231692-02 · Antrag
BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
Kerndaten
- Nummer
- 231692-02
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.683 Zeichen)
Antrag öffentlich 231692-02 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe 20.10.23 BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Auf den Ackergrundstücken am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge, die die Stadt Bonn zu erwerben beabsichtigt oder schon erworben hat, wird auf gezielte Aufforstungsmaßnahmen verzichtet. Stattdessen werden die Flächen der natürlichen Aussaat und Sukzession (über Busch- und Niederwald zu einem Hochwald) überlassen. 2. Die Stadt Bonn vertritt bzw. erklärt diese Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit und dem Landesbetrieb Wald + Holz damit, dass die Mischvegetation auf den städtischen Parzellen durch eine hohe ökologische Wertigkeit gekennzeichnet ist und außerdem die Ausbreitung von „Eichenschädlingen“ (Schmetterlingsraupen von Frostspanner, Eichenprozessionsspinner, Schwammspinner, Eichenmehltau) auf die benachbarten Eichenbestände einschränkt oder sogar verhindert. 3. Die Stadt kooperiert mit Instituten der Universität Bonn und bietet die Fläche für Untersuchungen und langfristige vergleichende Beobachtungen (z. B. Im Rahmen von Magister- , Promotionsarbeiten) an. Begründung Als ein zentrales Ziel des Erwerbs der oben genannten Ackerflächen wird die ökologische Aufwertung durch Waldentwicklung und der damit verbundene Erwerb von Ökopunkten genannt. Damit sich ein Wald auf einer Ackerbrache entwickeln kann, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: a) Eine kontrollierte Aufforstung, so wie auch in der Vorlage vorgesehen. Hierbei müssen die gepflanzten Bäume aufwendig geschützt werden gegen Tierfraß, und das um sie herum sich entwickelnde Strauchwerk und konkurrierende Jungbäume müssen jährlich entfernt werden. Die Aufforstung mit einer Spezies – wie im vorgesehenen Fall mit Eichen – schließt außerdemSeite 1 von 2 Seite 2 das Risiko eines Schädlingsbefalls mit ein. b) Eine Entwicklung des Waldes durch natürliche Aussaat und Verzicht auf Pflegemaßnahmen. Dieses Naturschutzkonzept, bei dem der Mensch bewusst darauf verzichtet, in die Abläufe von Ökosystemen einzugreifen, wird als „Prozessschutz“ bezeichnet, d.h. die natürlichen Prozesse laufen ungestört ab. Beobachtungen an durch Windbruch oder Dürre ehemals entwaldeten Flächen im Kottenforst haben gezeigt, dass diese natürliche Entwicklung sehr rasch erfolgt und innerhalb weniger Jahre ein artenreicher Mischwald entstehen kann. Nun bietet sich der von der Stadt zum Erwerb vorgesehene Acker hervorragend für vergleichende Untersuchungen dieser beiden Waldentwicklungsformen an, da auf dem Gesamtareal die natürlichen Voraussetzungen für die zwei Waldentwicklungstypen nahezu identisch sind. Durch Langzeitstudien gilt es zu untersuchen, welche Art der Waldentwicklung in ökologischer Hinsicht (biologische Diversität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenheit und „Schadinsekten“) vorteilhafter ist. Aber auch der Kostenfaktor der Pflegemaßnahmen für die kontrollierte Aufforstung bei a) sollte nicht unberücksichtigt bleiben. Im Hinblick auf die Bewertungssystematik der Ökopunktevergabe gilt es auf den Vergleichsflächen, die in einem Bereich durch den Landesbetrieb Wald + Holz aufgeforstet und im anderen Bereich (städtische Grundstücke) der natürlichen Entwicklung überlassen werden, folgende Aspekte zu untersuchen: •- Verbesserung der Biotopqualität, •- Schaffung höherwertiger Biotoptypen, -• Förderung spezifischer Arten, •- Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen, •- Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen, •- Verbesserung der Grundwassergüte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de