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231688 · Dringlichkeitsantrag

Anmietung von Büroflächen

Nummer
231688
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
13.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,9 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231688
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Anmietung von Büroflächen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.09.2023 Empfehlung
In der morgigen Sitzung des Betriebsausschusses steht der Punkt Anmietung
von Büroflächen auf der Tagesordnung. Eine Beratung des Antrages in der
nächsten Sitzung des Finanzausschusses käme somit zu spät und könnte für
die Stadt Bonn von erheblichem finanziellem Nachteil sein.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt darzulegen,
a. wie vielen Arbeitsplätzen, die von ihr in der Begründung zur Anmietung der
Büroliegenschaft „Lindeblock“, Moltkestraße 2-14, angeführten 469 neuen
Stellen entsprechen,
b. wie vielen Arbeitsplätzen die 400 darüber hinaus seit langem unbesetzten,
im Stellenplan bereits vorhandenen Stellen entsprechen,
c. an welcher Stelle ihrer Beschlussvorlage zur Stellenplanfortschreibung
2023/2024 die Oberbürgermeisterin auf die millionenschweren Folgekosten
ihrer Personalpolitik hinsichtlich des Raumbedarfs hingewiesen hat,
d. wie viele Bedienstete aktuell zu welchen Anteilen (z.B. gestaffelt nach Anteil
der wöchentlichen Arbeitstage im Homeoffice) mobil oder von außerhalb der
städtischen Büroräume arbeiten.
2. Ungeachtet Ziffer 1 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt
a. zu prüfen, ob, in welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive
städtische Liegenschaften (z.B. Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Str.
148) sukzessive wieder ihrem eigentlichen Verwendungszweck „Büronutzung“
durch z.B. vorhandene und neue Anlagen in Containerbauweise zur
Unterbringung der derzeitigen Nutzer zugeführt werden können und hierzu eine
Aufwandsanalyse / Kostengegenüberstellung vorzulegen,
b. den zuständigen Ratsgremien vor weiteren Anmietungen ein schlüssiges
Gesamtkonzept mit Raumprogramm für alle aktuellen und künftigen
Bediensteten unter Nutzung eines zeitgemäßen Büroflächen-Seite 1 von 2
Seite 2
Reduktionspotentials vorzulegen.
Begründung
Laut einem Bericht des Bonner General-Anzeigers beabsichtigt die Verwaltung
Büroflächen in einem Gebäude in Bad Godesberg anzumieten. Bevor die Stadt
Bonn aber zur horrenden Preisen und vorherigen Umbauten der Mietsache auf
ihre Kosten Flächen teuer anmietet, sollten dem Betriebs- und
Finanzausschuss verlässliche Daten und Fakten zum künftigen Raumbedarf
der Verwaltung unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt
geliefert werden.
Die Darstellung der Oberbürgermeisterin dazu hinsichtlich ihrer Ausführungen
„Die Umstellung auf … mobilisierte Hardware erfolgt sukzessive im Rahmen
der gegebenen … finanziellen Kapazitäten.“ zumindest in Teilen
widersprüchlich.
Nach Schätzung der Antragsteller reichen alleine die Aufwendungen in
2024/2025 für die Anmietung der in Rede stehenden Liegenschaft aus, um rund
5.000 mobile Endgeräte für Desktop-Sharing bzw. Homeoffice zu beschaffen.
Dass die Verwaltung nach Aussage der Oberbürgermeisterin „kulturell“ noch
nicht bereit für „new work“ Instrumente ist, wird wohl weniger an der
mangelnden Bereitschaft der Mitarbeiter liegen sondern vielmehr auf fehlender
Flexibilität der Verwaltungsführung und deren Unvermögen, aktuelle
Arbeitsplatzmodelle anzubieten, beruhen.
In welcher finanziellen Dimension Einsparungen durch Homeoffice möglich
sind, zeigt das Beispiel des ehemaligen städtischen Grundstücks an der
Baunscheidtstraße eindrucksvoll. Von einem international tätigen Unternehmen
zur Errichtung einer großen Büroimmobilie erworben, sind die seinerzeit
geplanten Büroflächen gänzlich durch „neue Arbeitsformen“ überflüssig
geworden.
Unverständlich ist auch, dass die Stadt jene bestens verkehrlich erreichbaren
Büroflächen, die sie einst für den temporären Zweck der Unterbringung von
Flüchtlingen gekauft und dann für Obdachlose umgenutzt hat, nicht selbst
bezieht. Die Unterbringung von Personen ohne Wohnsitz kann bis zu deren
Vermittlung in Wohnraum z.B. in temporären Unterkünften in
Containerbauweise organisiert werden. Alleine in den beiden beispielhaft
genannten Immobilien stünden rund 7.000 qm Nutzfläche zur Verfügung. Eine
Gegenüberstellung der langfristigen Kosten könnte hier Klarheit schaffen.
Ebenfalls rätselhaft ist dem BBB, wie man ohne klare Perspektive für das
Stadthaus in diesem Bau zusätzliches Personal „verdichtet“ unterbringen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de