231664-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zum Stadthaus; hier: Zusammenfassendes Gutachten und Vertragsauflösung ST
Kerndaten
- Nummer
- 231664-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231664-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I 14.11.2023 BBB-Anfrage zum Stadthaus; hier: Zusammenfassendes Gutachten und Vertragsauflösung ST Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Mit welcher Begründung hat das mit der Zusammenfassung aller Gutachten zum Stadthaus zu einem Gesamtergebnis beauftragte Büro mitgeteilt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen? Antwort: Der Auftragnehmer vertritt die Auffassung, seine vertraglich geschuldeten Leistungen abschließend erbracht zu haben. Diese Einschätzung, die u. a. darauf gestützt wird, dass das beauftragte Stundenkontingent zwischenzeitlich aufgebraucht sei, wird seitens der Verwaltung nicht geteilt. 2. Warum hat die OB den bestehenden Vertrag aufgelöst, ist dies auf ein Verschulden der Stadt Bonn zurückzuführen und wenn nein, hat die OB im Rahmen der Vertragsauflösung Schadensersatzforderungen vereinbart und wenn ja für welchen Fall und in welcher Höhe? Antwort: Der Vertrag wurde aufgelöst, weil die Verwaltung aufgrund des Schriftverkehrs mit dem Auftragnehmer von dessen abschließender Verweigerung, weitere Leistungen im Projekt auszuführen, ausgehen musste. Die Verwaltung hat sich im Rahmen des Kündigungsschreibens, wie auch sonst üblich, Schadenersatzforderungen vorbehalten. 3. Seit wann ist der OB bekannt, dass das beauftragte Büro hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen will, wann wurden die Gespräche mit dem aus Sicht der OB ersatzweise zu beauftragenden Büro begonnen und warum hat die OB es nicht für nötig befunden, den Rat in seiner Sitzung amSeite 1 von 2 Seite 2 09.11.2023 zu informieren? Antwort: Mit Mail vom 15.09.2023 hat der Auftragnehmer mitgeteilt, dass die von ihm zu erbringende Zuarbeit aus seiner Sicht vollständig erbracht wurde. Dem widersprach die Verwaltung mit Schreiben vom 25.09.2023 wiederholt und forderte das beauftragte Büro erneut auf, die geschuldete Leistung, einen zusammenfassenden Ergebnisbericht, zu erstellen. Da eine Reaktion auf die Schreiben der Verwaltung ausblieb, musste die Verwaltung davon ausgehen, dass das Büro künftig nicht mehr zur Verfügung steht, sodass die Verwaltung mit Schreiben vom 24.10.2023 die Kündigung ausgesprochen hat 4. Was bedeutet die Vertragsauflösung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht mit Blick auf das neu zu beauftragende Büro? Antwort: Von Seiten des Berliner Büros wurde eine Auswertung der Gutachten bis Anfang 2024 in Aussicht gestellt. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel stehen zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de