231616-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 231616-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231616-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 29.08.2023 Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Nutzungskonzept für die Rheinaue. In dessen Rahmen wird auch thematisiert, welche Veranstaltungsformen zukünftig an welchem Ort welchem Umfang und in welcher Häufigkeit in der Rheinaue zugelassen werden sollen. Die Interessen der Veranstaltenden und deren Gästen, sowie den der weiteren Besuchenden des Rheinauenparks, und die Interessen des Denkmalschutzes sollen unter Berücksichtigung der geltenden Landschaftsschutzverordnung abgewogen werden. Dabei soll insbesondere auch berücksichtigt werden, dass Bodenverdichtungen auf der gesamten Fläche minimiert und im Bereich von Bäumen verboten werden. Den Veranstaltungsaufbau über zwei oder mehr Wochen stehen zu lassen, würde erhebliche, wenn auch andere Einschränkungen für die Besuchenden der Rheinaue bedeuten als der regelmäßige Auf- und Abbau aufeinander folgender Veranstaltungen. So wäre eine dauerhafte Einzäunung und/oder Bewachung des Veranstaltungsgeländes (Große und Kleine Blumenwiese) notwendig. Eine anderweitige Nutzung wäre in dieser Zeit nicht möglich. Des Weiteren werden die Veranstaltungen von unterschiedlichen Anbietenden durchgeführt, die unterschiedliche Konzepte verfolgen und entsprechend unterschiedlich aufbauen. Zudem müsste denkmalrechtlich und landschaftsrechtlich geklärt werden, ob dauerhaft vorhandene Aufbauten in diesem Umfang genehmigungsfähig sind. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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