231703 · Beschlussvorlage
Energetische Sanierung der Brotfabrik
Kerndaten
- Nummer
- 231703
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231703 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Energetische Sanierung der Brotfabrik Beratungsfolge Rat 19.09.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für eine energetische Sanierung des Kulturzentrum Brotfabrik (Traumpalast e.V.) gibt es die Möglichkeit, Fördermittel in einer Höhe von bis zu 45% zu beantragen. Die Verwaltung hat am 15.09.2023 eine Projektskizze im Rahmen des Bundesföderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) beim Fördergeber eingereicht. Für die Einreichung ist ein Ratsbeschluss über den städtischen Eigenanteil notwendig. Ein Beschluss in der fristgerecht zu erreichenden Ratssitzung vom 09.11.2023 wäre dazu zu spät. Eine fristgerechte Erstellung der Beschlussvorlage war nicht möglich, da das vollständige Sanierungskonzept erst am 13.09.2023 vorlag. Beschlussvorschlag 1. Der auf dem vorliegenden Sanierungskonzept der Brotfabrik basierende städtische Eigenanteil in Höhe von bis zu 1,9 Mio. € wird, sobald ein positiver Förderbescheid vorliegt und die Entscheidung Ende des Jahres zu Gunsten des Projekts ausfällt, im Haushalt bereitgestellt. 2. Das SGB wird beauftragt, bis Ende des Jahres, eine Entscheidungsvorlage über die Weiterführung des Projekts in dem angemieteten Objekt einzubringen. Diese beinhaltet eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über den städtischen Eigenanteil sowie eine Auflistung und Einschätzung aller relevanten Risiken und Belastungen für die Stadt / den Vermieter. Das Ziel der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist zu untersuchen, ob und in welcher Höhe ein Investitionskostenzuschuss der Bundesstadt Bonn durch Anpassung von z.B. Mietkonditionen und/oder Einsparungen z.B. bei den Nebenkosten mittelfristig gegenfinanziert werden kann. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fördert Gebäude aus diesen Bereichen bei denen die Effizienzgebäude-Stufe 70 nach der Sanierung erreicht wird. Im Rahmen der Förderung kann ein Zuschuss von maximal 45 % erhalten werden. Die verbleibenden 55 % sind als städtischer Eigenanteil bereitzustellen. Im ersten Schritt musste durch die Kommune eine Projektskizze bis zum 15.09.2023 eingereicht werden. Für die Skizze wird ein Ratsbeschluss benötigt, der bis zum 06.10.2023 nachgereicht werden kann. In einem Auswahlverfahren Ende 2023 werden die Projekte ausgewählt, die einen Förderantrag stellen dürfen. Dabei wird der Prozess durch Koordinierungsgespräche mit dem Fördermittelgeber unterstützt. Im Falle eines positiven Bescheids könnte die Maßnahme Ende 2024 starten und müsste bis Ende 2028 abgeschlossen werden. Seit August ist das SGB mit dem Traumpalast e.V. und den Eigentümern im engen Austausch zur Einreichung einer Projektskizze. Die Sanierung der Brotfabrik umfasst insbesondere eine Dämmung der Gebäudehülle, eine Dachsanierung und den Austausch der Heizanlage. Darüber hinaus wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Diese Maßnahmen unterstützen in hohem Maße das vom Stadtrat beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis 2035 sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude. Das vorläufige finale Sanierungskonzept der Brotfabrik liegt dem SGB seit dem 13.09.2023 vor. In der Kürze der Zeit und aufgrund der Komplexität des Vorgangs kann die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der Risiken nicht zeitnah erfolgen. Die Herausforderung besteht darin, dass es sich um ein angemietetes Objekt handelt und nicht um ein kommunales Gebäude. Es steht damit nicht im Eigentum der Stadt Bonn. Für die finale Entscheidungsvorlage müssen Wege gefunden werden, wie der städtische Eigenanteil refinanziert bzw. gedeckt werden kann. Mittel aus dem Wirtschaftsplan des SGB stehen nicht zu Verfügung. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie die Einschätzung der Risiken und später der baulichen Umsetzung der Sanierung wird erhebliche Kapazitäten im SGB binden. Damit die Brotfabrik im Auswahlverfahren für eine Förderung weiterhin berücksichtigt werden kann, hat das SGB die Projektskizze am 15.09.2023, auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzepts, eingereicht. Notwendig ist zudem ein Beschluss des Rates über den städtischen Eigenanteil, der mit diesem Beschluss erfolgt. Voraussichtlich Ende des Jahres wird der Politik eine finale Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Die Brotfabrik Der Gebäudekomplex der bis 1984 in Betrieb befindlichen ehemalige Brotfabrik Germania im Bonner Stadtteil Beuel wurde 1986 mit Hilfe der Stadt Bonn und sehr großer Eigenleistung des aus einer studentischen Initiative hervorgegangenen Trägervereines Traumpalast e.V. dahingehend ertüchtigt, dass dort ein Soziokulturelles Zentrum errichtet werden konnte. Die einzelnen Bereiche haben sich im Laufe der ersten 15-20 Jahre differenziert undSeite 2 von 3 Seite 3 professionalisiert, so dass derzeit unter dem Dach des Trägervereines folgende Kulturbetriebe im Kulturzentrum Brotfabrik Bonn ansässig sind: Bildungswerk Brotfabrik, Brotfabrik Bühne Bonn, Bonner Kinemathek, Förderverein Filmkultur Bonn, Theater Marabu, Tanzwerke Vaněk Preuß, Tanzgenerator Bonn, Tanzwerkstatt für Kinder und Jugendliche, Galerie Brotfabrik und Ton25 Musikproduktion. Die Veranstaltungen erreichen jährlich ca. 150.000 Besucher*innen und Teilnehmer*innen. In den Projekten, die der Traumpalast e.V. initiiert, bildet die kulturelle und künstlerische Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen einen Schwerpunkt. Zudem realisiert der Trägerverein Veranstaltungen, die die kulturellen und künstlerischen Kompetenzen aller im Haus beheimateten Betriebe nutzen, wie beispielsweise Projekttage für Schulen, Lehrer*innen-Fortbildungen, Kulturfeste, kulturpolitische Veranstaltungen und Open Spaces zur Stadtteilentwicklung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de