231673-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Materialschutz auf den Gleisen der Stadtbahn
Kerndaten
- Nummer
- 231673-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231673-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 06.09.2023 Bürgerantrag: Materialschutz auf den Gleisen der Stadtbahn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die SWB teilen zum Bürgerantrag Folgendes mit: Der primäre Ursprung der Maßnahme „Einfärbung der Schienen“ liegt nicht im Materialschutz der Schiene selbst, sondern in der Vermeidung von Gleislage- fehlern, wie Gleisverdrückungen oder Gleisverwerfungen, die bei der Bauform „Offener Oberbau“ (Schottergleise) durch die Ausdehnung der Schienen bei anhaltend hohen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung entstehen können. Um diese Problematik zu vermeiden, werden bereits beim Einbau der Schienen Vorkehrungen getroffen, die temperaturbedingten Spannungen in der Schiene möglichst gering zu halten. Hierbei werden auch den tendenziell steigenden Durchschnittslufttemperaturen in angemessener Weise Rechnung getragen. Seit 2019 laufen in unterschiedlichen Verkehrsunternehmen (u.a. DB, ÖBB, SBB) Testläufe, ergänzend zu diesem technischen Standard, zusätzliche Spannungsreduktionen durch das Aufbringen weißer Farbe auf den Schienen zu erreichen. Diese Tests zeigten bei Sonneneinstrahlung im Vergleich zu par- allelen Streckenabschnitten ohne Einfärbung der Schienen eine temporäre Ver- ringerung der Schienentemperatur von 6-8 Kelvin. Vergleichbar mit der Wirkung von Flüsterasphalt, der seine lärmreduzierende Wirkung nur entfalten kann, solange die Poren nicht zugesetzt sind, kann auch die Farbe nur temporäre Effekte erzielen. Labortechnische Begleitungen haben gezeigt, dass die Temperatureffekte durch die erhöhte Reflektion nach 2-3 Mo- naten schon um 50 Prozent vermindert waren. Dies resultiert unter Anderem aus der sukzessiven Verschmutzung der Schiene mit Bremsstäuben und der Beanspruchung der Schiene und damit einhergehenden potentiellen Farbab- platzungen. Die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit erfordert somit ein regelmäßiges Reini- gen der Schienen, sowie ein „Auffrischen“ der Farbe. Lose Farbpartikel können zudem eine potentielle Gefahr für das Grundwasser in Wasserschutzgebieten darstellen und die Umwelt zusätzlich belasten. Da wir die eingangs dargestellte Problematik bereits durch den ordnungs- gemäßen Einbau der Schienen auf unserem Streckennetz vermeiden, ergibt sich derzeit kein Mehrwert durch die Maßnahme des Einfärbens.Seite 1 von 2 Seite 2 Zudem ist insbesondere im innerstädtischen Bereich der Großteil des Stre- ckennetzes als straßenbündiges/eingedecktes Gleis ausgebildet, das eine ent- sprechende Anwendung ausschließt. Die Streckenanteile im offenen Oberbau sind aufgrund von Verschattungen durch Bäume und Häuser überwiegend nicht den ganzen Tag der Sonne aus- gesetzt und erreichen daher nicht solch hohe Temperaturen. Aufgrund des nicht vorhandenen Nutzens, sowie den zusätzlichen Kosten, die durch eine regelmäßige Instandhaltung der Einfärbung entstünde, wird die vor- geschlagene Maßnahme sowohl aus technischer als auch betriebswirtschaftli- cher Sicht abgelehnt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehe- ne Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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