231627-01 · Große Anfrage
Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231627-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 231627-01 Fragesteller/in: Marcel Schmitt, BBB-Fraktion im Rat 04.10.2023 Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Flächen des Planungsgebietes sind aufgrund von Ausschlusskriterien des LANUV NRW (z.B. Laubwald/Mischwald) oder aus anderen Gründen (z.B. Schutzbe- reich Bundesministerium der Verteidigung IVD I G-Anordnung Nr. III/Wer/377/7 vom 17.12.2012) überhaupt nutzbar und an welchen Standorten genau innerhalb des Pla- nungsbereiches sollen die Windenergieanlagen (WEA) mit welchem Abstand zueinan- der errichtet werden (bitte als Kartendarstellung)? 2. Wann ist zu welchem Typ Windrad genau und mit welchem Ergebnis eine Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung (tatsächliche Leistung in Watt pro qm Rotorfläche am geplanten Standort, Amortisationszeit etc.) durchgeführt worden und kann die Oberbürgermeiste- rin vor dem Hintergrund der Haushaltslage ausschließen, dass a. Bau und Betrieb der WEA den städtischen Haushalt direkt oder indirekt (über Ver- lustausgleich SWB) belasten, b. zu Finanzierungszwecken zusätzliches Kreditvolumen der Stadtverwaltung notwen- dig wird? 3. Warum erfolgte die Prüfung der EnW auf Basis des Fachberichtes 40, LANUV 2012 und nicht des Fachberichtes 142, LANUV 2023 und unterfällt das Planungsgebiet laut Fachbericht 142 des LANUV NRW den Potentialflächen der Tabelle 16 (S. 50) oder Tabelle 18 (S. 52 „inkl. zusätzlicher Flächenpotenziale in naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der BSN“)? 4. Bedeutet die Aussage der EnW auf deren Netzseite „Gemäß Bundesdeutschem Strommix mit Stand 2022 würde eine Anlage an diesem Standort mehr als 5.000 Ton- nen CO2-Emissionen pro Jahr vermeiden“, die unter der Überschrift „Windkraft für Bonn“ firmiert, dass keine Aussage zur tatsächlichen CO2 Einsparung auf Bonner Stadtgebiet gemacht werden kann? 5. Wie genau sollen die „Beteiligungsangebote“ für Bürgerinnen und Bürgern mit wel- chen Rechten zur tatsächlichen Einflussnahme aussehen und wen genau meint die Oberbürgermeisterin mit „betroffenen Stakeholdergruppen“? BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 In ihrer Begründung verweist die Oberbürgermeisterin eingangs auf DS 1412905. Die- ser ist u.a. zu entnehmen: „Das Land NRW hat vor dem Hintergrund von Zielsetzungen zum Ausbau erneuerbarer Energien Ende 2012 eine Potenzialstudie Windenergie veröffentlicht. Nach dem aktuel- len Stand der Technik wurden bei der Betrachtung Windkraftanlagen der 3MW-Klasse mit Nabenhöhen von 135 und 150m zu Grunde gelegt. … Als Ergebnis kommt die Vorprüfung der Standorte zu dem Schluss, dass in Bonn keiner der ausgewiesenen sieben Standorte ad hoc für eine Windenergienutzung zur Verfü- gung steht. Einige Standorte bzw. Teilareale dieser Standorte scheiden insbesondere durch Restriktionen der Flugsicherung und des Schutzbereichs um den Radar Dome1 in Wachtberg aus.“ Warum sich die Einschätzung nunmehr als überholt angesehen wird, ist im Detail klärungsbedürftig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de