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231692-02 · Antrag

BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

Nummer
231692-02
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231692 Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

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Antrag
öffentlich
231692-02
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
20.10.23
BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am
Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Auf den Ackergrundstücken am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge, die
die Stadt Bonn zu erwerben beabsichtigt oder schon erworben hat, wird auf
gezielte Aufforstungsmaßnahmen verzichtet. Stattdessen werden die Flächen
der natürlichen Aussaat und Sukzession (über Busch- und Niederwald zu
einem Hochwald) überlassen.
2. Die Stadt Bonn vertritt bzw. erklärt diese Maßnahme gegenüber der
Öffentlichkeit und dem Landesbetrieb Wald + Holz damit, dass die
Mischvegetation auf den städtischen Parzellen durch eine hohe ökologische
Wertigkeit gekennzeichnet ist und außerdem die Ausbreitung von
„Eichenschädlingen“ (Schmetterlingsraupen von Frostspanner,
Eichenprozessionsspinner, Schwammspinner, Eichenmehltau) auf die
benachbarten Eichenbestände einschränkt oder sogar verhindert.
3. Die Stadt kooperiert mit Instituten der Universität Bonn und bietet die Fläche
für Untersuchungen und langfristige vergleichende Beobachtungen (z. B. Im
Rahmen von Magister- , Promotionsarbeiten) an.
Begründung
Als ein zentrales Ziel des Erwerbs der oben genannten Ackerflächen wird die
ökologische Aufwertung durch Waldentwicklung und der damit verbundene
Erwerb von Ökopunkten genannt.
Damit sich ein Wald auf einer Ackerbrache entwickeln kann, gibt es
grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
a) Eine kontrollierte Aufforstung, so wie auch in der Vorlage vorgesehen.
Hierbei müssen die gepflanzten Bäume aufwendig geschützt werden gegen
Tierfraß, und das um sie herum sich entwickelnde Strauchwerk und
konkurrierende Jungbäume müssen jährlich entfernt werden. Die Aufforstung
mit einer Spezies – wie im vorgesehenen Fall mit Eichen – schließt außerdemSeite 1 von 2
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das Risiko eines Schädlingsbefalls mit ein.
b) Eine Entwicklung des Waldes durch natürliche Aussaat und Verzicht auf
Pflegemaßnahmen. Dieses Naturschutzkonzept, bei dem der Mensch bewusst
darauf verzichtet, in die Abläufe von Ökosystemen einzugreifen, wird als
„Prozessschutz“ bezeichnet, d.h. die natürlichen Prozesse laufen ungestört ab.
Beobachtungen an durch Windbruch oder Dürre ehemals entwaldeten Flächen
im Kottenforst haben gezeigt, dass diese natürliche Entwicklung sehr rasch
erfolgt und innerhalb weniger Jahre ein artenreicher Mischwald entstehen kann.
Nun bietet sich der von der Stadt zum Erwerb vorgesehene Acker hervorragend
für vergleichende Untersuchungen dieser beiden Waldentwicklungsformen an,
da auf dem Gesamtareal die natürlichen Voraussetzungen für die zwei
Waldentwicklungstypen nahezu identisch sind.
Durch Langzeitstudien gilt es zu untersuchen, welche Art der Waldentwicklung
in ökologischer Hinsicht (biologische Diversität und Widerstandsfähigkeit
gegenüber Trockenheit und „Schadinsekten“) vorteilhafter ist.
Aber auch der Kostenfaktor der Pflegemaßnahmen für die kontrollierte
Aufforstung bei a) sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
Im Hinblick auf die Bewertungssystematik der Ökopunktevergabe gilt es auf
den Vergleichsflächen, die in einem Bereich durch den Landesbetrieb Wald +
Holz aufgeforstet und im anderen Bereich (städtische Grundstücke) der
natürlichen Entwicklung überlassen werden, folgende Aspekte zu untersuchen:
•- Verbesserung der Biotopqualität,
•- Schaffung höherwertiger Biotoptypen,
-• Förderung spezifischer Arten,
•- Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,
•- Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen,
•- Verbesserung der Grundwassergüte.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de