231692-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
Kerndaten
- Nummer
- 231692-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231692-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe Marcel Schmitt Frank Maas 19.10.2023 BBB-Änderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Es erfolgt kein weiterer Kauf von Ökopunkten. Statt für die Qualität des von Vorhaben betroffenen Stadtklimas in Siedlungsbereichen ökologisch sinnfreie, weil ortsferne Ausgleichsflächen über Ökopunkte zu „kaufen“, ist künftig die erforderliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Planungsbereich selbst herzustellen. 2. Die Umwandlung von wertvoller, zur Produktion heimischer und regional vermarktbarer Lebensmittel genutzter Ackerfläche in Aufforstungsflächen zum ortsfernen Ausgleich von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft im Bonner Stadtgebiet wird abgelehnt. Statt sie zu veräußern sindAckerflächen in städtischem Eigentum zur Erreichung der Zielvorgabe gemäß Drucksache 1812770ED2 „Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn - Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn; Operatives Ziel 4.1“ ökologisch zu bewirtschaften. Die in Privateigentum befindlichen Flächen in Bonn-Beuel werden daher nicht zum Zwecke der Transformation in Ausgleichsfläche durch Ankauf bzw. Flächentausch erworben. Begründung Klimaschutz kann man nicht „erkaufen“, sondern muss ihn aktiv betreiben. Dazu müssen Eingriffe vor Ort im regelmäßig bereits vorbelasteten Planungsbereich kompensiert werden und nicht an anderer Stelle. Bis zum Jahr 2030 soll gem. Beschluss zu DS 1812770 der AnteilSeite 1 von 2 Seite 2 landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bonn, die ökologisch bewirtschaftet wird, von 1% (Stand 2015) auf 20% erhöht werden. Die Stadt Bonn folgt damit dem mittelfristigen Ziel der Bundesregierung, die einen Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche von 20% anstrebt. Da die Stadt Bonn ohnehin nur über ein sehr begrenztes Maß an Ackerflächen verfügt, ist dieses Ziel nur durch die konsequente Beibehaltung und Umstellung der Bewirtschaftung städtischer Flächen möglich. Den Kommunen fehlt die rechtliche Handhabe, Privateigner zu ökologischer Bewirtschaftung anzuhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de