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231604-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße

Nummer
231604-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231604 Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231604-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
22.08.2023
Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im
Bereich Klufterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anordnung von Gehweg-Parkplätzen durch Markierungen kommt nur dann
in Betracht, wenn u.a. genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von
Fußgänger*innen ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstühlen auch im
Begegnungsverkehr bleibt. Diesbezüglich hat der Rat der Bundesstadt Bonn in
seiner Sitzung am 04.02.2021 das Bürgerbegehren „Radentscheid“
beschlossen (s. DS 202321). Die Forderungen des Bürgerbegehrens sind in
sieben verkehrspolitischen Zielen zusammengefasst, die auf Verbesserungen
für den Fuß- und Radverkehr in der Stadt Bonn abzielen. In diesem
Zusammenhang wurde auch die Forderung nach der Freihaltung von Geh- und
Radwegen bekräftigt. Gehwege sollen im Regelfall richtlinienkonform in einer
Breite von 2,50m jederzeit frei begehbar sein. Durch den Beschluss zur
gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) wurde das Mindestmaß von
1,50m breiten Gehwegen nochmals bestätigt.
Daher wurde geprüft, ob im Bereich der Klufterstraße die geforderten
Gehwegbreiten gegeben sind. Im gesamten Bereich liegen die erforderlichen
Maße nicht vor, so dass die Anordnung des Gehwegparkens nicht in Betracht
kommt.
Die Markierung von Parkplätzen auf der Fahrbahn (auf Höhe der Hausnr. 8 –
46) ist aufgrund der ausreichenden Rest-Fahrbahnbreite möglich und kann mit
entsprechender Beschlusslage veranlasst werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
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