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231681-01 · Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag (N-Vorlage nach beschlossenem Bürgerantrag) zum "Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"

Nummer
231681-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231681 Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG

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Beschlussvorlage
öffentlich
231681-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Beschlussvorschlag (N-Vorlage nach
beschlossenem Bürgerantrag) zum "Beitritt der
Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft
zusammenstehen eG"
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft "zusammenstehen eG"
mit Sitz in Bonn bei. Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von
250.000 Euro.
Dem Beschlussvorschlag liegt ein Bürgerantrag zugrunde, der am 08.11.2023
im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen wurde.
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum wäre
ein Beitritt zur Genossenschaft zu begrüßen. Es werden dringend Akteure auf
dem Wohnungsmarkt benötigt, die auch über Bindungsfristen für geförderten
Wohnraum hinaus nachhaltig zur Versorgung mit preiswertem Wohnraum
beitragen.
Dies gilt insbesondere auch für das aktuell von der Genossenschaft geplante
Projekt, weil die 55 geplanten Wohnungen allesamt geförderter Wohnraum sein
sollen und 15 große Vier- und Fünfzimmerwohnungen entstehen sollen.
Angesichts des erdrückenden Mangels an Wohnraum werde im Prinzip jede
Wohnung gebraucht, vor allem aber eben preisgünstiger Wohnraum. Den in der
Wohnungsvermittlung aktuell 1.492 als wohnungssuchend vorgemerkten
Haushalten stünden 32 freigemeldete Wohnungen gegenüber.
Das Budget, das vom Amt für Soziales und Wohnen hierfür zur Verfügung
gestellt werden könnte, beträgt für 2023 102.000 EUR und für 2024 104.100
EUR (150000510, 73.1000).
Darüber hinaus benötigte Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Haushalterisch würde sich der Ankauf von Genossenschaftsanteilen als
Investition in eine Finanzanlage darstellen. Der Investition steht eine
Verzinsung laut Antragsteller in Höhe von 2% der Genossenschaftsanteile
gegenüber.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen Amt 50:
PG 150000510
IA 5005220
FiPo 73.1000
SaKo 531801
Deckungsbeitrag
2023: 102.000 €
2024: 104.100 €
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de