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231673-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Materialschutz auf den Gleisen der Stadtbahn

Nummer
231673-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231673 Bürgerantrag: Materialschutz auf den Gleisen der Stadtbahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231673-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
06.09.2023
Bürgerantrag: Materialschutz auf den Gleisen der
Stadtbahn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die SWB teilen zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Der primäre Ursprung der Maßnahme „Einfärbung der Schienen“ liegt nicht im
Materialschutz der Schiene selbst, sondern in der Vermeidung von Gleislage-
fehlern, wie Gleisverdrückungen oder Gleisverwerfungen, die bei der Bauform
„Offener Oberbau“ (Schottergleise) durch die Ausdehnung der Schienen bei
anhaltend hohen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung entstehen
können.
Um diese Problematik zu vermeiden, werden bereits beim Einbau der Schienen
Vorkehrungen getroffen, die temperaturbedingten Spannungen in der Schiene
möglichst gering zu halten. Hierbei werden auch den tendenziell steigenden
Durchschnittslufttemperaturen in angemessener Weise Rechnung getragen.
Seit 2019 laufen in unterschiedlichen Verkehrsunternehmen (u.a. DB, ÖBB,
SBB) Testläufe, ergänzend zu diesem technischen Standard, zusätzliche
Spannungsreduktionen durch das Aufbringen weißer Farbe auf den Schienen
zu erreichen. Diese Tests zeigten bei Sonneneinstrahlung im Vergleich zu par-
allelen Streckenabschnitten ohne Einfärbung der Schienen eine temporäre Ver-
ringerung der Schienentemperatur von 6-8 Kelvin.
Vergleichbar mit der Wirkung von Flüsterasphalt, der seine lärmreduzierende
Wirkung nur entfalten kann, solange die Poren nicht zugesetzt sind, kann auch
die Farbe nur temporäre Effekte erzielen. Labortechnische Begleitungen haben
gezeigt, dass die Temperatureffekte durch die erhöhte Reflektion nach 2-3 Mo-
naten schon um 50 Prozent vermindert waren. Dies resultiert unter Anderem
aus der sukzessiven Verschmutzung der Schiene mit Bremsstäuben und der
Beanspruchung der Schiene und damit einhergehenden potentiellen Farbab-
platzungen.
Die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit erfordert somit ein regelmäßiges Reini-
gen der Schienen, sowie ein „Auffrischen“ der Farbe. Lose Farbpartikel können
zudem eine potentielle Gefahr für das Grundwasser in Wasserschutzgebieten
darstellen und die Umwelt zusätzlich belasten.
Da wir die eingangs dargestellte Problematik bereits durch den ordnungs-
gemäßen Einbau der Schienen auf unserem Streckennetz vermeiden, ergibt
sich derzeit kein Mehrwert durch die Maßnahme des Einfärbens.Seite 1 von 2
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Zudem ist insbesondere im innerstädtischen Bereich der Großteil des Stre-
ckennetzes als straßenbündiges/eingedecktes Gleis ausgebildet, das eine ent-
sprechende Anwendung ausschließt.
Die Streckenanteile im offenen Oberbau sind aufgrund von Verschattungen
durch Bäume und Häuser überwiegend nicht den ganzen Tag der Sonne aus-
gesetzt und erreichen daher nicht solch hohe Temperaturen.
Aufgrund des nicht vorhandenen Nutzens, sowie den zusätzlichen Kosten, die
durch eine regelmäßige Instandhaltung der Einfärbung entstünde, wird die vor-
geschlagene Maßnahme sowohl aus technischer als auch betriebswirtschaftli-
cher Sicht abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehe-
ne Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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