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231642-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Große Anfrage: Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße Drucksachengruppe 231642

Nummer
231642-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Oststraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231642 BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231642-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Große Anfrage: Überwachung des Verkehrs
auf der Koblenzer Straße
Drucksachengruppe 231642
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In welchem Umfang erfolgte seit Anfang 2024 die Ansprache der Taxi-Fahrer
bzw. der Taxi-Zentrale Bonn bezüglich der regelwidrig überschrittenen Anzahl
von Parkvorgängen in der Koblenzer Straße?
Seit Anfang des Jahres 2024 erfolgte im Rahmen der regelmäßigen
Verkehrsüberwachung wiederholt die direkte Ansprache von Taxifahrerinnen
und Taxifahrern sowie, soweit erforderlich, der zuständigen Taxizentrale
hinsichtlich festgestellter verkehrsrechtlicher Verstöße und ordnungswidriger
Parkvorgänge im Bereich der Koblenzer Straße.
Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung weisen dabei auf die geltenden
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die bestehenden Park- und
Halteregelungen hin und sensibilisieren die Betroffenen für die Auswirkungen
ordnungswidrigen Verhaltens auf die Verkehrssicherheit.
2. Aus welchem Grund werden die regelwidrigen Parkvorgänge von Taxen –
auch auf Baumscheiben, außerhalb der ausgezeichneten Taxen-Parkstände
sowie auf gegenüberliegender Straßenseite, im Zugangsbereich der Alte
Bahnhofstraße u.v.a. Stellen – nicht nachhaltig sanktioniert?
Die festgestellten ordnungswidrigen Parkvorgänge von Taxen im Bereich der
Koblenzer Straße werden grundsätzlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften verfolgt. Hierbei erfolgt eine Ahndung entsprechend der Schwere
des jeweiligen Verstoßes und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände
des Einzelfalles.
Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Fahrzeugarten oder
Verkehrsteilnehmergruppen findet nicht statt. Sofern Fahrzeuge auf
Baumscheiben, außerhalb gekennzeichneter Taxenstände, in
Zufahrtsbereichen, auf Gehwegen oder an sonstigen nicht zum Parken
freigegebenen Stellen abgestellt werden, werden die Verstöße im Rahmen der
personellen und organisatorischen Möglichkeiten regelmäßig kontrolliert und
nachhaltig sanktioniert.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Hat sich die Fachverwaltung bezüglich der Kontrolle des regelwidrigen Kfz-
Durchgangsverkehr über die Fußgängerzone Koblenzer Straße gegenüber der
Polizei für die nötige Durchführung von Kontrollen ausgesprochen und
- wenn nein, warum nicht?
- wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis?
Die Fachverwaltung steht hinsichtlich der Überwachung des regelwidrigen
Kraftfahrzeugverkehrs im Bereich der Fußgängerzone Koblenzer Straße in
einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit den zuständigen
Polizeibehörden.
Dabei werden erkannte Problemlagen, Beschwerdesachverhalte sowie
Möglichkeiten einer verstärkten Überwachung und Kontrolle erörtert. Die
Zuständigkeiten der beteiligten Behörden werden hierbei beachtet. Unabhängig
davon führt die Verkehrsüberwachung im Rahmen seiner gesetzlichen
Befugnisse und der verfügbaren personellen Ressourcen eigene Kontrollen
durch und dokumentiert festgestellte Verstöße.
4. Wie häufig ist in 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 der Verkehr auf der
Koblenzer Straße von der Polizei kontrolliert worden und wie viele Verstöße
gegen das Durchfahrtsverbot wurden festgestellt?
In allen Zeitabschnitten wurden durch die Polizei wenige gezielte Kontrollen
durchgeführt. Eine genaue Anzahl kann nicht genannt werden.
Der Streifendienst der Polizei ahndet festgestellte Verstöße im Rahmen ihres
Streifendienstes. Nicht nur das Befahren der Fußgängerzone Koblenzer
Straße, sondern auch das Fahren und Parken in den umliegenden
Fußgängerzonenbereichen (Theaterplatz/Oststr./Vilichgasse/Moltkestr.) wird
sehr häufig von den Mitarbeitenden der Polizei geahndet.
Zudem wird der Bereich der Godesberger Innenstadt regelmäßig durch den
Verkehrsdienst der Direktion Verkehr in Überwachungsmaßnahmen
berücksichtigt.
Die Koblenzer Straße ist hier ebenfalls miteingeschlossen, jedoch nicht gezielt
zur Überwachung des Durchfahrtverbotes. Festgestellte Verstöße werden
geahndet. Die genaue Anzahl ist nicht recherchierbar.
5. a) In welchem Umfang dokumentierte der städtische Ordnungsdienst
Durchfahrtsvorgänge in der Koblenzer Straße und brachte diese zur Anzeige?
b) Wie viele Parkverstöße wurden seit Oktober 2023 in der Koblenzer Straße
jährlich festgestellt und geahndet?
2023:
Parken in der Fußgängerzone 76 Verwarnungen
Befahren der Fußgängerzone 9 Verwarnungen
Parken im Taxistand 3 VerwarnungenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2024:
Parken in der Fußgängerzone 39 Verwarnungen
Befahren der Fußgängerzone 3 Verwarnungen
Parken im Taxistand 0 Verwarnungen
2025:
Parken in der Fußgängerzone 28 Verwarnungen
Befahren der Fußgängerzone 0 Verwarnungen
Parken im Taxistand 0 Verwarnungen
2026:
Parken in der Fußgängerzone 23 Verwarnungen
Befahren der Fußgängerzone 1 Verwarnungen
Parken im Taxistand 0 Verwarnungen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de