231694-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 Drucksachengruppe 231694
Kerndaten
- Nummer
- 231694-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231694-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 Drucksachengruppe 231694 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag des Bürgerbundes Bonn wie folgt Stellung: Die Entscheidungen über Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomien sind ebenso wie der Widerruf und die Rücknahme von Erlaubnissen oder die Untersagung von unerlaubten Sondernutzungen Geschäfte der laufenden Verwaltung und unterliegen daher nicht der Beschlusskompetenz der Bezirksvertretungen. Die Verwaltung hat bei ihren diesbezüglichen Entscheidungen ein Ermessen. Dieses Ermessen darf sich aber ausschließlich an Aspekten ausrichten, die unmittelbaren Straßenbezug haben. Dies sind vor allem die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, stadtgestalterische Aspekte, Rechte anderer Straßennutzer sowie der Anliegergebrauch. Bei allen belastenden Ermessensentscheidung muss sie überdies die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen im Auge behalten und den Gleichheitsgrundsatz beachten. Die betroffene Gastronomin verfügt inzwischen über alle erforderlichen Genehmigungen zur Aufnahme der gastronomischen Nutzung im Innenbereich. Anders als vor der in diesem Jahr erfolgten Ablehnung der Sonder- nutzungserlaubnis für Außengastronomie steht die Betriebsaufnahme nunmehr bevor. Die Gastronomin hat Ihren Sondernutzungsantrag unbeschadet des noch laufenden, auf die genannte Antragsablehnung gerichteten verwaltungs- gerichtlichen Verfahrens inzwischen erneuert. Sobald der Betrieb aufgenommen wurde, alle Unterlagen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis prüffähig bei der Verwaltung eingegangen sind und nach deren Prüfung keine straßen- und wegerechtlichen Gründe gegen die Erlaubniserteilung sprechen, wird die Verwaltung die beantragte Sondernutzungserlaubnis erteilen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de