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231627-06 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Drucksachegruppe 231627

Nummer
231627-06
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
29.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231627 Planungen für Windenergieanlagen in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
231627-06
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
28.08.2024, gez. Wenzel
BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen
in Bonn
Drucksachegruppe 231627
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) vom 21. März
2024 (Az.: 11 D 133/20.NE) Auswirkungen auf die Pläne für die Errichtung von
bis zu drei Windkraftanlagen auf dem Heiderhof in Bad Godesberg und wenn
nein, warum nicht?
2. Für den Fall, dass das genannte Urteil die Absicht, zum Bau von
Windenergieanlagen auf dem Haeselingberg berührt: In welcher Weise tangiert
die Rechtsprechung im Detail die Pläne der Stadtwerke Bonn, mit welchen
Folgen ist zu rechnen und mit welchen Maßnahmen gedenkt die
Oberbürgermeisterin darauf zu reagieren?
3. Liegen der Oberbürgermeisterin oder den Stadtwerken zwischenzeitlich
bezüglich des zu beachtenden Schutzradiuses zum RADOM im angrenzenden
Wachtberg vom bisher kommunizierten Sachstand abweichende Erkenntnisse
vor, wenn ja, welche sind dies und mit welcher zu erwartenden Auswirkung für
das Vorhaben?
4. Unter welchen Voraussetzungen ist denkbar, dass die temporär
zurückgestellten Pläne der Stadtwerke Bonn für den Bau von
Windenergieanlagen auf dem Heiderhof in Zukunft genehmigungsfähig
werden?
Begründung
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG
NRW) vom 21. März 2024 (Az.: 11 D 133/) ist der Landesentwicklungsplan
(LEP) NRW in weiten Teilen unwirksam. Daher erscheint fraglich, ob die für den
Heiderhof vorgesehenen Flächen für Windenergieanlagen (WEA) rechtmäßig
ausgewiesen wurden. Darüber hinaus ist die Frage des Schutzbedürfnisses
des vom Fraunhofer Institut betriebenen RADOM und die dadurch möglichen
Ausschlusskriterien für den vorgesehenen Standort weiterhin abschließend
unbeantwortet.Seite 1 von 3
Seite 2
Laut nachstehender Pressemitteilung der Stadtwerke Bonn haben diese ihre
Planungen für Windenergieanlagen nicht dauerhaft eingestellt. Daher ist von
Interesse unter welchen Umständen eine Wiederaufnahme der Pläne denkbar
ist.
Pressemitteilung der Stadtwerke Bonn vom 21.08.2024:
Zunächst keine Windenergie am Haselingsberg
SWB Energie und Wasser wird das Windpark-Projekt am Haselingsberg
zunächst nicht weiter verfolgen. Bei Untersuchungen vor Ort wurde festgestellt,
dass ein Wespenbussard seinen Horst anders als im Vorjahr in Richtung der
geplanten Standorte verlagert hat.
SWB Energie und Wasser hatte den Bau von bis zu drei Windenergieanlagen
geplant, die Strom für maximal 13.000 Haushalte hätten liefern können. Die
Standorte sind abhängig gewesen von verfügbaren Flächen. Konkret
vorangetrieben wurden zuletzt die Pläne für den Bau von zwei Anlagen, da die
Erkenntnisse der ersten artenschutzrechtlichen Voruntersuchung bereits im
vergangenen Jahr dem Bau einer dritten Windenergieanlage entgegenstanden.
Das Areal der beiden verbleibenden geplanten Windenergieanlagen hat ein
spezialisiertes Gutachterbüro im Auftrag der SWB bis zuletzt untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass der Wespenbussard seinen Horst entgegen der
Situation zur Voruntersuchung im vergangenen Jahr verlagert hat und sich nun
im 500-Meter-Radius eines der beiden verbliebenen geplanten Windräder
befindet. Dies ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein KO-Kriterium für den Bau.
Eine Verschiebung des Standorts hätte das Windrad aus der Kahlfläche in eine
Laubwaldfläche gebracht. In NRW kommen allerdings nur Nadelwald- und
Kahlflächen für den Bau von Windenergieanlagen infrage.
"Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt die Installation einer der beiden
geplanten Windenergieanlagen im vorgesehenen Bereich. Regenerative
Energien werden in Einklang mit der Natur erzeugt. Hier müssen wir
respektieren, dass Flora und Fauna uns Grenzen setzen. Der Bau und Betrieb
von nur einem Windrad ist für uns nicht wirtschaftlich. Deshalb haben wir
beschlossen, das Projekt bis auf Weiteres zu beenden und alle Aktivitäten an
diesem Standort zunächst eingestellt. Wir behalten die Greifvögel-Situation vor
Ort aber im Blick", ordnete SWB-Chef Olaf Hermes ein.
Bezogen auf die Gesamtstrategie der Eigenerzeugung betonte Hermes, dass
SWB Energie und Wasser sich weiter um andere Engagements für Wind- und
Solarprojekte kümmert. In Bonn werden dank des mit der Stadtverwaltung
geschlossen Rahmenvertrags städtische Liegenschaften mit PV-Modulen
ausgestattet. Parallel wird für die Energieproduktion auch der Plan zum Bau
einer Flusswasserwärmepumpe in Plittersdorf vorangetrieben.
Zudem untersucht das kommunale Unternehmen in Bonn und im regionalen
Umfeld potenzielle Standorte für Freiflächen-PV. Windenergieanlagen werden
des Weiteren im Bonner Umland geprüft. Auch bundesweit engagiert sich der
Energieversorger über den Stadtwerke-Verbund Trianel bereits jetzt für den
Bau von Wind- und Solarparks. Mit dem modernisierten, wasserstofffähigenSeite 2 von 3
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HKW Nord werden zukünftig rund 70 Prozent des Strombedarfs
umweltfreundlich gedeckt. (sz)
Quelle: Internet Domain der Stadtwerke Bonn: Zunächst keine Windenergie am
Haselingsberg - SWB Energie und Wasser - Stadtwerke-Bonn - SWB Energie
und Wasser - Stadtwerke Bonn
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de