231711 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einführung des „Gemeinsamen Lernens“ am Tannenbusch Gymnasium zum Schuljahr 2024/2025; hier: Zustimmung des Schulträgers
Kerndaten
- Nummer
- 231711
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 231711 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einführung des „Gemeinsamen Lernens“ am Tannenbusch Gymnasium zum Schuljahr 2024/2025; hier: Zustimmung des Schulträgers Beratungsfolge Schulausschuss 19.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat unter dem 11.09.2023 dem Schulträger Stadt Bonn das Tannenbusch Gymnasium als diejenige Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2024/2025 angesichts der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und um zeitnahe Zustimmung gebeten (möglichst bis zum 29.09.2023). Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im „Gemeinsamen Lernen“ zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden Schuljahr 2024/25 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule mit dem Angebot des „Gemeinsamen Lernens“ eingerichtet wird. Aufgrund der weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am Tannenbusch Gymnasium zum Schuljahr 2024/2025 nur möglich, wenn noch im September eine Rückmeldung an die Bezirksregierung Köln erfolgt. Insbesondere benötigen die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ noch vor den Herbstferien 2023 (02.10.2023 bis 14.10.2023) für die Beratungsgespräche der Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine abschließende Liste aller Schulen, die „Gemeinsames Lernen“ anbieten und für jede Schüler*in eine Berechnung der wohnortnahen Schule je Schulform. Daher ist die kurzfristige formelle Bestätigung des Tannenbusch Gymnasiums als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2024/2025 für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.Seite 1 von 3 Seite 2 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen Tannenbusch Gymnasium ab dem Schuljahr 2024/2025 zu. Begründung Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogi- schem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen möchten. Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstüt- zungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufga- be aller Schulformen sei. Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde „Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht aus- gestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammen- hang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung. Mit Schreiben vom 11.09.2023 hat die Obere Schulaufsicht der Bezirksregie- rung Köln der Stadt Bonn mitgeteilt, für das kommende Schuljahr 2024/2025 das Tannenbusch Gymnasium als weitere Schule für „Gemeinsames Lernen“ mit allen Förderschwerpunkten benennen zu wollen, da bei den beratenden Koordinierungskonferenzen zur Unterbreitung von Schulplatzangeboten an Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2024/2025 für Bonner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf festgestellt worden sei, dass der Bedarf an solchen Plätzen das derzeitige An- gebot an den Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ übersteige. Die Schulleitung des Tannenbusch Gymnasiums ist über diesen Vorschlag der Bezirksregierung Köln bereits informiert worden und hat wiederum ihre Gremi- en in Kenntnis gesetzt. Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Abschließend ist zu konstatieren, dass das Tannenbusch Gymnasium mit sei- nen 3 Zügen die Möglichkeit bietet, für 9 Kinder Plätze/Jahrgang im „Gemein- samen Lernen“ anbieten zu können und somit der hohen Nachfrage größtmög- lich gerecht zu werden. Perspektivisch soll das Tannenbusch Gymnasium nach Fertigstellung des Ersatzneubaus in der Sekundarstufe I vierzügig geführt wer- den. Ab diesem Zeitpunkt stehen dann insgesamt bis zu 12 Plätze/Jahrgang im „Gemeinsamen Lernen“ zur Verfügung. 22.09./28.09.23 gez. Dörner gez. Stv. Kramer Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de