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231707 · Beschlussvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2024

Nummer
231707
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231707
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Wahrnehmung von Aufgaben als
Notfallsanitäterschule für Auszubildende von
Feuerwehr und Rettungsdienst im
Ausbildungsjahrgang 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung der gesetzlichen
Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter/ innen für 11 Auszubildende
von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2024, wird zuge-
stimmt.
Begründung
Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und einge-
bundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern dauerhaft
zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild „Notfallsanitäte-
rin/Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten.
Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten
Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass
nach einer am 01.09.2024 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 11 Auszu-
bildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die feuer-
wehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten Notfallsa-
nitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes und
der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen eine besondere Rolle zu. So
trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordinati-
on des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die praktische Aus-
bildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge mit Kranken-
häusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren sind. Das
Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der Notfall-
sanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über die Be-
nutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind. Die Kosten der Not-
fallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung der hier-
zu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Hier findet dieSeite 1 von 2
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aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung. Die Dienstleistung fällt mit dem
CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche Bildung) unter die im An-
hang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten sozialen/ besonderen Dienst-
leistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art.
4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen ein Schwellenwert von
750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen wäre. Dieser Schwellen-
wert wird nicht erreicht. Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungs-
beschlusses, die staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich
Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach § 49
Abs. 1 UVgO i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO zur Abgabe eines Angebotes für
11 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2024) aufgefordert. Da die Schulen
ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen zu können,
wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen unterschritten.
Vergabeart:
öffentlich offen (EU) 4 Aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsver-
gabe
Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/ Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB UVgO
01.09.20
24-31.08.20
27
572.000
€ für 3
Jahre
VgV
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
Innenauftrag (konsumtiv)
/ Finanzstelle (investiv)
1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Mittel
X Vorbehaltlich RPA- Zustimmung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de