231625 · Beschlussvorlage
Zuschuss an den Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 231625
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.134 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 231625 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zuschuss an den Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß Bonn e.V. Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die städtebauliche Beratung zum Bau einer vereinseigenen Sporthalle in Ippendorf sowie den hierzu erforderlichen Fachgutachten wird dem Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß Bonn e.V. (HTC) als Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI, Nr. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten bis zu einer Maximalfördersumme von 30.000 € gewährt. Begründung Der Hockey- und Tennis-Club Schwarz-Weiß e.V. (HTC) plant die Errichtung einer vereinseigenen Sporthalle in Bonn-Ippendorf. In der Sitzung des Rates am 09.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, dem HTC Schwarz-Weiß Bonn das für den Bau einer Turnhalle benötigte städtische Grundstück, welches nach Auswertung der Gutachten und des Bürgerbeteiligungsverfahrens von den politischen Gremien identifiziert wurde, auf Erbpacht zu überlassen (DS 220814). Für die Sporthalle werden derzeit verschiedene Standortvarianten diskutiert. Hierfür ist eine neue planungsrechtliche Grundlage erforderlich. Deshalb sollen im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Sportanlagen auf dem Gesamtareal sowie einer neuen Sporthalle geklärt und die Varianten der geplanten Sportanlage hinsichtlich des Immissionsschutzes und der verkehrlichen Auswirkungen einer vergleichenden Bewertung unterzogen werden. Für diese städtebauliche Beratung einschließlich einer Empfehlung einer Planungsvariante möchte der HTC SW Bonn ein Fachplanungsbüro beauftragen. Die vorläufigen Honorarkosten werden auf bis zu 20.000 Euro brutto geschätzt. Darüber hinaus sind noch weitere Fachgutachten einzuholen. Es ist vorgesehen, dass diese Angebote von dem Fachplanungsbüro eingeholt werden, so dass sich derzeit die Höhe der Kosten für die Fachgutachten nochSeite 1 von 3 Seite 2 nicht konkret beziffern lässt. Die Verwaltung geht für diese Fachgutachten von Kosten in Höhe von bis zu 40.000 € brutto aus. Förderfähige Vereine können für den Neubau vereinseigener Anlagen einen Zuschuss nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten. Da zunächst noch die Standortvarianten geprüft werden müssen, liegen die Voraussetzungen für eine Antragstellung nach Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien derzeit nicht vor. Die Errichtung der Sporthalle liegt auch im Interesse der Bundesstadt Bonn, da die Halle in den Vormittagsstunden von den umliegenden Grundschulen genutzt werden soll und damit das derzeit bestehende Defizit an Kapazitäten für den Schulsport an diesen Standorten beseitigt würde. Die Verwaltung hält es deshalb für sachgerecht, den HTC nicht allein die Vorlaufkosten für die Errichtung der Sporthalle tragen zu lassen, sondern sich hieran mit einem Zuschuss zu beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor, dem HTC im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI, Nr. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 50 % der Kosten bis zu einer Maximalfördersumme von 30.000 € zu gewähren. Hierzu ist ein Beschluss des Sportausschusses notwendig. Die Vorgehensweise ist mit dem Stadtsportbund abgestimmt und wird von diesem befürwortet. Sollte diese Höchstfördersumme nicht ausreichend sein, wäre ein erneuter Beschluss des Sportausschusses notwendig. Der Zuschuss an den Verein wird in Teilbeträgen nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen ausgezahlt. Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen / Aufwendungen 30.000 EUR 152000802/73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 30.000 EURSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de