231609 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Anbringung eines Zebrastreifens/einer bedarfsabhängigen Ampel zur Absicherung des Schulweges zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 231609
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 29.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231609 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 27.08.2023 Bürgerantrag: Anbringung eines Zebrastreifens/einer bedarfsabhängigen Ampel zur Absicherung des Schulweges zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, den Fußgängerüberweg auf der Höhe der Otto-Hahn-Straße-156/158 in 53117 Bonn und den angrenzenden Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße / Schlesienstraße / Christian-Lassen-Straße durch einen Zebrastreifen oder eine - ggf. auch be- darfsabhängige - Ampel abzusichern, um den Schülerinnen und Schülern, die aus Bonn-Tannenbusch kommend die Gemeinschaftsgrundschule Am Apfel- garten in Bonn-Buschdorf besuchen, einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 8 Von: Gesendet: Sonntag, 27. August 2023 16:51 An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag zur Absicherung des Schulwegs zur GGS Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung: Ich beantrage, den Fußgängerüberweg auf der Höhe der Otto-Hahn-Straße-156/158 in 53117 Bonn und den angrenzenden Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße / Schlesienstraße / Christian-Lassen- Straße durch einen Zebrastreifen oder eine - ggf. auch bedarfsabhängige - Ampel abzusichern, um den Schülerinnen und Schülern, die aus Bonn-Tannenbusch kommend die Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten in Bonn-Buschdorf besuchen, einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Begründung: Seit dem Jahr 2017 befindet sich in der Peter-Klein-Straße 4 in 53117 Bonn die Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten, ursprünglich noch als Teilstandort der Katholischen Grundschule Paulusschule, seit 2019 als eigenständige Gemeinschaftsgrundschule. Mittlerweile besuchen circa 220 Schülerinnen und Schüler die Schule. Ein größerer Teil dieser Kinder kommt aus dem angrenzenden Bonn-Tannenbusch. Diese Schülerinnen und Schüler können aufgrund der querenden Autobahn 555 nur entweder über die Brücke Schlesienstraße oder durch die Unterführung Georg-Elser-Weg nach Buschdorf kommen. Anlage 1: Lageplan - Übersicht Diese Schülerinnen und Schüler müssen entweder den Kreisverkehr Otto-Hahn-Straße / Schlesienstraße / Christian-Lassen-Straße oder aber den bisher nur durch eine Fußgängerinsel abgesicherten Fußgängerüberweg Höhe Otto-Hahn-Straße 156 / 158 nutzen, um zur Peter-Klein- Straße zu kommen. Anlage 2: Lageplan - Nahansicht Aktuell sind aber weder der Kreisverkehr noch der Fußgängerüberweg adäquat abgesichert, um den Schülerinnen und Schülern einer Grundschule, die überwiegend per Fahrrad oder zu Fuß zu ihrer Schule kommen, einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Anlage 3: Foto – Kreisverkehr Anlage 4: Foto – Fußgängerüberweg Richtung Kreisverkehr Aufgrund des typischen Berufsverkehrs als auch des erheblichen Verkehrsaufkommens durch „Elterntaxis“ der GGS Am Apfelgarten und der angrenzenden Königin-Juliane-Schule stellt sich die Verkehrssituation im Kreisverkehr und in der Otto-Hahn-Straße - insbesondere am Morgen bei Schulbeginn - als äußerst problematisch dar. Erschwerend kommt hinzu, dass sich derSeite 2 von 8 Fußgängerüberweg – der einen der Hauptzubringer zu einer Grundschule darstellt - in dem kurzen Streckenverlauf der Otto-Hahn-Straße befindet, in der eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist. Erst nach dem Fußgängerüberweg wird die Geschwindigkeit für den weiteren Verlauf der Otto-Hahn- Straße auf 30 km/h reduziert. Anlage 5: Foto – Fußgängerüberweg Richtung Otto-Hahn-Straße Zur angemessenen Absicherung des Schulwegs der Schülerinnen und Schüler aus Bonn-Tannenbusch sind daher die beantragten Maßnahmen zwingend geboten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de