231681-01 · Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag (N-Vorlage nach beschlossenem Bürgerantrag) zum "Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"
Kerndaten
- Nummer
- 231681-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 231681-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Beschlussvorschlag (N-Vorlage nach beschlossenem Bürgerantrag) zum "Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG" Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft "zusammenstehen eG" mit Sitz in Bonn bei. Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von 250.000 Euro. Dem Beschlussvorschlag liegt ein Bürgerantrag zugrunde, der am 08.11.2023 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen wurde. Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum wäre ein Beitritt zur Genossenschaft zu begrüßen. Es werden dringend Akteure auf dem Wohnungsmarkt benötigt, die auch über Bindungsfristen für geförderten Wohnraum hinaus nachhaltig zur Versorgung mit preiswertem Wohnraum beitragen. Dies gilt insbesondere auch für das aktuell von der Genossenschaft geplante Projekt, weil die 55 geplanten Wohnungen allesamt geförderter Wohnraum sein sollen und 15 große Vier- und Fünfzimmerwohnungen entstehen sollen. Angesichts des erdrückenden Mangels an Wohnraum werde im Prinzip jede Wohnung gebraucht, vor allem aber eben preisgünstiger Wohnraum. Den in der Wohnungsvermittlung aktuell 1.492 als wohnungssuchend vorgemerkten Haushalten stünden 32 freigemeldete Wohnungen gegenüber. Das Budget, das vom Amt für Soziales und Wohnen hierfür zur Verfügung gestellt werden könnte, beträgt für 2023 102.000 EUR und für 2024 104.100 EUR (150000510, 73.1000). Darüber hinaus benötigte Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Haushalterisch würde sich der Ankauf von Genossenschaftsanteilen als Investition in eine Finanzanlage darstellen. Der Investition steht eine Verzinsung laut Antragsteller in Höhe von 2% der Genossenschaftsanteile gegenüber. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Amt 50: PG 150000510 IA 5005220 FiPo 73.1000 SaKo 531801 Deckungsbeitrag 2023: 102.000 € 2024: 104.100 € Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de