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231698-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Anfrage: Kindertageseinrichtung in der Wohnanlage Ledenhof – Bonn-Beuel-Vilich

Nummer
231698-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231698 CDU Große Anfrage: Kindertageseinrichtung Ledenhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231698-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
CDU-Anfrage: Kindertageseinrichtung in der
Wohnanlage Ledenhof – Bonn-Beuel-Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1: Wer wird die Trägerschaft der Einrichtung übernehmen?
In der Sitzung vom 10.04.2024 hat der Ausschluss für Kinder, Jugend und
Familie beschlossen, dass die Trägerschaft für die noch zu errichtende
Einrichtung der Terminal for Kids gGmbH übertragen wird (siehe hierzu: DS
231818).
Fragen 2 und 3: Wann wird mit der Baumaßnahme begonnen? Wann ist
mit einer Inbetriebnahme zu rechnen, wenn der Baubeginn feststeht?
Der Baubeginn für die Kita Freudestr. in der Wohnanlage Am Ledenhof soll
möglichst zeitnah, im Herbst 2024, erfolgen.
Verzögerungen ergaben sich im Vorfeld aufgrund komplexer und langwieriger
Kaufvertragsverhandlungen.
Der Ankauf der Kita wurde zunächst bereits im August 2023 beschlossen.
Wegen Kaufpreissteigerungen war ein erneuter Beschluss im Finanzausschuss
am 13.03.2024 einzuholen und die Grundstücksübertragung konnte dann final
im Juni 2024 erfolgen.
Formal muss das Kita-Gebäude in 24 Monaten nach Kaufvertragsabschluss,
somit spätestens im Juni 2026, nutzungsfähig- und betriebsbereit sein.
Unter der Annahme das diese Zeitschiene auch eingehalten werden kann, wäre
somit eine Inbetriebnahme (auch unter Berücksichtigung der trägerseitigen
Möblierung) zum 01.08.2026 darstellbar.
Anlage/n
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