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231619 · Beschlussvorlage

Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung

Nummer
231619
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.09.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231619
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Nachbesetzung der Mitglieder aus der
Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 15.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage einer Zufallsauswahl die
Nachbesetzung der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft durchzuführen.
Begründung
Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung soll die Zusammensetzung des
Gremiums regelmäßig (beispielsweise nach zwei Jahren) wechseln. Zugleich
soll auch die für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität beachtet werden.
Die letzte Nachbesetzung der Bürgerinnen und Bürger im Beirat erfolgte im
Dezember 2021. Von den sieben aktuellen regulären Mitgliedern aus der
Einwohnerschaft sind vier seit 2016 im Beirat aktiv, zwei weitere seit 2019. Ein
reguläres Beiratsmitglied (aktiv seit 2021) hat die Mitgliedschaft im Beirat
Bürgerbeteiligung inzwischen beendet. Die sieben stellvertretenden
Beiratsmitglieder sind seit Dezember 2021 im Beirat aktiv.
Um möglichst vielen neuen Einwohner*innen die Möglichkeit zu geben, sich mit
ihrer Sichtweise in Beteiligungsprozesse einzubringen, schlägt die Verwaltung
vor, sämtliche Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft neu zu besetzen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass ein Wissenstransfer von den bisherigen
Beiratsmitgliedern auf die neuen Mitglieder ermöglicht wird. Der Beirat
beschließt die genaue Ausgestaltung des Prozesses.
Die Auswahl der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft erfolgt gemäß § 2
Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats Bürgerbeteiligung auf Grundlage
einer repräsentativen Zufallsauswahl.
Über die Ausgestaltung des Verfahrens für die Nachbesetzung entscheidet der
Beirat in seiner Sitzung. Die neuen Mitglieder werden anschließend durch den
Rat bestimmt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de