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231623 · Beschlussvorlage

Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2023 für das "Haus des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn

Nummer
231623
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231623
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2023 für das "Haus
des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Festausschuss Bonner Karneval e.V. wird ein Zuschuss zu den
Erbbauzinsen 2023 für das „Haus des Karnevals“, Hohe Straße 81, 53119
Bonn, in Höhe von 4.231,44 € gewährt.
Begründung
An dem städtischen Grundstück Hohe Straße 81, 53119 Bonn (Haus des
Karnevals) war von 1968 – 30.06.1998 zugunsten des Festausschusses
Bonner Karneval e.V. ein Erbbaurecht begründet.
Am 27.08.1998 hat der Hauptausschuss neben der Verlängerung des
Erbbaurechts bis zum 31.12.2028 zugleich beschlossen, den jährlich
anfallenden Erbbauzins künftig mit 90 % zu bezuschussen. Der 90 %ige Anteil
am Erbbauzins beträgt seit dem 01.01.2021 4.231,44 €.
Der Zuschuss wird nicht an den Festausschuss Bonner Karneval ausgezahlt,
sondern mit der städtischen Forderung intern verrechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 1 von 2
Seite 2
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.231,44 € 110660130/
73.1000
2023 aus lfd.
Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
4.231,44 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de