231677 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und Lannesdorf"
Kerndaten
- Nummer
- 231677
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 03.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.833 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 231677 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und Lannesdorf" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ersatzpflanzung Mehlem und Lannesdorf“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte in den Bad Godesberger Stadtteilen Mehlem und Lannesdorf. Insgesamt werden 35 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: *** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Mehlem und Lannesdorf“ Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.Seite 1 von 7 Seite 2 Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neu angelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Zuge dieser Maßnahme können 14 Beete zurzeit nicht wieder mit einem Alleebaum bepflanzt werden. Um den Grünbestand jedoch zu erhalten und um in Zukunft mögliche Baumpflanzungen zu ermöglichen bleiben diese Standorte als Grünbeete erhalten. Da diese Standorte bisher nicht flächig bepflanzt sind, werden Sie im Zuge dieser Maßnahme durch einen Strauch und ausgewählter Unterpflanzung ökologisch aufgewertet. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur EtablierungSeite 2 von 7 Seite 3 weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Das hieraus resultierende Potential wird sukzessive den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgestellt und umgesetzt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender Tabelle aufgelistet: *** Übersicht siehe Anlage „Mehlem und Lannesdorf - nicht wiederbepflanzbare Standorte Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl in Anlehnung an die ZTV-Vegtra- Mü (Zusätzliche technische Vorschriften für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten) bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 3 von 7 Seite 4 Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im November 2023 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann ab November 2023 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Februar 2024. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-3789 X VOB UVgO VgV November 2023 bis Februar 2024 175.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Baumliste Mehlem und Lannesdorf (öffentlich) 2 Mehlem und Lannesdorf - nicht wiederbepflanzbare Standorte (öffentlich)Seite 4 von 7 67/11 Baumliste Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023 Straße: Hausnummer: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Am Ziegenbaum 20 Baum-Hasel Corylus colurna Gernotstraße gegenüber 12 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Deborah' Grubenstraße gegenüber 61 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Hildebrandstraße 103 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Honnefer Straße 4 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk' Im Hag 5 Kobushi-Magnolie Magnolia kobus Max-Planck-Straße 109 Thüringische Mehlbeere Sorbus thuringiaca 'Fastigiata' Meitnerstraße gegenüber 2 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas' Meitnerstraße gegenüber 1 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas' Merianstraße gegenüber 75 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas' Oberaustraße 106b Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 90 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 96 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 88 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 80 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 72a Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 62 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 36a Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Oberaustraße 30 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Seite 1 von 2Seite 5 von 7 67/11 Baumliste Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023 Straße: Hausnummer: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Oberaustraße Ecke Görresstraße Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Rodderbergstraße 51 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire' Rodderbergstraße 63 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire' Rotweingarten 22 Baum-Hasel Corylus colurna Rotweingarten neben 9 Baum-Hasel Corylus colurna Rüdigerstraße 81 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam' Rüdigerstraße 85 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam' Rüdigerstraße 79 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam' Utestraße 38 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk' Utestraße 33 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk' Utestraße 32 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk' Vulkanstraße 30 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Vulkanstraße 60 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Vulkanstraße neben 76 (Parkplatz) Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Vulkanstraße 36 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Vulkanstraße 66 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Seite 2 von 2Seite 6 von 7 67/11 Nicht wiederbepflanzbare Standorte Ersatzpflanzung Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023 Straße Hausnummer: Status: Begründung: Oberaustraße 86 Grünbeet Abstand zu angrenzendem Baumbestand ist nicht ausreichend. Rodderbergstraße schräg gegenüber 87 Grünbeet Baumpflanzung aufgrund mehrerer unterirdischer Leitungen nicht möglich. Rodderbergstraße 15 Grünbeet Abstand zur Fassade zu gering. Rodderbergstraße 17 Grünbeet Abstand zur Fassade zu gering. Utestraße gegenüber 22 Grünbeet Überhang angrenzender Gehölze lässt zur Zeit keine Ersatzpflanzung zu. Rüdigerstraße 82 Grünbeet Überhang angrenzender Gehölze lässt zur Zeit keine Ersatzpflanzung zu. Vulkanstraße 24 Grünbeet Das Beet kann aufgrund der Einfahrt und zu schmaler Gehwegbreite nicht vergrößert werden. Vulkanstraße ungerade Hausnummern (35, 23, 27, 35, 37, ggü 16, 41) Grünbeet Der Verlauf der Gasleitung auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern lässt in insgesamt 7 Beeten keine Ersatzpflanzung zu. Um den Grünbestand zu erhalten werden 3 Beete, passend zu den anderen 4 Beeten, mit einem Strauch bepflanzt. Seite 1 von 1Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de