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231656-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Überarbeitung der Parkplatzsituation im "Musikerviertel"

Nummer
231656-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231656 Bürgerantrag: Überarbeitung der Parkplatzsituation im "Musikerviertel"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231656-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Überarbeitung der Parkplatzsituation
im "Musikerviertel"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen des
Stadtgebietes, so auch in der Weststadt, bewusst. Aus diesem Grund hat die
Stadtverwaltung eine gesamtstädtische Parkraumstrategie erarbeitet, welche
am 10.02.2022 (DS 212060) vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen
wurde. Bereits vorlaufend zu diesem Beschluss wurde die Vergabe eines
Ingenieurauftrages zur Erstellung eines Parkraum- und Mobilitätskonzeptes für
das Gebiet Weststadt / Poppelsdorf beschlossen.
Aus verschiedenen Gründen (u.a. fehlende personelle Ressourcen und
Corona-Pandemie) hatte sich die erforderliche Erhebung im
Untersuchungsgebiet sowie die Erstellung des Parkraumkonzeptes verzögert.
Für das Gebiet zwischen Endenicher Straße, Wittelsbacherring, Endenicher
Allee und der Bundesautobahn 565 wurde auf Basis von ca. 30
Bürger*innenanträgen im Jahr 2019 vorlaufend zu einem Gesamtkonzept die
Einführung einer Bewohnerparkregelung beschlossen (vgl. DS 1911524):
„Die Verwaltung wird gem. dem Wunsch der Bezirksvertretung Bonn beauftragt,
nach Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und im Vorgriff auf ein
zu erstellendes umfassendes Parkraumkonzept spätestens bis zum Ende des
ersten Halbjahres 2020 ein Bewohnerparken im Gebiet zwischen Endenicher
Allee und Endenicher Straße einzuführen. Dabei sind folgende Straßen zu
berücksichtigen: Händel-, Humboldt-, Malteser-, Richard-Wagner-,
Wesendonck-, Kaufmann-, Rheinbacher und Zülpicher Straße. Auf ein
umfassendes gutachterliches Gesamtkonzept soll dabei zunächst verzichtet
werden. Stattdessen sind Detailänderungen aufgrund von zu gewinnenden
Erfahrungen jederzeit möglich und auch gewollt.“
Aufgrund der gewünschten kurzfristigen Einführung einer
Bewohner*innenparkregelung wurde im Sinne der Anwohner*innen eine
Regelung im sogenannten Trennprinzip umgesetzt, bei der die gemäß den
rechtlichen Voraussetzungen maximale Anzahl von Parkmöglichkeiten (50 %)
ausschließlich für Anwohnende vorgehalten wird. Auf der anderen Hälfte gilt
eine Parkscheibenregelung mit Ausnahme für Bewohner*innen.
Längere Parkvorgänge sind durch eine solche Regelung allerdings nichtSeite 1 von 2
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möglich. Student*innen oder andere Personen, die Universitätseinrichtungen
aufsuchen, werden dadurch aus dem Wohnbereich herausgehalten, mit dem
Nachteil, dass Besucher*innen dort ebenfalls nicht für längere Zeit parken
können.
Eine Überarbeitung dieser Regelung ist mit der Umsetzung des
Gesamtkonzeptes für das Untersuchungsgebiet Weststadt / Poppelsdorf
geplant. Die Verwaltung sieht dabei die Änderung auf das sogenannte
Mischprinzip vor. In diesem Zusammenhang wäre dann auch längeres Parken
durch Lösen eines Parkscheins (z.B. Tagesticket) möglich.
Für das Gesamtkonzept hat im Frühjahr 2023 die Bürger*innenbeteiligung
stattgefunden. Zurzeit erstellt die Verwaltung für alle Straßenräume, in denen
aufgrund zu geringer Restgehwegbreiten (< 1,50m) eine Neuordnung der
Parkstände erforderlich wird, Detailpläne, aus denen eine fundierte Bewertung
des zukünftigen Parkraumangebotes hervorgeht. Neben den
Mindestgehwegbreiten sind dabei auch ausreichende Fahrbahnbreiten,
Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen und an Querungsstellen sowie
Aufstellbereiche für Feuerwehr und Rettungsdienst zu beachten.
Der Abschluss des Gesamtkonzeptes inkl. Vorlage für die Ratsgremien soll im
Frühjahr 2024 erfolgen.
Mit der Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes ist auch mit einer
Verbesserung der Parksituation für die Anwohner*innen und
Besucher*innen im Musikerviertel zu rechnen.
Hinsichtlich der Gebühren für einen Anwohnerparkausweis verweist die
Verwaltung auf den Beschluss zum Erlass einer
Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung (sh. DS 221847), in dem
die Herleitung der Kosten detailliert erläutert wird. Durch das „Freiburger Urteil“
wurde lediglich die in der Stadt Freiburg vorgesehene soziale Staffelung von
Gebühren aufgehoben. Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der
Gebührensatzung der Stadt Bonn ergeben sich aus Sicht der Verwaltung daher
nicht.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de