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231644-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beschluss zur Umwandlung der Straße "Auf den Steinen" in eine Fahrradstraße nicht umsetzen

Nummer
231644-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231644-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beschluss zur Umwandlung der
Straße "Auf den Steinen" in eine Fahrradstraße
nicht umsetzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Ausweisung der Straße „Auf den Steinen“ als Fahrradstraße wurde bereits
mehrfach politisch beschlossen.
Sie wurde im Zuge des Fahrradstraßenkonzeptes der Stadt Bonn 2012
untersucht und in das Konzept aufgenommen (DS-Nr. 1213279) und am
13.06.23 im Rat in Anbetracht der überarbeiteten Fahrradstraßenstandards
erneut beschlossen (DS-Nr. 230636).
Im Rahmen des Antrages mit der DS-Nr. 202096 bekräftigte die Politik 2020 die
Forderung nach einer Ausweisung des Abschnittes als Fahrradstraßenzug, bei
diesem Antrag verwies die Verwaltung auf den bereits gefassten Beschluss.
Die Straße „Auf den Steinen“ bildet gemeinsam mit dem Herzogsfreudenweg
und dem Höhlenweg eine Achse, an der die drei Schulen Schlossbachschule,
Carl-von-Ossietzky Gymnasium und Hardtberg-Gymnasium sowie mehrere
Kindergärten gelegen sind. Diese Route stellt den Schulweg vieler
Schüler*innen dar. Zusätzlich besteht ein reger Pendelverkehr zwischen dem
Carl-von-Ossietzky Gymnasium und dem Hardtberg-Gymnasium, da in
zahlreichen Kursen kooperiert wird. Durch die Schaffung einer durchgehenden,
bevorrechtigten Fahrradstraße, lässt sich die Sicherheit für die Kinder und
Jugendlichen auf ihrem Schulweg erheblich erhöhen.
Darüber hinaus besitzt die Achse als Hauptroute im städtischen
Radverkehrsnetz eine herausragende Bedeutung für den Radpendelverkehr
aus dem südlichen Rhein-Sieg-Kreis.
Voraussetzung für eine sichere Radverkehrsführung ist eine angemessene
Ausgestaltung der Fahrradstraßen. Hierfür sind entsprechende Mindestbreiten
für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für
Radfahrer*innen stellt die Problematik von Dooring-Unfällen in zu schmalen
Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in der
Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der
geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50 m angesetzt. Eine
Unterschreitung des Regelmaßes auf bis zu 4,00 m ist nur in Ausnahmefällen
und abschnittsweise möglich.Seite 1 von 2
Seite 2
Die vorgesehene Gestaltung der Fahrradstraße in Knotenpunktbereichen durch
vollflächige Rotmarkierungen und rote Längsmarkierungen entlang der
Fahrbahn sorgt für eine verbesserte Sichtbarkeit der Fahrradstraße und trägt
damit ebenso zur Sicherheit der Radfahrenden bei.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de