231644-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beschluss zur Umwandlung der Straße "Auf den Steinen" in eine Fahrradstraße nicht umsetzen
Kerndaten
- Nummer
- 231644-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231644-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beschluss zur Umwandlung der Straße "Auf den Steinen" in eine Fahrradstraße nicht umsetzen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Ausweisung der Straße „Auf den Steinen“ als Fahrradstraße wurde bereits mehrfach politisch beschlossen. Sie wurde im Zuge des Fahrradstraßenkonzeptes der Stadt Bonn 2012 untersucht und in das Konzept aufgenommen (DS-Nr. 1213279) und am 13.06.23 im Rat in Anbetracht der überarbeiteten Fahrradstraßenstandards erneut beschlossen (DS-Nr. 230636). Im Rahmen des Antrages mit der DS-Nr. 202096 bekräftigte die Politik 2020 die Forderung nach einer Ausweisung des Abschnittes als Fahrradstraßenzug, bei diesem Antrag verwies die Verwaltung auf den bereits gefassten Beschluss. Die Straße „Auf den Steinen“ bildet gemeinsam mit dem Herzogsfreudenweg und dem Höhlenweg eine Achse, an der die drei Schulen Schlossbachschule, Carl-von-Ossietzky Gymnasium und Hardtberg-Gymnasium sowie mehrere Kindergärten gelegen sind. Diese Route stellt den Schulweg vieler Schüler*innen dar. Zusätzlich besteht ein reger Pendelverkehr zwischen dem Carl-von-Ossietzky Gymnasium und dem Hardtberg-Gymnasium, da in zahlreichen Kursen kooperiert wird. Durch die Schaffung einer durchgehenden, bevorrechtigten Fahrradstraße, lässt sich die Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Schulweg erheblich erhöhen. Darüber hinaus besitzt die Achse als Hauptroute im städtischen Radverkehrsnetz eine herausragende Bedeutung für den Radpendelverkehr aus dem südlichen Rhein-Sieg-Kreis. Voraussetzung für eine sichere Radverkehrsführung ist eine angemessene Ausgestaltung der Fahrradstraßen. Hierfür sind entsprechende Mindestbreiten für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für Radfahrer*innen stellt die Problematik von Dooring-Unfällen in zu schmalen Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in der Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50 m angesetzt. Eine Unterschreitung des Regelmaßes auf bis zu 4,00 m ist nur in Ausnahmefällen und abschnittsweise möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 Die vorgesehene Gestaltung der Fahrradstraße in Knotenpunktbereichen durch vollflächige Rotmarkierungen und rote Längsmarkierungen entlang der Fahrbahn sorgt für eine verbesserte Sichtbarkeit der Fahrradstraße und trägt damit ebenso zur Sicherheit der Radfahrenden bei. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de