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231664-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zum Stadthaus; hier: Zusammenfassendes Gutachten und Vertragsauflösung ST

Nummer
231664-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231664-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
14.11.2023
BBB-Anfrage zum Stadthaus; hier:
Zusammenfassendes Gutachten und
Vertragsauflösung ST
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Mit welcher Begründung hat das mit der Zusammenfassung aller
Gutachten zum Stadthaus zu einem Gesamtergebnis beauftragte Büro
mitgeteilt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen?
Antwort: Der Auftragnehmer vertritt die Auffassung, seine vertraglich
geschuldeten Leistungen abschließend erbracht zu haben. Diese
Einschätzung, die u. a. darauf gestützt wird, dass das beauftragte
Stundenkontingent zwischenzeitlich aufgebraucht sei, wird seitens der
Verwaltung nicht geteilt.
2. Warum hat die OB den bestehenden Vertrag aufgelöst, ist dies auf ein
Verschulden der Stadt Bonn zurückzuführen und wenn nein, hat die OB
im Rahmen der Vertragsauflösung Schadensersatzforderungen vereinbart
und wenn ja für welchen Fall und in welcher Höhe?
Antwort: Der Vertrag wurde aufgelöst, weil die Verwaltung aufgrund des
Schriftverkehrs mit dem Auftragnehmer von dessen abschließender
Verweigerung, weitere Leistungen im Projekt auszuführen, ausgehen musste.
Die Verwaltung hat sich im Rahmen des Kündigungsschreibens, wie auch
sonst üblich, Schadenersatzforderungen vorbehalten.
3. Seit wann ist der OB bekannt, dass das beauftragte Büro hierfür nicht
mehr zur Verfügung stehen will, wann wurden die Gespräche mit dem aus
Sicht der OB ersatzweise zu beauftragenden Büro begonnen und warum
hat die OB es nicht für nötig befunden, den Rat in seiner Sitzung amSeite 1 von 2
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09.11.2023 zu informieren?
Antwort: Mit Mail vom 15.09.2023 hat der Auftragnehmer mitgeteilt, dass die
von ihm zu erbringende Zuarbeit aus seiner Sicht vollständig erbracht wurde.
Dem widersprach die Verwaltung mit Schreiben vom 25.09.2023 wiederholt und
forderte das beauftragte Büro erneut auf, die geschuldete Leistung, einen
zusammenfassenden Ergebnisbericht, zu erstellen. Da eine Reaktion auf die
Schreiben der Verwaltung ausblieb, musste die Verwaltung davon ausgehen,
dass das Büro künftig nicht mehr zur Verfügung steht, sodass die Verwaltung
mit Schreiben vom 24.10.2023 die Kündigung ausgesprochen hat
4. Was bedeutet die Vertragsauflösung in zeitlicher und finanzieller
Hinsicht mit Blick auf das neu zu beauftragende Büro?
Antwort: Von Seiten des Berliner Büros wurde eine Auswertung der Gutachten
bis Anfang 2024 in Aussicht gestellt. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel
stehen zur Verfügung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de