231640 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
Kerndaten
- Nummer
- 231640
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
- Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
- ST zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231640 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 01.09.2023 Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg- Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag inkl. Anlagen (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6 Betreff Antrag auf Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen Gemeinsamer Geh- und Radweg mit VZ 240 und Eingriffsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen sowohl privat als auch als Vorstand der in Vilich- Müldorf und beantrage hiermit die Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen Gemeinsamer Geh- und Radweg mit VZ 240! Gleichzeitig beantrage ich auch, dass eine entsprechende Eingriffsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde für das unter Landschaftsschutz stehende Gelände erwirkt wird, sofern nötig. Seite 2 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 6 Begründung des Antrags Hintergrund: Bisher sind lediglich Hinweisschilder „Geh-/Radweg nach Vilich“ vorhanden. Diese sind irreführend und suggerieren einen ausgewiesenen Geh- und Radweg der keiner formal ist. Bereits der Weguntergrund und die mangelnde Unterhaltung (Matsch, Laub und Verwilderung) lassen dies erkennen, s. Fotos anbei. Im Folgenden zeige ich die dringende Notwendigkeit der Genehmigung meines Antrages auf und begründe warum der Weg bisher nicht nutzungsgerecht unterhalten wird. Auch begründe ich warum bisherige Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht möglich und unzureichend sind. Der benannte Weg wird derzeit laut Herrn vom Tiefbauamt 66-42.1 der seiner Widmung entsprechend unterhalten und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die derzeitige Widmung als Trampelpfad ist unstrittig, doch ist sie aus Nutzer*innenperspektive zu Fuß und auf dem Rad definitiv nicht verkehrssicher – das muss dringend geändert werden! Besonders in einer grünen Stadt die sich Radverkehr stark macht! Die schätzungsweise 500 Bürger*innen die diesen Weg täglich auf dem Weg zu Schule und Arbeit nutzen sollten auf ihrem Weg sicher unterwegs sein dürfen. Mit der Umwidmung in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240 hat die Stadt Bonn die nötige verkehrsrechtliche Grundlage um den Weg gemäß seiner heute schon tatsächlichen Nutzung als Geh- und Radweg entsprechend zu unterhalten. Zwar wurde der Wegebelag bisher punktuell mit Müllerkalk am 09./10.01.2023 ausgebessert, jedoch wird anfallendes Laub nicht beseitigt. In der Folge wird das Laub stark zersetzt und es trägt damit schließlich zur erneuten Verschlammung des Weges bei. Gleichzeit ist es nicht ausreichend, dass die Wegdecke bisher stets nur punktuell ausgebessert worden ist. Auf Nachfrage von Herrn sei dies auch nicht sinnvoll, da der Untergrund für eine Flächenhafte Ausbringung von Müllerkalt nicht geeignet sei. Es sei hierfür nötig eine Auskofferung vorzunehmen um ein nachhaltiges Ergebnis zu erzielen. Diesbezüglich wird es eine Rolle spielen, dass sich der Weg in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Es muss ggf. eine Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für das Gelände erwirkt werden. Dies gelang bereits beim ersten Abschnitt des benannten Weges auf den anderen Seite der S13 Linie. Daher beantrage ich hiermit ebenfalls eine entsprechende Eingriffsgenehmigung (Vergleich: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2021/geh- und-radweg-am-burgpark-ist-fertig.php). Die Genehmigung dieser Antrage wird die Grundlage dafür sein, die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Befestigung des Geh- und Radweges durchzuführen. Zudem wuchert der Weg regelmäßig zu, so ist dieses Jahr bis zum 30.05.2023 noch kein einziger Grünschnitt an den Seiten und auf dem Boden erfolgt. Auf einem der Fotos sehen sie ein Kind auf seinem Kinderrad das aufgrund des Bewuchses mehr als die Hälfte der Wegesbreite benötigt. Das ist bei Gegenverkehr und Matschigem Untergrund schlicht gefährlich! Sollte der Gegenverkehr einmal nicht aufmerksam genug sein, muss das in die Brennnesseln ausweichen – und das wäre wahrscheinlich der bessere Ausgang als ein Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr auf dem nur sehr schlecht einsehbarem Weg! Zudem bilden sich bei Dauernässe stets mehrere Centimeter tiefe Fahrrad-Furchen. Dies ist auf übermäßig eingetragenes organisches Material auf dem aufgeweichten Müllerkalk zurückzuführen, was ebenfalls ein offensichtliches Sicherheitsrisiko darstellt (vgl. Fotos)! In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass der geplante Brückenneubau zwischen Vilich und Vilich-Müldorf sich verzögert und erst 2027 statt 2023 fertiggestellt werden soll. Vergleich: https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/sankt-augustin/bruecke-fuer-s13-in-sankt-augustin-spd-wirft-bahn- wortbruch-vor-1-549696. Ebenfalls verweise ich darauf, dass die Stadt Bonn den Weg auf Ihrem Internetauftritt explizit als „Geh- und Radweg“ betitelt. Wie bereits erwähnt nutzen tatsächlich jetzt schon viele Schülerinnen und Schüler diesen Weg wie von der Stadt vorgesehen täglich. Der Bedarf für einen widmungsgerechten Geh- und Radweg wird folglich weiterhin bestehen. Vergleich: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2021/geh-und-radweg-am- burgpark-ist-fertig.php. Wie oben bereits erwähnt schrieb mir Ihr Kollege Herr (in einer Mail vom 06.01.2023): „Der von Ihnen beschriebene Weg ist kein ausgewiesener Radweg (mit VZ 237 ausgeschildert). Die vorhandenen Hinweisschilder „Geh-/Radweg nach Vilich“ sind irreführend und suggerieren einen ausgewiesenen Radweg.“ Ich sorge mich deshalb weiterhin sehr um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Geh- und Radweg und hoffe auf genehmigung meines Antrages. Mit freundlichem Gruß Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 3 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de