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231609 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Anbringung eines Zebrastreifens/einer bedarfsabhängigen Ampel zur Absicherung des Schulweges zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf

Nummer
231609
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231609-01 ST Bürgerantrag: Anbringung eines Zebrastreifens/einer bedarfsabhängigen Ampel zur Absicherung des Schulweges zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231609
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.08.2023
Bürgerantrag: Anbringung eines
Zebrastreifens/einer bedarfsabhängigen Ampel zur
Absicherung des Schulweges zur GGS Am
Apfelgarten in Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage,
den Fußgängerüberweg auf der Höhe der Otto-Hahn-Straße-156/158 in 53117
Bonn und den angrenzenden Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße / Schlesienstraße
/ Christian-Lassen-Straße durch einen Zebrastreifen oder eine - ggf. auch be-
darfsabhängige - Ampel abzusichern, um den Schülerinnen und Schülern, die
aus Bonn-Tannenbusch kommend die Gemeinschaftsgrundschule Am Apfel-
garten in Bonn-Buschdorf besuchen, einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 8
Von:
Gesendet: Sonntag, 27. August 2023 16:51
An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag zur Absicherung des Schulwegs zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW übersende ich Ihnen mit der Bitte
um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung:
Ich beantrage,
den Fußgängerüberweg auf der Höhe der Otto-Hahn-Straße-156/158 in 53117 Bonn und
den angrenzenden Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße / Schlesienstraße / Christian-Lassen-
Straße durch einen Zebrastreifen oder eine - ggf. auch bedarfsabhängige - Ampel
abzusichern, um den Schülerinnen und Schülern, die aus Bonn-Tannenbusch kommend die
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf besuchen, einen sicheren
Schulweg zu ermöglichen.
Begründung:
Seit dem Jahr 2017 befindet sich in der Peter-Klein-Straße 4 in 53117 Bonn die
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten, ursprünglich noch als Teilstandort der Katholischen
Grundschule Paulusschule, seit 2019 als eigenständige Gemeinschaftsgrundschule. Mittlerweile
besuchen circa 220 Schülerinnen und Schüler die Schule. Ein größerer Teil dieser Kinder kommt aus
dem angrenzenden Bonn-Tannenbusch. Diese Schülerinnen und Schüler können aufgrund der
querenden Autobahn 555 nur entweder über die Brücke Schlesienstraße oder durch die
Unterführung Georg-Elser-Weg nach Buschdorf kommen.
Anlage 1: Lageplan - Übersicht
Diese Schülerinnen und Schüler müssen entweder den Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße /
Schlesienstraße / Christian-Lassen-Straße oder aber den bisher nur durch eine Fußgängerinsel
abgesicherten Fußgängerüberweg Höhe Otto-Hahn-Straße 156 / 158 nutzen, um zur Peter-Klein-
Straße zu kommen.
Anlage 2: Lageplan - Nahansicht
Aktuell sind aber weder der Kreisverkehr noch der Fußgängerüberweg adäquat abgesichert, um den
Schülerinnen und Schülern einer Grundschule, die überwiegend per Fahrrad oder zu Fuß zu ihrer
Schule kommen, einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.
Anlage 3: Foto – Kreisverkehr
Anlage 4: Foto – Fußgängerüberweg Richtung Kreisverkehr
Aufgrund des typischen Berufsverkehrs als auch des erheblichen Verkehrsaufkommens durch
„Elterntaxis“ der GGS Am Apfelgarten und der angrenzenden Königin-Juliane-Schule stellt sich die
Verkehrssituation im Kreisverkehr und in der Otto-Hahn-Straße - insbesondere am Morgen bei
Schulbeginn - als äußerst problematisch dar. Erschwerend kommt hinzu, dass sich derSeite 2 von 8
Fußgängerüberweg – der einen der Hauptzubringer zu einer Grundschule darstellt - in dem kurzen
Streckenverlauf der Otto-Hahn-Straße befindet, in der eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist.
Erst nach dem Fußgängerüberweg wird die Geschwindigkeit für den weiteren Verlauf der Otto-Hahn-
Straße auf 30 km/h reduziert.
Anlage 5: Foto – Fußgängerüberweg Richtung Otto-Hahn-Straße
Zur angemessenen Absicherung des Schulwegs der Schülerinnen und Schüler aus Bonn-Tannenbusch
sind daher die beantragten Maßnahmen zwingend geboten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 8
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Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de