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231642-01 ST · Mitteilungsvorlage

BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße

Nummer
231642-01 ST
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231642 BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231642-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der
Koblenzer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die Taxenstände in der Koblenzerstraße werden regelmäßig durch die
Verwaltung kontrolliert. Werden Taxen, die außerhalb der Markierungen parken
angetroffen, werden die Fahrer gebeten die Taxen zu entfernen.
Der Verwaltung ist bekannt, dass die Fußgängerzone am Michaelshof als
Abkürzung genutzt wird. Sofern es in die Befugnisse der Stadtverwaltung fällt,
werden geparkte Fahrzeuge verwarnt.
Die Beschlüsse mit DS221901 sowie DS221901-03ÄA wurden in der
Projektgruppe Sofortmaßnahmen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde
besprochen. Da es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorgabe für solche
Markierungen gibt, wird derzeit eine Lösung nach dem Vorbild des Vorgehens
bei den „Gemeinsam mit Rücksicht“ Markierungen erarbeitet, welche mit den
Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift der StVO konform ist. Die Kontrollen
des fließenden Verkehrs obliegen der Polizei. Die Stadtverwaltung hat hierzu
keine Eingriffsbefugnis.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de