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231616-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
231616-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231616 Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231616-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
29.08.2023
Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue
vor Schäden durch Veranstaltungen -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Nutzungskonzept für die Rheinaue. In
dessen Rahmen wird auch thematisiert, welche Veranstaltungsformen zukünftig
an welchem Ort welchem Umfang und in welcher Häufigkeit in der Rheinaue
zugelassen werden sollen. Die Interessen der Veranstaltenden und deren
Gästen, sowie den der weiteren Besuchenden des Rheinauenparks, und die
Interessen des Denkmalschutzes sollen unter Berücksichtigung der geltenden
Landschaftsschutzverordnung abgewogen werden. Dabei soll insbesondere
auch berücksichtigt werden, dass Bodenverdichtungen auf der gesamten
Fläche minimiert und im Bereich von Bäumen verboten werden.
Den Veranstaltungsaufbau über zwei oder mehr Wochen stehen zu lassen,
würde erhebliche, wenn auch andere Einschränkungen für die Besuchenden
der Rheinaue bedeuten als der regelmäßige Auf- und Abbau aufeinander
folgender Veranstaltungen. So wäre eine dauerhafte Einzäunung und/oder
Bewachung des Veranstaltungsgeländes (Große und Kleine Blumenwiese)
notwendig. Eine anderweitige Nutzung wäre in dieser Zeit nicht möglich. Des
Weiteren werden die Veranstaltungen von unterschiedlichen Anbietenden
durchgeführt, die unterschiedliche Konzepte verfolgen und entsprechend
unterschiedlich aufbauen. Zudem müsste denkmalrechtlich und
landschaftsrechtlich geklärt werden, ob dauerhaft vorhandene Aufbauten in
diesem Umfang genehmigungsfähig sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
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