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231618 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2023 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
231618
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231618
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2023 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
werden im Jahr 2023 gewährt:
Ortsausschüsse 7.000,00 €
Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 €
kulturelle Vereine 5.530,00 €
Kirchenchöre 1.675,00 €
Gesangvereine 3.100.00 €
Instrumentalvereine 1.400,00 €
Schützenbruderschaften 2.100,00 €
Kleingartenvereine 450,00 €
Junggesellenvereine 900,00 €
Karnevalsvereine 6.150,00 €
sonstige Vereine 1.400,00 €
insgesamt: 32.155,00 €
Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 71 Zuschussempfänger
fristgemäß eingegangener Anträge im Jahr 2023 einen Aufstockungsbetrag in
Höhe von 56,35 €.
Begründung
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Ver-
einigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Ge-
sang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt wer-
den.Seite 1 von 4
Seite 2
Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die
Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaf-
ten, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse
vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen sind.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die
Verwaltung schlägt vor, 2 verspätete Anträge (Eingang zwischen dem
05.04.2023 und 12.04.2023) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem
üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragsteller, die jährlich
fristgerechte Anträge stellen.
Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 71 fristgerecht
eingegangenen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2023 damit aufgerundet
56,35 €/
Zuschussempfänger.
Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
32.155,00 €
4.000,85 €
110660130/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
36.155,85 €Seite 2 von 4
Seite 3
Anlage/n
1 2023 Übersicht der Auszahlungen (öffentlich)Seite 3 von 4
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
2023 2022
Zuschuss lt.
Richtlinien
Anzahl der
Anträge/
davon
verspätet
Einzelzu-
schuss
vorgeschla-
gener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Ortsausschüsse 700 10 700 € 7.000,00 € 5.600,00 €
Freiwillige Feuerwehren 350 7 350 € 2.450,00 € 2.450,00 €
Kulturelle Vereine individuell 6 150-4000 € 5.530,00 € 5.380,00 €
Kirchenchöre Bis 200 € 10/1 170 - 200 € 1.675,00 € 1.700,00 €
Gesangvereine Bis 700 € 10 250 -400 € 3.100,00 € 2.600,00 €
Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.400,00 € 1.150,00 €
Kleingartenvereine Bis 700 € 1 450 € 450,00 € 0,00 €
Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.100,00 € 2.150,00 €
Junggesellenvereine Bis 700 € 2 450 € 900,00 € 900,00 €
Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 21/1 100 - 700 € 6.150,00 € 5.600,00 €
Sonstige Vereine Bis 700 € 5 100 - 450 € 1.400,00 € 1.050,00 €
32.155,00 € 28.580,00 €Summe:Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de