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231677 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und Lannesdorf"

Nummer
231677
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
03.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231677-02 AA BBB-Änderungsantrag Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und Lannesdorf" Drucksachengruppe 231677
  2. 231677-01 AA Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und Lannesdorf" Antrag zur Vorlage 231677

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
231677
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Ausschreibung "Ersatzpflanzung in Mehlem und
Lannesdorf"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ersatzpflanzung
Mehlem und Lannesdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in den Bad Godesberger Stadtteilen Mehlem und Lannesdorf.
Insgesamt werden 35 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Mehlem und Lannesdorf“
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.Seite 1 von 7
Seite 2
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neu angelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Im Zuge dieser Maßnahme können 14 Beete zurzeit nicht wieder mit einem
Alleebaum bepflanzt werden. Um den Grünbestand jedoch zu erhalten und um
in Zukunft mögliche Baumpflanzungen zu ermöglichen bleiben diese Standorte
als Grünbeete erhalten. Da diese Standorte bisher nicht flächig bepflanzt sind,
werden Sie im Zuge dieser Maßnahme durch einen Strauch und ausgewählter
Unterpflanzung ökologisch aufgewertet.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung,
sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im
angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand
und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur
Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524)
bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur EtablierungSeite 2 von 7
Seite 3
weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Das hieraus resultierende
Potential wird sukzessive den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung
vorgestellt und umgesetzt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den
größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender Tabelle
aufgelistet:
*** Übersicht siehe Anlage „Mehlem und Lannesdorf - nicht wiederbepflanzbare
Standorte
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl in Anlehnung an die ZTV-Vegtra-
Mü (Zusätzliche technische Vorschriften für die Herstellung und Anwendung
verbesserter Vegetationstragschichten) bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.Seite 3 von 7
Seite 4
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im November 2023
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die
sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab November 2023 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Februar 2024.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-3789 X VOB UVgO VgV November 2023 bis
Februar 2024
175.000€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Baumliste Mehlem und Lannesdorf (öffentlich)
2 Mehlem und Lannesdorf - nicht wiederbepflanzbare Standorte (öffentlich)Seite 4 von 7
67/11 Baumliste Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023
Straße: Hausnummer: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Am Ziegenbaum 20 Baum-Hasel Corylus colurna
Gernotstraße gegenüber 12 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Deborah'
Grubenstraße gegenüber 61 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Hildebrandstraße 103 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Honnefer Straße 4 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Im Hag 5 Kobushi-Magnolie Magnolia kobus
Max-Planck-Straße 109 Thüringische Mehlbeere Sorbus thuringiaca 'Fastigiata'
Meitnerstraße gegenüber 2 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
Meitnerstraße gegenüber 1 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
Merianstraße gegenüber 75 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
Oberaustraße 106b Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 90 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 96 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 88 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 80 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 72a Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 62 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 36a Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Oberaustraße 30 Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
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67/11 Baumliste Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023
Straße: Hausnummer: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Oberaustraße Ecke Görresstraße Japanische Blütenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Rodderbergstraße 51 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Rodderbergstraße 63 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Rotweingarten 22 Baum-Hasel Corylus colurna
Rotweingarten neben 9 Baum-Hasel Corylus colurna
Rüdigerstraße 81 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam'
Rüdigerstraße 85 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam'
Rüdigerstraße 79 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam'
Utestraße 38 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Utestraße 33 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Utestraße 32 Kegel-Feldahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Vulkanstraße 30 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Vulkanstraße 60 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Vulkanstraße neben 76 (Parkplatz) Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Vulkanstraße 36 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Vulkanstraße 66 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
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67/11 Nicht wiederbepflanzbare Standorte
Ersatzpflanzung Mehlem und Lannesdorf 08.09.2023
Straße Hausnummer: Status: Begründung:
Oberaustraße 86 Grünbeet Abstand zu angrenzendem Baumbestand ist nicht ausreichend.
Rodderbergstraße schräg gegenüber 87 Grünbeet Baumpflanzung aufgrund mehrerer unterirdischer Leitungen nicht möglich.
Rodderbergstraße 15 Grünbeet Abstand zur Fassade zu gering.
Rodderbergstraße 17 Grünbeet Abstand zur Fassade zu gering.
Utestraße gegenüber 22 Grünbeet Überhang angrenzender Gehölze lässt zur Zeit keine Ersatzpflanzung zu.
Rüdigerstraße 82 Grünbeet Überhang angrenzender Gehölze lässt zur Zeit keine Ersatzpflanzung zu.
Vulkanstraße 24 Grünbeet Das Beet kann aufgrund der Einfahrt und zu schmaler Gehwegbreite nicht vergrößert
werden.
Vulkanstraße
ungerade
Hausnummern (35,
23, 27, 35, 37, ggü
16, 41)
Grünbeet
Der Verlauf der Gasleitung auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern lässt in
insgesamt 7 Beeten keine Ersatzpflanzung zu. Um den Grünbestand zu erhalten werden
3 Beete, passend zu den anderen 4 Beeten, mit einem Strauch bepflanzt.
Seite 1 von 1Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de