 565
zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord wurde fristgerecht am 15.12.2020 abgegeben.
Darüber hinaus hat die Stadt Bonn in der Stellungnahme zum 1. Deckblatt vom
09.11.2022 und auch bei der erneuten Offenlage der
Planfeststellungunterlagen (notwendig aufgrund formaler Verfahrensfehler
außerhalb der Stadt Bonn) auf die abgegebene Stellungnahme vom 10.12.2020
verwiesen.
Eine Rückmeldung liegt der Stadtverwaltung bislang nicht vor. Es ist jedoch
auch nicht üblich, in einem laufenden Planfeststellungsverfahren vor Abschluss
des Verfahrens eine Rückmeldung der verfahrensführenden Behörde zu den
abgegebenen Stellungnahmen zu bekommen.
Bereits 2006 musste das Tierheim Flächen des Kleingartenvereins für den Bau
eines Katzenhauses in Anspruch nehmen. Die Größe bzw. die fehlende Fläche
des Tierheims war stets ein Thema zwischen den Vorsitzenden des Tierheims
und der Stadt Bonn. Unabhängig von dem Ausbau der A 565 zwischen der
Anschlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord benötigt
das Tierheim Platz, um dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden und den
Ansprüchen des Tierschutzes zu genügen.Seite 1 von 3
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2. Trifft es zu, dass 21 Parzellen des Kleingartenvereins Flora e.V. zum
nächstmöglichen Zeitpunkt entfallen und nach Dransdorf auf als
Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen verlagert werden sollen und
dort keine Möglichkeit besteht, für Gartenwerkzeuge abschließbare
Lagerräume zu errichten?
In der Diskussion stehen aktuell ca. 12 Parzellen des Kleingartenvereins die
voraussichtlich Ende 2025 entfallen. In der Ersatzkleingartenanlage an der
Alfterer Straße können 21 neue Kleingartenparzellen realisiert werden.
Lagerräume für Werkzeuge nach Bundeskleingartengesetz sind dabei möglich,
es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst – Kappesland und Meßdorfer Feld, nicht um ein
Naturschutzgebiet. Die „neue“ Kleingartenanlage liegt in direkter Nachbarschaft
zum Kleingartenverein „Zum Vorgebirge e.V.“.
Hierzu plant die Verwaltung eine Beschlussvorlage im Herbst vorzulegen.
3. Trifft es zu, das die verbleibenden Flächen des Flora e.V. nur bis 2025
geduldet werden und wenn ja, wo sollen die Betroffenen welche
Ausgleichsflächen erhalten?
Nach aktuellem Sachstand sollen die verbleibenden Kleingärten des Flora e.V.
am Standort dauerhaft verbleiben.
4. Bestehen seitens des dortigen Albert-Schweitzer-Tierheims bereits
konkrete Pläne zu baulichen Veränderungen oder veränderten
Flächennutzungen, die die Kleingartenflächen des Flora e.V. betreffen und
wenn ja, wie sehen diese Planungen im Detail aus und wie viele Parzellen
des Kleingartenvereins Flora e.V. sind von diesen Planungen betroffen?
Es bestehen seitens des Tierheims konkrete Planungen zur Erweiterung in
verschiedenen Ausbaustufen. Es ist geplant, dem Tierheim die Flächen zur
Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Arbeit des Tierheims
tierschutzgerecht und zukunftssicher zu ermöglichen. Die genaue Anzahl der
betroffenen Kleingärten wird gerade ermittelt. Die Verwaltung geht davon aus,
dass ca. 12 Kleingärten betroffen sind, vgl. Antwort 2.
5. Welche Alternativflächen wurden
a. für die Pächter des KGV Flora e.V.,
Für deine Verlagerung der Kleingärten wurden im Verlauf der Zeit circa 15
Flächen geprüft, von denen nicht alle städtisch sind. Unter anderem wurden
geprüft Buschdorf, Otto-Hahn-Straße; Graurheindorf, Lausacker; Poppelsdorf,
Im Wingert; Dottendorf, In der Raste. Die Flächen schieden weitgehend wegen
der Entfernung zum jetzigen Standort, einer aktuellen anderweitigen Nutzung
oder aus Gründen fehlender Erschließung aus.
b. für die Unterbringung des Albert-Schweitzer-Tierheims
Für einen Alternativstandort für das Tierheim wurden verschiedene Flächen im
Stadtgebiet betrachtet. Konkret geprüft wurden dann ein ehemaliger Sportplatz
und ein Hundeübungsplatz in Beuel. Beide Flächen schieden unter anderemSeite 2 von 3
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aufgrund des bestehenden Landschaftsschutzes aus.
mit welchem Ergebnis geprüft?
Siehe Antwort 5a.
6. Wann ist mit der Fertigstellung und Vorstellung des
Kleingartenentwicklungsplanes (DS 231715) zu rechnen?
Der Kleingartenentwicklungsplan ist aktuell in der Bearbeitung und wird
voraussichtlich im 2. Quartal 2025 den politischen Gremien vorgestellt.
Anlage/n
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