231608-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Antrag: Unterstützung für das Bachfest Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 231608-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231608-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I SPD-Antrag: Unterstützung für das Bachfest Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich wurden im Jahr 2023 bezüglich der Beschallung die Werte und Zeiten genehmigt, die auch in 2019 und 2022 genehmigt wurden (vor 2019 wurden kürzere Beschallungszeiten beantragt, sodass ein Vergleich hier schwierig ist). Zudem wurde den Veranstaltenden mitgeteilt, dass nach der Veranstaltung 2023 die Beschwerdelage geprüft wird und dann eventuell der Genehmigungsprozess angepasst werden muss. Das ist ein Vorgehen, dass bei fast jeder Veranstaltung unabhängig von der Art und Größe derselben angewandt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Veranstaltungen auch weiterhin rechtskonform durchgeführt werden können. Im konkreten Fall des Bachfestes heißt das, dass für 2024 eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW in Betracht gezogen wurde, statt wie bisher die Beschallungswerte und -zeiten über die Nebenabreden zur Flächeneinräumung festzusetzen. Dies würde aber für die Durchführung der Veranstaltung keinen Unterschied machen, die genehmigten Werte und Zeiten sind identisch. Da es aber keine Beschwerden zu der diesjährigen Veranstaltung gab, wird für 2024 an der bisherigen Praxis festgehalten und nichts geändert. Die Veranstaltung "Rheindorfer Bachfest und Gebrannter" kann also auch 2024 wie 2023 stattfinden. Die Verwaltung wird die Veranstalter bei der Beantragung und Genehmigung im bekannten Umfang unterstützen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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