231618 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2023 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 231618
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231618 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2023 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums werden im Jahr 2023 gewährt: Ortsausschüsse 7.000,00 € Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 € kulturelle Vereine 5.530,00 € Kirchenchöre 1.675,00 € Gesangvereine 3.100.00 € Instrumentalvereine 1.400,00 € Schützenbruderschaften 2.100,00 € Kleingartenvereine 450,00 € Junggesellenvereine 900,00 € Karnevalsvereine 6.150,00 € sonstige Vereine 1.400,00 € insgesamt: 32.155,00 € Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 71 Zuschussempfänger fristgemäß eingegangener Anträge im Jahr 2023 einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 56,35 €. Begründung Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Ver- einigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Ge- sang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt wer- den.Seite 1 von 4 Seite 2 Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die Richtlinien feste Zuschussbeträge vor. Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaf- ten, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen sind. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, 2 verspätete Anträge (Eingang zwischen dem 05.04.2023 und 12.04.2023) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge stellen. Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 71 fristgerecht eingegangenen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2023 damit aufgerundet 56,35 €/ Zuschussempfänger. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 32.155,00 € 4.000,85 € 110660130/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 36.155,85 €Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 2023 Übersicht der Auszahlungen (öffentlich)Seite 3 von 4 Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: 2023 2022 Zuschuss lt. Richtlinien Anzahl der Anträge/ davon verspätet Einzelzu- schuss vorgeschla- gener Zuschuss gewährter Zuschuss Ortsausschüsse 700 10 700 € 7.000,00 € 5.600,00 € Freiwillige Feuerwehren 350 7 350 € 2.450,00 € 2.450,00 € Kulturelle Vereine individuell 6 150-4000 € 5.530,00 € 5.380,00 € Kirchenchöre Bis 200 € 10/1 170 - 200 € 1.675,00 € 1.700,00 € Gesangvereine Bis 700 € 10 250 -400 € 3.100,00 € 2.600,00 € Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.400,00 € 1.150,00 € Kleingartenvereine Bis 700 € 1 450 € 450,00 € 0,00 € Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.100,00 € 2.150,00 € Junggesellenvereine Bis 700 € 2 450 € 900,00 € 900,00 € Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 21/1 100 - 700 € 6.150,00 € 5.600,00 € Sonstige Vereine Bis 700 € 5 100 - 450 € 1.400,00 € 1.050,00 € 32.155,00 € 28.580,00 €Summe:Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de