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231663 · Antrag

Koalitionsantrag: Einrichtung von Katastrophenschutzleuchttürmen

Nummer
231663
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 07.11.2023 Anregung
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Untergeordnet

  1. 231663-01 ST Koalitionsantrag: Einrichtung von Katastrophenschutzleuchttürmen

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Antrag
öffentlich
231663
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Clara Hennes
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Niklas Peters
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
06.09.2023; Ratsbüro
Koalitionsantrag: Einrichtung von
Katastrophenschutzleuchttürmen
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
07.11.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Neben den bestehenden städtischen Informationsstrukturen werden fünf
zusätzliche sogenannte „Katastrophenschutzleuchttürme“ (KatS-Leuchttürme)
als Pilotprojekt eingerichtet. Es ist ein Betreiberkonzept zu erstellen.
2. In jedem Stadtbezirk soll es einen Kats-Leuchtturm geben. Aufgrund der
Größe des Stadtbezirks Bonn werden dort zwei Katastrophenschutzleuchttürme
eingerichtet und betrieben.
3. Die Standorte der Katastrophenschutzleuchttürme sollen
a. nicht in der unmittelbaren Nähe von städtischen Informationszentren liegen,
b. als bei der Bevölkerung bekannte Anlaufstellen, für Informationen und
kleinere Hilfeleistungen dienen. Zum Beispiel eignen sich hierzu besonders
Quartiersmanagements oder Gemeindezentren.
c. so ausgestattet werden können, dass ein autarker Betrieb von bis zu 10
Tagen ermöglicht wird.
4. Bei der Einrichtung und dem Betrieb der KatS-Leuchttürme wird auf die
Erfahrung anderer Städte und Kommunen aufgesetzt, ebenso wie auf die
Kompetenzen der Organisationen des Bonner Bevölkerungsschutzes, um
Synergieeffekte zu erzielen.
Das personelle Konzept wird parallel erarbeitet und basiert im Wesentlichen auf
einer Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Auch ungebundene Helfer*innen können das geplante Personal gut ergänzen.
5. Bestehende städtische Informationsanlaufstellen, wie Bezirksrathäuser,
werden in das Informationssystem in Krisen integriert (siehe 1.).Seite 1 von 2
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6. Es wird halbjährlich über den Fortschritt im Beirat berichtet.
7. Die Kosten werden aus den zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
bestritten.
Begründung
Bonn benötigt einen Katastrophenschutzplan, der aufzeigt, wie im Krisenfall mit
der Information der Bevölkerung umgegangen werden muss. Derartige Krisen
können jederzeit und ohne Vorwarnung eintreten. Beispielsweise bei länger
andauernden Energiemangellagen, Cyberangriffen und auch wenn die
herkömmlichen Informationskanäle, wie Internet, Fernsehen und Rundfunk,
ausfallen.
Im gesamten Stadtgebiet sind zusätzlich zu den Notfallmeldestellen KatS-
Leuchttürme für die Bonnerinnen und Bonner erforderlich. Diese koordinieren
lokale Hilfe und stehen als erste Anlauf- und Informationsquelle für die
betroffene Bevölkerung zur Verfügung.
Dezentrale städtische Informationsstellen, wie die Bezirksrathäuser oder das
Stadthaus sind nicht ausreichend in der Fläche verteilt. Diese werden
zusätzlich zu den fünf Katastrophenschutzleuchttürmen in das
Kriseninformationssystem eingebunden.
Einige Städte und Kommunen verfügen bereits über
Katastrophenschutzleuchttürme. Auf deren Expertise soll bei der Einrichtung
ebenfalls zurückgegriffen werden. Ebenso sollen auf die Erfahrungen, Ideen
und Kompetenzen der Organisationen des ehrenamtlichen Bonner
Bevölkerungsschutzes, die die Katastrophenschutzleuchttürme auch betreiben
sollen und entsprechend qualifiziert sind, aufgebaut werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de