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231625 · Beschlussvorlage

Zuschuss an den Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß Bonn e.V.

Nummer
231625
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231625
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zuschuss an den Hockey- und Tennis-Club
Schwarz-Weiß Bonn e.V.
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die städtebauliche Beratung zum Bau einer vereinseigenen Sporthalle in
Ippendorf sowie den hierzu erforderlichen Fachgutachten wird dem Hockey-
und Tennis-Club Schwarz-Weiß Bonn e.V. (HTC) als Ausnahmeentscheidung
nach Abschnitt VI, Nr. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien ein Zuschuss in Höhe
von 50 % der Kosten bis zu einer Maximalfördersumme von 30.000 € gewährt.
Begründung
Der Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß e.V. (HTC) plant die Errichtung
einer vereinseigenen Sporthalle in Bonn-Ippendorf.
In der Sitzung des Rates am 09.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, dem
HTC Schwarz-Weiß Bonn das für den Bau einer Turnhalle benötigte städtische
Grundstück, welches nach Auswertung der Gutachten und des
Bürgerbeteiligungsverfahrens von den politischen Gremien identifiziert wurde,
auf Erbpacht zu überlassen (DS 220814).
Für die Sporthalle werden derzeit verschiedene Standortvarianten diskutiert.
Hierfür ist eine neue planungsrechtliche Grundlage erforderlich.
Deshalb sollen im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Sportanlagen auf dem
Gesamtareal sowie einer neuen Sporthalle geklärt und die Varianten der
geplanten Sportanlage hinsichtlich des Immissionsschutzes und der
verkehrlichen Auswirkungen einer vergleichenden Bewertung unterzogen
werden.
Für diese städtebauliche Beratung einschließlich einer Empfehlung einer
Planungsvariante möchte der HTC SW Bonn ein Fachplanungsbüro
beauftragen. Die vorläufigen Honorarkosten werden auf bis zu 20.000 Euro
brutto geschätzt. Darüber hinaus sind noch weitere Fachgutachten einzuholen.
Es ist vorgesehen, dass diese Angebote von dem Fachplanungsbüro eingeholt
werden, so dass sich derzeit die Höhe der Kosten für die Fachgutachten nochSeite 1 von 3
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nicht konkret beziffern lässt.
Die Verwaltung geht für diese Fachgutachten von Kosten in Höhe von bis zu
40.000 € brutto aus.
Förderfähige Vereine können für den Neubau vereinseigener Anlagen einen
Zuschuss nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien erhalten. Der
Zuschuss beträgt bis zu 50 % der von der Bundesstadt Bonn als
zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten. Da zunächst noch die
Standortvarianten geprüft werden müssen, liegen die Voraussetzungen für eine
Antragstellung nach Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien derzeit nicht vor.
Die Errichtung der Sporthalle liegt auch im Interesse der Bundesstadt Bonn, da
die Halle in den Vormittagsstunden von den umliegenden Grundschulen
genutzt werden soll und damit das derzeit bestehende Defizit an Kapazitäten
für den Schulsport an diesen Standorten beseitigt würde.
Die Verwaltung hält es deshalb für sachgerecht, den HTC nicht allein die
Vorlaufkosten für die Errichtung der Sporthalle tragen zu lassen, sondern sich
hieran mit einem Zuschuss zu beteiligen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem HTC im Wege einer Ausnahmeentscheidung
nach Abschnitt VI, Nr. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von
50 % der Kosten bis zu einer Maximalfördersumme von 30.000 € zu gewähren.
Hierzu ist ein Beschluss des Sportausschusses notwendig. Die
Vorgehensweise ist mit dem Stadtsportbund abgestimmt und wird von diesem
befürwortet.
Sollte diese Höchstfördersumme nicht ausreichend sein, wäre ein erneuter
Beschluss des Sportausschusses notwendig.
Der Zuschuss an den Verein wird in Teilbeträgen nach Vorlage der jeweiligen
Rechnungen ausgezahlt.
Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.000 EUR 152000802/73.1000 2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
30.000 EURSeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de