231604-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231604-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231604-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 22.08.2023 Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anordnung von Gehweg-Parkplätzen durch Markierungen kommt nur dann in Betracht, wenn u.a. genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgänger*innen ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstühlen auch im Begegnungsverkehr bleibt. Diesbezüglich hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 04.02.2021 das Bürgerbegehren „Radentscheid“ beschlossen (s. DS 202321). Die Forderungen des Bürgerbegehrens sind in sieben verkehrspolitischen Zielen zusammengefasst, die auf Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in der Stadt Bonn abzielen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Forderung nach der Freihaltung von Geh- und Radwegen bekräftigt. Gehwege sollen im Regelfall richtlinienkonform in einer Breite von 2,50m jederzeit frei begehbar sein. Durch den Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) wurde das Mindestmaß von 1,50m breiten Gehwegen nochmals bestätigt. Daher wurde geprüft, ob im Bereich der Klufterstraße die geforderten Gehwegbreiten gegeben sind. Im gesamten Bereich liegen die erforderlichen Maße nicht vor, so dass die Anordnung des Gehwegparkens nicht in Betracht kommt. Die Markierung von Parkplätzen auf der Fahrbahn (auf Höhe der Hausnr. 8 – 46) ist aufgrund der ausreichenden Rest-Fahrbahnbreite möglich und kann mit entsprechender Beschlusslage veranlasst werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de