231688 · Dringlichkeitsantrag
Anmietung von Büroflächen
Kerndaten
- Nummer
- 231688
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 13.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 231688 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Anmietung von Büroflächen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Empfehlung In der morgigen Sitzung des Betriebsausschusses steht der Punkt Anmietung von Büroflächen auf der Tagesordnung. Eine Beratung des Antrages in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses käme somit zu spät und könnte für die Stadt Bonn von erheblichem finanziellem Nachteil sein. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt darzulegen, a. wie vielen Arbeitsplätzen, die von ihr in der Begründung zur Anmietung der Büroliegenschaft „Lindeblock“, Moltkestraße 2-14, angeführten 469 neuen Stellen entsprechen, b. wie vielen Arbeitsplätzen die 400 darüber hinaus seit langem unbesetzten, im Stellenplan bereits vorhandenen Stellen entsprechen, c. an welcher Stelle ihrer Beschlussvorlage zur Stellenplanfortschreibung 2023/2024 die Oberbürgermeisterin auf die millionenschweren Folgekosten ihrer Personalpolitik hinsichtlich des Raumbedarfs hingewiesen hat, d. wie viele Bedienstete aktuell zu welchen Anteilen (z.B. gestaffelt nach Anteil der wöchentlichen Arbeitstage im Homeoffice) mobil oder von außerhalb der städtischen Büroräume arbeiten. 2. Ungeachtet Ziffer 1 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt a. zu prüfen, ob, in welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive städtische Liegenschaften (z.B. Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Str. 148) sukzessive wieder ihrem eigentlichen Verwendungszweck „Büronutzung“ durch z.B. vorhandene und neue Anlagen in Containerbauweise zur Unterbringung der derzeitigen Nutzer zugeführt werden können und hierzu eine Aufwandsanalyse / Kostengegenüberstellung vorzulegen, b. den zuständigen Ratsgremien vor weiteren Anmietungen ein schlüssiges Gesamtkonzept mit Raumprogramm für alle aktuellen und künftigen Bediensteten unter Nutzung eines zeitgemäßen Büroflächen-Seite 1 von 2 Seite 2 Reduktionspotentials vorzulegen. Begründung Laut einem Bericht des Bonner General-Anzeigers beabsichtigt die Verwaltung Büroflächen in einem Gebäude in Bad Godesberg anzumieten. Bevor die Stadt Bonn aber zur horrenden Preisen und vorherigen Umbauten der Mietsache auf ihre Kosten Flächen teuer anmietet, sollten dem Betriebs- und Finanzausschuss verlässliche Daten und Fakten zum künftigen Raumbedarf der Verwaltung unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt geliefert werden. Die Darstellung der Oberbürgermeisterin dazu hinsichtlich ihrer Ausführungen „Die Umstellung auf … mobilisierte Hardware erfolgt sukzessive im Rahmen der gegebenen … finanziellen Kapazitäten.“ zumindest in Teilen widersprüchlich. Nach Schätzung der Antragsteller reichen alleine die Aufwendungen in 2024/2025 für die Anmietung der in Rede stehenden Liegenschaft aus, um rund 5.000 mobile Endgeräte für Desktop-Sharing bzw. Homeoffice zu beschaffen. Dass die Verwaltung nach Aussage der Oberbürgermeisterin „kulturell“ noch nicht bereit für „new work“ Instrumente ist, wird wohl weniger an der mangelnden Bereitschaft der Mitarbeiter liegen sondern vielmehr auf fehlender Flexibilität der Verwaltungsführung und deren Unvermögen, aktuelle Arbeitsplatzmodelle anzubieten, beruhen. In welcher finanziellen Dimension Einsparungen durch Homeoffice möglich sind, zeigt das Beispiel des ehemaligen städtischen Grundstücks an der Baunscheidtstraße eindrucksvoll. Von einem international tätigen Unternehmen zur Errichtung einer großen Büroimmobilie erworben, sind die seinerzeit geplanten Büroflächen gänzlich durch „neue Arbeitsformen“ überflüssig geworden. Unverständlich ist auch, dass die Stadt jene bestens verkehrlich erreichbaren Büroflächen, die sie einst für den temporären Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen gekauft und dann für Obdachlose umgenutzt hat, nicht selbst bezieht. Die Unterbringung von Personen ohne Wohnsitz kann bis zu deren Vermittlung in Wohnraum z.B. in temporären Unterkünften in Containerbauweise organisiert werden. Alleine in den beiden beispielhaft genannten Immobilien stünden rund 7.000 qm Nutzfläche zur Verfügung. Eine Gegenüberstellung der langfristigen Kosten könnte hier Klarheit schaffen. Ebenfalls rätselhaft ist dem BBB, wie man ohne klare Perspektive für das Stadthaus in diesem Bau zusätzliches Personal „verdichtet“ unterbringen kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de