231640-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
Kerndaten
- Nummer
- 231640-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Schultheißstraße Hauptort
- Am Burgpark
- Burgweg
- Vilich
- Geislar
- Vilich-Müldorf
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.888 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231640-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ST zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg- Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Behandlung des Bürgerantrages ist im Kontext und vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zur DS 201830-01 , die eine Asphaltierung des Wegeabschnittes in einer Länge von 200 m vorsieht, zu sehen. Bei dem beschriebenen Verbindungsweg Am Burgpark handelt es sich um einen Alternativweg zu der im Zuge des Ausbaus der Stadtbahnlinie S13 im Januar 2021 durch die Deutsche Bahn (DB) abgerissenen Brücke Beueler Straße/Schultheißstraße und verbindet die Ortsteile Neu-Vilich, Vilich, Vilich- Müldorf und Geislar. Der Weg ist in seiner ursprünglichen Herstellung nicht für die aktuelle Belastung ausgelegt. Da sich das Gebiet und der Weg im Landschaftsschutzgebiet befindet, wurde der unbefestigte Weg, aufgrund seiner Beschaffenheit und Lage, lediglich immer wieder nur instandgesetzt. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung daher den Vorschlag des Bürgers zur Befestigung des Wegeabschnittes, verweist aber auf den noch ausstehenden Beschluss (siehe DS 201830-01). Aufgrund der im Ausbau vorgesehen begrenzten Breiten ist ein regelkonformer Ausbau als Gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m nicht möglich. Daher kann dem Wunsch des Bürgers den Wegeabschnitt als Gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem VZ 240 auszuweisen, nicht gefolgt werden. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt angesehen. Hiermit ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de