231629-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage zu Drucksachen-Nr. 231361, Windenergie in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231629-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231629-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP-Große Anfrage zu Drucksachen-Nr. 231361, Windenergie in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.09.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.11.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau erneuerbarer Energien führt die Verwaltung aus, dass „bei entsprechenden Planverfahren für Windenergiebereiche und -anlagen alle notwendigen artenschutz- und naturschutzrechtlichen Gutachten, Maßnahmen und Kompensationen verbindlich vorgesehen und umgesetzt werden.“ (DS-Nr. 231361) Hierzu erläutert die Verwaltung in Beantwortung der Großen Anfrage DS-Nr. 231629 detaillierter: 1. Welche Flächen innerhalb des Bonner Stadtgebiets unterfallen der zitierten Formulierung? Bitte per Skizze auf Luftbild. und 2. Wie viele Windräder könnten technisch machbar auf diesen Flächen errichtet werden und mit welcher Gondelhöhe? Die zitierte Formulierung soll für alle künftig auf Bonner Stadtgebiet zu errichtenden Windenergieanlagen gelten und ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie soll jedoch darauf hinweisen, dass trotz der aktuell großen Bedeutung der Fachplanungen zum Thema Windenergie die regulären Anforderungen an Planung und Genehmigung von Anlagen einzuhalten sind. Der Fokus der der LEP-Änderung Erneuerbare Energien zugrunde liegenden Flächenanalyse des LANUV lag darauf, die Flächenpotenziale für die sechs Planungsregionen und für dieSeite 1 von 4 Seite 2 Kreisebene zu ermitteln. Eine flächenscharfe kartografische Darstellung der identifizierten Potenziale war nicht Ziel dieser landesweiten Flächenanalyse. Eine solche kleinräumigere Betrachtung wird im Rahmen der nachfolgenden Regionalplanung durch die Bezirksregierung Köln erfolgen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht abgeschätzt werden, wie viele Windenergieanlagen ggfs. realisiert werden könnten. 3. Welche ihrer die Stadtgrenzen Bonns berührenden Flächen gedenken der Rhein-Sieg-Kreis sowie der Kreis Ahrweiler für Windenergie auszuweisen? Bitte per Skizze auf Luftbild. Es ist davon auszugehen, dass auch dort vor dem Hintergrund der voraussichtlichen neuen Rahmenbedingungen der Regional- und Landesplanung (ggfs. auch in Rheinland-Pfalz) neue Überlegungen angestellt werden, die aktuell maximal ein sehr frühes Planungsstadium aufweisen. 4. Ist sichergestellt, dass das vom Rheinniveau aus erlebbare Panorama des Naturparks Siebengebirge frei bleibt von Windrädern? und 5. Ist sichergestellt, dass der Rodderberg frei von Windrädern bleibt? Die beschriebenen Bereiche, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, stehen lt. Energieatlas NRW des LANUV unter Naturschutz / Schutz als FFH-Gebiet (siehe Anlage). Sowohl die Bonner Teile des Siebengebirges und des Rodderbergs als auch die zu Königswinter und Bad Honnef gehörenden Teile des Siebengebirges und der zu Rheinland-Pfalz gehörende Teil des Rodderbergs sind Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet. Damit ist eine Darstellung als Windenergiebereich nach dem jetzigen Stand des Entwurfs des Teilplans Erneuerbare Energien zum Landesentwicklungsplan ausgeschlossen (sowohl gemäß Ziel 10.2-6 „Windenergienutzung in Waldbereichen“, als auch gemäß Ziel 10.2-8 „Windenergienutzung in Bereichen zum Schutz der Natur“). Aufgrund des Schutzstatus als Naturschutzgebiet ist auch auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Remagen von einer Freihaltung auszugehen. Anlage/n 1 Anlage zu Frage 4/5: Karte Rodderberg / Siebengebirge: NSG_FFH-Gebiet (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de