231605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Große Anfrage „Abzugsanlage Gastronomiebetrieb in der Koblenzer Straße, Bad Godesberg“
Kerndaten
- Nummer
- 231605-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.180 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231605-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Große Anfrage „Abzugsanlage Gastronomiebetrieb in der Koblenzer Straße, Bad Godesberg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wurden dem im Februar 2023 eröffneten Gastronomiebetrieb unter der Adresse Koblenzer Straße 65, 53173 Bonn im Rahmen der Betriebsge- nehmigung Auflagen bezüglich Abzugsanlagen ausgesprochen und wenn ja, in welcher Form genau? Der im Februar dieses Jahrs eröffnete Gastronomiebetrieb wird legal betrieben. Im Rahmen der seinerzeit erteilten Baugenehmigung wurde als Auflage aufge- geben, entsprechende Dunstabzugseinrichtungen zu installieren, um anfallende Dünste mechanisch absaugen zu können und über Dach zu führen. 2. Ist die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert worden und wenn nein, warum nicht? Dem Bauordnungsamt sind bisher keine Beschwerden über etwaige Geruchs- belästigungen, ausgehend von diesem Betrieb, bekannt. Verantwortlich für den Betrieb der an sich genehmigungsfreien Lüftungsanlage ist allein der Betreiber. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de