231674 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ablehnung einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Meckenheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231674
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231674 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.09.2023 Bürgerantrag: Ablehnung einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Meckenheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der bereits im Mai gestellte Bürgerantrag zwecks Verkehrsberuhigung der Me- ckenheimerstraße zwischen Mainzerstraße und Nesselburg ist in Gänze abzu- lehnen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Hinweis der Verwaltung: Hier handelt es sich um einen Gegenantrag zur DS 230618. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Bürgerantrag zwecks Verkehrsberuhigung der Meckenheimerstraße Ihr Antrag Der bereits im Mai gestellte Bürgerantrag zwecks Verkehrsberuhigung der Meckenheimerstraße zwischen Mainzerstraße und Nesselburg ist in Gänze abzulehnen. Begründung: Die Meckenheimerstraße ist spätestens aus der Zeit Napoleons die Hauptverbindungsstraße zwischen Mehlem und dem Wachtberger Ländchen. Durch die "alte Römerstraße", heute Mainzerstraße, zwischen Koblenz und Köln, war Mehlem schon immer ein Umschlagplatz für Handelsware. Noch gibt es in Mehlem die Möglichkeit des Einkaufs für den täglichen Bedarf. Gerade kleinere mittelständische Betriebe sind auf die Kundschaft von außen angewiesen. Will man dem Leerstand an Geschäften, ähnlich wie in Lannesdorf, entgegen wirken, muss die Straße in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Auch für Feuerwehr und Rettungsdienst ist die Zweispurigkeit der Meckenheimerstraße unbedingt erforderlich. Hiervon ist auch ein Pflegeheim in der Domhofstraße betroffen. Die Meckenheimerstraße wurde in der Vergangenheit schon durch Parkbuchten und Tempo 30 beruhigt. Gerade durch die Parkbuchten, die einerseits erforderlich sind, ist die Straße, gerade aus der Domhofstraße her kommend, unübersichtlich und gefährlich geworden. Auch ist es sicherlich richtig, dass an manchen Stellen der Gehweg schmal ist. Dies ist allerdings die Struktur eines alten Dorfes. Hier kann man nicht Probleme lösen, ohne neue zu schaffen. Straßen kann nicht breiter machen, als diese Sind. Allein wegen Feuerwehr und Rettungsdienst darf die Meckenheimerstraße nicht noch mehr verengt werden. Auch die Vorschläge, wie Anlieger Straße, sind absoluter Blödsinn. Ebenfalls das Argument, dass es sich hier um Schleichwege handelt ist falsch. Der Hinweis auf Kitas und Schulen, wo die Kinder dem Verkehr ausgesetzt seien, ist ebenfalls nicht richtig. Diese werden heute oftmals mit dem "Eltern Taxi" bis vor die Tür gebracht. Ältere Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, kommen, abgesehen von sehr vereinzelten Stellen, problemlos zurecht. Die teilweise überhöhte Geschwindigkeit ließe sich problemlos mit mobilen Radarfallen regeln. Bei dem gestellten Antrag handelt es sich meiner Meinung nach nicht um eine Verbesserung einer allgemeinen Verkehrssituation. Vielmehr wird hier eine Ideologie verfolgt, Kraftfahrzeuge zu verbannen. Dies dann auch ohne Rücksicht darauf, dass Geschäfte weiterhin schließen und der Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr zu spät am Einsatzort ankommen. Begründung des Antrags Erhaltung von Mehlem als einen lebendigen Ort, wo sich auch in Zukunft Leute wohlfühlen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Ort, Datum Unterschrift Seite 2 von 3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de