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231640 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240

Nummer
231640
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 11,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231640-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
  2. 231640-02 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
  3. 231640-03 ST ST zum Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240

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Text anzeigen (6.455 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231640
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
01.09.2023
Bürgerantrag: Umwidmung der „Radweg-
Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen
gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in
Beuel-Vilich“ in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit VZ 240.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag inkl. Anlagen (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6
Betreff
Antrag auf Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen Gemeinsamer Geh- und
Radweg mit VZ 240 und Eingriffsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen sowohl privat als auch als Vorstand der in Vilich-
Müldorf und beantrage hiermit die Umwidmung der „Radweg-Alternative Burgweg in Beuel-Vilich“ in einen
Gemeinsamer Geh- und Radweg mit VZ 240!
Gleichzeitig beantrage ich auch, dass eine entsprechende Eingriffsgenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde für das unter Landschaftsschutz stehende Gelände erwirkt wird, sofern nötig.
Seite 2 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 6
Begründung des Antrags
Hintergrund: Bisher sind lediglich Hinweisschilder „Geh-/Radweg nach Vilich“ vorhanden. Diese sind irreführend
und suggerieren einen ausgewiesenen Geh- und Radweg der keiner formal ist. Bereits der Weguntergrund und
die mangelnde Unterhaltung (Matsch, Laub und Verwilderung) lassen dies erkennen, s. Fotos anbei. Im
Folgenden zeige ich die dringende Notwendigkeit der Genehmigung meines Antrages auf und begründe warum
der Weg bisher nicht nutzungsgerecht unterhalten wird. Auch begründe ich warum bisherige Instandhaltungs-
und Pflegemaßnahmen nicht möglich und unzureichend sind.
Der benannte Weg wird derzeit laut Herrn vom Tiefbauamt 66-42.1 der seiner Widmung
entsprechend unterhalten und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die derzeitige Widmung als
Trampelpfad ist unstrittig, doch ist sie aus Nutzer*innenperspektive zu Fuß und auf dem Rad definitiv nicht
verkehrssicher – das muss dringend geändert werden! Besonders in einer grünen Stadt die sich Radverkehr stark
macht! Die schätzungsweise 500 Bürger*innen die diesen Weg täglich auf dem Weg zu Schule und Arbeit nutzen
sollten auf ihrem Weg sicher unterwegs sein dürfen. Mit der Umwidmung in einen gemeinsamen Geh- und
Radweg mit VZ 240 hat die Stadt Bonn die nötige verkehrsrechtliche Grundlage um den Weg gemäß seiner heute
schon tatsächlichen Nutzung als Geh- und Radweg entsprechend zu unterhalten.
Zwar wurde der Wegebelag bisher punktuell mit Müllerkalk am 09./10.01.2023 ausgebessert, jedoch wird
anfallendes Laub nicht beseitigt. In der Folge wird das Laub stark zersetzt und es trägt damit schließlich zur
erneuten Verschlammung des Weges bei. Gleichzeit ist es nicht ausreichend, dass die Wegdecke bisher stets nur
punktuell ausgebessert worden ist. Auf Nachfrage von Herrn sei dies auch nicht sinnvoll, da der
Untergrund für eine Flächenhafte Ausbringung von Müllerkalt nicht geeignet sei. Es sei hierfür nötig eine
Auskofferung vorzunehmen um ein nachhaltiges Ergebnis zu erzielen. Diesbezüglich wird es eine Rolle spielen,
dass sich der Weg in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Es muss ggf. eine Eingriffsgenehmigung der
Unteren Naturschutzbehörde für das Gelände erwirkt werden. Dies gelang bereits beim ersten Abschnitt des
benannten Weges auf den anderen Seite der S13 Linie. Daher beantrage ich hiermit ebenfalls eine
entsprechende Eingriffsgenehmigung (Vergleich: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2021/geh-
und-radweg-am-burgpark-ist-fertig.php). Die Genehmigung dieser Antrage wird die Grundlage dafür sein, die
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Befestigung des Geh- und Radweges durchzuführen.
Zudem wuchert der Weg regelmäßig zu, so ist dieses Jahr bis zum 30.05.2023 noch kein einziger Grünschnitt an
den Seiten und auf dem Boden erfolgt. Auf einem der Fotos sehen sie ein Kind auf seinem Kinderrad das
aufgrund des Bewuchses mehr als die Hälfte der Wegesbreite benötigt. Das ist bei Gegenverkehr und
Matschigem Untergrund schlicht gefährlich! Sollte der Gegenverkehr einmal nicht aufmerksam genug sein, muss
das in die Brennnesseln ausweichen – und das wäre wahrscheinlich der bessere Ausgang als ein Zusammenstoß
mit dem Gegenverkehr auf dem nur sehr schlecht einsehbarem Weg! Zudem bilden sich bei Dauernässe stets
mehrere Centimeter tiefe Fahrrad-Furchen. Dies ist auf übermäßig eingetragenes organisches Material auf dem
aufgeweichten Müllerkalk zurückzuführen, was ebenfalls ein offensichtliches Sicherheitsrisiko darstellt (vgl.
Fotos)!
In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass der geplante Brückenneubau zwischen Vilich und
Vilich-Müldorf sich verzögert und erst 2027 statt 2023 fertiggestellt werden soll. Vergleich:
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/sankt-augustin/bruecke-fuer-s13-in-sankt-augustin-spd-wirft-bahn-
wortbruch-vor-1-549696.
Ebenfalls verweise ich darauf, dass die Stadt Bonn den Weg auf Ihrem Internetauftritt explizit als „Geh- und
Radweg“ betitelt. Wie bereits erwähnt nutzen tatsächlich jetzt schon viele Schülerinnen und Schüler diesen Weg
wie von der Stadt vorgesehen täglich. Der Bedarf für einen widmungsgerechten Geh- und Radweg wird folglich
weiterhin bestehen. Vergleich: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2021/geh-und-radweg-am-
burgpark-ist-fertig.php.
Wie oben bereits erwähnt schrieb mir Ihr Kollege Herr (in einer Mail vom 06.01.2023): „Der von Ihnen
beschriebene Weg ist kein ausgewiesener Radweg (mit VZ 237 ausgeschildert). Die vorhandenen Hinweisschilder
„Geh-/Radweg nach Vilich“ sind irreführend und suggerieren einen ausgewiesenen Radweg.“
Ich sorge mich deshalb weiterhin sehr um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Geh- und
Radweg und hoffe auf genehmigung meines Antrages.
Mit freundlichem Gruß
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de