231619 · Beschlussvorlage
Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung
Kerndaten
- Nummer
- 231619
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231619 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 15.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage einer Zufallsauswahl die Nachbesetzung der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft durchzuführen. Begründung Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung soll die Zusammensetzung des Gremiums regelmäßig (beispielsweise nach zwei Jahren) wechseln. Zugleich soll auch die für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität beachtet werden. Die letzte Nachbesetzung der Bürgerinnen und Bürger im Beirat erfolgte im Dezember 2021. Von den sieben aktuellen regulären Mitgliedern aus der Einwohnerschaft sind vier seit 2016 im Beirat aktiv, zwei weitere seit 2019. Ein reguläres Beiratsmitglied (aktiv seit 2021) hat die Mitgliedschaft im Beirat Bürgerbeteiligung inzwischen beendet. Die sieben stellvertretenden Beiratsmitglieder sind seit Dezember 2021 im Beirat aktiv. Um möglichst vielen neuen Einwohner*innen die Möglichkeit zu geben, sich mit ihrer Sichtweise in Beteiligungsprozesse einzubringen, schlägt die Verwaltung vor, sämtliche Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft neu zu besetzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass ein Wissenstransfer von den bisherigen Beiratsmitgliedern auf die neuen Mitglieder ermöglicht wird. Der Beirat beschließt die genaue Ausgestaltung des Prozesses. Die Auswahl der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats Bürgerbeteiligung auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl. Über die Ausgestaltung des Verfahrens für die Nachbesetzung entscheidet der Beirat in seiner Sitzung. Die neuen Mitglieder werden anschließend durch den Rat bestimmt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de