231702 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einsatzzeiten der Reinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten
Kerndaten
- Nummer
- 231702
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231702 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 13.09.2023 Bürgerantrag: Einsatzzeiten der Reinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Deshalb beantrage ich: 1. Eine Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Einsatzzeiten der Reinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten, um den Schutz der Anwohner vor Lärm zu gewährleisten. 2. Die Berücksichtigung des Vorgehens aus Köln, bei dem zuerst Industriegebiete und Hauptverkehrsstraßen und anschließend Wohngebiete angefahren werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Straßenreinigerungsfahrzeuge vonn bonnorange im Wohngebiet kurz nach 06:00 Ihr Antrag Betreff: Lärmemission durch Straßenreinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten zu frühen Morgenstunden Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2016 bin ich Anwohner des Wohngebiets Sankt-Augustinus-Str. / Weißenburgstr. Bis zum Jahr 2020 war ich zufrieden damit, in einem grundsätzlich ruhigen und störungsfreien Umfeld zu leben. Allerdings haben seit diesem Zeitpunkt die Straßenreinigungsfahrzeuge von bonnorange durch ihre Tätigkeit beginnend zwischen 06:00 und 06:30 Uhr Mittwoch morgens (einmal sogar um 05:20) für erhebliche Lärmbelästigungen gesorgt, die den morgendlichen Frieden und die Erholung der Bewohner erheblich beeinträchtigen. Obwohl wir uns zahlreiche Male beim Ordnungsamt gemeldet haben, hat sich die Situation seit 2020 nicht nachhaltig verbessert. Es wurde uns von bonnorange mitgeteilt, dass die AöR eine Ausnahmegenehmigung besitzen würde. Jedoch möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie der europäischen Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments, der Einsatz lauter Geräte zu bestimmten Zeiten eingeschränkt ist. Es ist erwähnenswert, dass in zahlreichen anderen Gemeinden, wie beispielsweise der Stadt Köln scheinbar eine Regelung existiert, die den Bewohnern mehr Rücksichtnahme gewährt (vgl. der Artikel bei RP-Online https://rp- online.de/nrw/staedte/leichlingen/kehrmaschine-ab-530-uhr-nicht-mit-der-eu_aid-21893371). Dort werden Wohngebiete erst ab 07:00 Uhr morgens von den Reinigungsfahrzeugen bedient, während vorher Industriegebiete und Hauptstraßen gereinigt werden. Bonnorange, das unmittelbar in einem weitläufigen Industriegebiet angesiedelt ist, könnte ebenso verfahren und somit die Lärmbelästigung in den Morgenstunden auf einfache und pragmatische Weise reduzieren, wie dies vor 2020 auch der Fall war. Deshalb beantrage ich: 1. Eine Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Einsatzzeiten der Reinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten, um den Schutz der Anwohner vor Lärm zu gewährleisten. 2. Die Berücksichtigung des Vorgehens aus Köln, bei dem zuerst Industriegebiete und Hauptverkehrsstraßen und anschließend Wohngebiete angefahren werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und darauf, dass eine Lösung gefunden wird, um das Wohngebiet wieder zu einem ruhigen Ort für seine Bewohner zu machen. Mit freundlichen Grüßen, Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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