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231694-02 · Antrag

BBB-Antrag Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 Drucksachengruppe 231694

Nummer
231694-02
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231694 BBB-Anfrage Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2

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Antrag
öffentlich
231694-02
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
04.10.2023, gez. Wenzel
BBB-Antrag Außengastronomie vor dem Haus
Friesdorfer Straße 2
Drucksachengruppe 231694
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für
Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 wird nicht erteilt, auch
dann nicht, wenn dort zwischenzeitlich ein Gaststättenbetrieb eingerichtet
wurde.
2. Sollte dem Antragsteller dem Beschlusspunkt zu Ziffer 1 widersprechend per
Gerichtsentscheid im laufenden Verfahren ein Anrecht auf Erteilung einer
Genehmigung zugesprochen werden, wird die Sondernutzungserlaubnis zum
nächst möglichen Zeitpunkt nicht verlängert bzw. beendet.
Begründung
Die Fußgängerzone ist vor dem benannten Gebäude durch Blumenkästen in
erheblicher Weise abgegrenzt worden (Vgl. Bildnachweise zu DS 231694).
Auf Nachfrage in der Bezirksvertretung Bad Godesberg stellte sich heraus,
dass die vorzufindende Situation nicht genehmigt wurde.
Weiter führte die Verwaltung aus, dass sie den Antrag der Gastronomin auf
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie abgelehnt hat,
da unter der betreffenden Adresse seinerzeit kein Gaststättenbetrieb geführt
wurde und das diesbezüglich ein Verfahren beim Verwaltungsgericht KölnSeite 1 von 2
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anhängig sei.
Da der von Dritter Seite bis heute illegal genutzte Bereich die Wegebeziehung
in der Friesdorfer Straße zu sehr einschränkt, sollte dafür keine Genehmigung
erteilt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de