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231616 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen

Nummer
231616
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 259,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231616-01 ST Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue vor Schäden durch Veranstaltungen - Stellungnahme der Verwaltung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231616
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
29.08.2023
Bürgerantrag: Konzept zum Schutz der Rheinaue
vor Schäden durch Veranstaltungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2024 ein Konzept zu entwi-
ckeln, das die Natur im Landschaftsschutzgebiet der Rheinaue vor Schäden
durch Veranstaltungen besser schützt.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag mit Unterstützung des Aktionsbündnisses
„StadtGRÜN erhalten!“ und der Aktion BAUMWÄCHTER
Betrifft: Die Natur im Landschaftsschutzgebiet Rheinauenpark vor Schäden
durch Veranstaltungen und Übernutzung schützen
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2024 ein Konzept zu entwi-
ckeln, das die Natur im Landschaftsschutzgebiet der Rheinaue vor Schäden
durch Veranstaltungen besser schützt.
Das Konzept soll u. a. dafür sorgen, dass
• keine schweren LKW, Sattelschlepper, Gabelstapler, Traktoren etc.
über die Rasenflächen oder Baumwurzeln fahren,
• die Rasenflächen für leichte Hebefahrzeuge und für Besucher*innen
durch Matten oder Platten abgedeckt werden,
• Bäume und ihre Wurzeln fachgerecht geschützt werden,
• Veranstaltungen zeitlich so koordiniert werden, dass Bühnen nicht
dauernd auf- und abgebaut werden müssen, sondern, einmal aufge-
baut (wie beim Kunstrasen), für mehrere Veranstaltungen genutzt
werden können,
• Pachtverträge entsprechend geändert/ergänzt werden.
Begründung:
Schon in den vergangenen Jahren hat es wiederholt Ärger und Beschwerden wegen
der Zerstörung und Verschlammung großer Rasenflächen nach einzelnen oder meh-
reren Veranstaltungen im Rheinauenpark gegeben. Mit dem Panama-Festival und -
on top - mit „Randale und Freunde“ haben sich die Schäden, die bereits durch „Rhein
in Flammen“ auftraten und laut Aussage des Pächters „katastrophal“ (GA vom
15./16.07.2023) waren, weiter verschlimmert. Wenn wir die Warnungen von Klimato-
logen ernst nehmen, dann ist davon auszugehen, dass wir in Zukunft noch häufiger
mit Schäden rechnen müssen, die durch Groß-Veranstaltungen in Kombination mit
durch den Klimawandel verstärkten Wetterextremen, wie bspw. Dauer- und Starkre-
gen, entstehen. Es ist daher eine Anpassung der Rahmenbedingungen und Regeln
insbesondere für große Events in der Rheinaue notwendig. Die Rheinaue ist Naher-
holungsgebiet für alle Bonnerinnen und Bonner! Die Nutzung für die Allgemeinheit
darf nicht durch die Folgen von Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen für meh-
rere Wochen und Monate beeinträchtigt werden.
Veranstaltungen sind grundsätzlich so zu organisieren und zu gestalten, dass sie
den Charakter des Rheinauenparks als Landschaftsschutzgebiet nicht beschädigen.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de