231656-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Überarbeitung der Parkplatzsituation im "Musikerviertel"
Kerndaten
- Nummer
- 231656-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.668 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231656-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Überarbeitung der Parkplatzsituation im "Musikerviertel" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen des Stadtgebietes, so auch in der Weststadt, bewusst. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung eine gesamtstädtische Parkraumstrategie erarbeitet, welche am 10.02.2022 (DS 212060) vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Bereits vorlaufend zu diesem Beschluss wurde die Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Erstellung eines Parkraum- und Mobilitätskonzeptes für das Gebiet Weststadt / Poppelsdorf beschlossen. Aus verschiedenen Gründen (u.a. fehlende personelle Ressourcen und Corona-Pandemie) hatte sich die erforderliche Erhebung im Untersuchungsgebiet sowie die Erstellung des Parkraumkonzeptes verzögert. Für das Gebiet zwischen Endenicher Straße, Wittelsbacherring, Endenicher Allee und der Bundesautobahn 565 wurde auf Basis von ca. 30 Bürger*innenanträgen im Jahr 2019 vorlaufend zu einem Gesamtkonzept die Einführung einer Bewohnerparkregelung beschlossen (vgl. DS 1911524): „Die Verwaltung wird gem. dem Wunsch der Bezirksvertretung Bonn beauftragt, nach Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und im Vorgriff auf ein zu erstellendes umfassendes Parkraumkonzept spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 ein Bewohnerparken im Gebiet zwischen Endenicher Allee und Endenicher Straße einzuführen. Dabei sind folgende Straßen zu berücksichtigen: Händel-, Humboldt-, Malteser-, Richard-Wagner-, Wesendonck-, Kaufmann-, Rheinbacher und Zülpicher Straße. Auf ein umfassendes gutachterliches Gesamtkonzept soll dabei zunächst verzichtet werden. Stattdessen sind Detailänderungen aufgrund von zu gewinnenden Erfahrungen jederzeit möglich und auch gewollt.“ Aufgrund der gewünschten kurzfristigen Einführung einer Bewohner*innenparkregelung wurde im Sinne der Anwohner*innen eine Regelung im sogenannten Trennprinzip umgesetzt, bei der die gemäß den rechtlichen Voraussetzungen maximale Anzahl von Parkmöglichkeiten (50 %) ausschließlich für Anwohnende vorgehalten wird. Auf der anderen Hälfte gilt eine Parkscheibenregelung mit Ausnahme für Bewohner*innen. Längere Parkvorgänge sind durch eine solche Regelung allerdings nichtSeite 1 von 2 Seite 2 möglich. Student*innen oder andere Personen, die Universitätseinrichtungen aufsuchen, werden dadurch aus dem Wohnbereich herausgehalten, mit dem Nachteil, dass Besucher*innen dort ebenfalls nicht für längere Zeit parken können. Eine Überarbeitung dieser Regelung ist mit der Umsetzung des Gesamtkonzeptes für das Untersuchungsgebiet Weststadt / Poppelsdorf geplant. Die Verwaltung sieht dabei die Änderung auf das sogenannte Mischprinzip vor. In diesem Zusammenhang wäre dann auch längeres Parken durch Lösen eines Parkscheins (z.B. Tagesticket) möglich. Für das Gesamtkonzept hat im Frühjahr 2023 die Bürger*innenbeteiligung stattgefunden. Zurzeit erstellt die Verwaltung für alle Straßenräume, in denen aufgrund zu geringer Restgehwegbreiten (< 1,50m) eine Neuordnung der Parkstände erforderlich wird, Detailpläne, aus denen eine fundierte Bewertung des zukünftigen Parkraumangebotes hervorgeht. Neben den Mindestgehwegbreiten sind dabei auch ausreichende Fahrbahnbreiten, Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen und an Querungsstellen sowie Aufstellbereiche für Feuerwehr und Rettungsdienst zu beachten. Der Abschluss des Gesamtkonzeptes inkl. Vorlage für die Ratsgremien soll im Frühjahr 2024 erfolgen. Mit der Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes ist auch mit einer Verbesserung der Parksituation für die Anwohner*innen und Besucher*innen im Musikerviertel zu rechnen. Hinsichtlich der Gebühren für einen Anwohnerparkausweis verweist die Verwaltung auf den Beschluss zum Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung (sh. DS 221847), in dem die Herleitung der Kosten detailliert erläutert wird. Durch das „Freiburger Urteil“ wurde lediglich die in der Stadt Freiburg vorgesehene soziale Staffelung von Gebühren aufgehoben. Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der Gebührensatzung der Stadt Bonn ergeben sich aus Sicht der Verwaltung daher nicht. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de