← Vorlagen

231662-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag zur Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld

Nummer
231662-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231662 Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.426 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
231662-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag zur Einrichtung eines
Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und
Sitzungsgeld
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Rat möge beschließen:
1.) Die vorgelegte Geschäftsordnung (GO) des Kinder- und Jugendbeirats wird
verabschiedet. Zur Auswahl der Mitglieder des Beirates wird ein
Interessenbekundungsverfahren an den weiterführenden Bonner Schulen
durchgeführt. Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern das Los.
2.) Die Jugendlichen, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats werden
bzw. sind erhalten für die Teilnahme an den Beiräten und Ausschusssitzungen
ein Sitzungsgeld, das sich nach dem durchschnittlichen Wert der vom
Bundesministerium für Kinder, Jugend und Familie empfohlenen
Taschengeldsatz ichtet.
Begründung
Zu 1. Kommunen mit einem Kinder- und Jugendbeirat berücksichtigen
größtenteils ein Sitzungsgeld zwischen 5 € und 30 €. Eine Hilfestellung kann
dabei die Taschengeld-Empfehlung des Bundesministeriums für Kinder,
Jugend und Familie sein. Die Antragsteller halten es für wichtig, dass mit der
bisher in der zu beschließenden GO vorgeschlagenen Regelung – Sitzungsgeld
von 60 € - nicht ein falsches Signal erzeugt wird. Das Interesse an Mitwirkung
und Teilhabe sollte für die teilnehmenden Jugendlichen im Vordergrund stehen
und nicht durch eine finanzielle Motivation verzerrt werden. Der ehrenamtlicheSeite 1 von 2
Seite 2
Charakter der Tätigkeit sollte sich in der Höhe eines für Jugendliche
angemessenen Sitzungsgeldes wiederfinden.
Zu 2. In vielen Kommunen werden die teilnehmenden Jugendlichen über ein
Interessenbekundungsverfahren über die dortigen Schulen gewonnen. Dies
halten die Antragsteller für sehr sinnvoll, weil sich daraus auch im Lehrauftrag
zum Demokratieverständnis weitere Handlungsfelder ergeben. Teilnehmende
Schüler und Schülerinnen können in ihren Schulen aus ihrer ehrenamtlichen
Betätigung berichten und auf diesem Wege auch das Interesse bei künftigen
Teilnehmenden wecken. Nach Abschluss des Verfahrens soll unter den
jugendlichen Bewerbern das Los über die Zugehörigkeit zum Beirat
entscheiden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de