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231605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Große Anfrage „Abzugsanlage Gastronomiebetrieb in der Koblenzer Straße, Bad Godesberg“

Nummer
231605-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231605 BBB-Große Anfrage „Abzugsanlage Gastronomiebetrieb in der Koblenzer Straße, Bad Godesberg“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231605-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Große Anfrage „Abzugsanlage
Gastronomiebetrieb in der Koblenzer Straße, Bad
Godesberg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wurden dem im Februar 2023 eröffneten Gastronomiebetrieb unter der
Adresse Koblenzer Straße 65, 53173 Bonn im Rahmen der Betriebsge-
nehmigung Auflagen bezüglich Abzugsanlagen ausgesprochen und wenn
ja, in welcher Form genau?
Der im Februar dieses Jahrs eröffnete Gastronomiebetrieb wird legal betrieben.
Im Rahmen der seinerzeit erteilten Baugenehmigung wurde als Auflage aufge-
geben, entsprechende Dunstabzugseinrichtungen zu installieren, um anfallende
Dünste mechanisch absaugen zu können und über Dach zu führen.
2. Ist die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert worden und wenn nein,
warum nicht?
Dem Bauordnungsamt sind bisher keine Beschwerden über etwaige Geruchs-
belästigungen, ausgehend von diesem Betrieb, bekannt. Verantwortlich für den
Betrieb der an sich genehmigungsfreien Lüftungsanlage ist allein der Betreiber.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de