← Vorlagen

231603-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Liegenschaft Markt 6, 53111 Bonn; Geruchsbelästigung durch gastronomische Abzugsanlage

Nummer
231603-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026

Laut OParl-Schnittstelle keine Beratungen zu dieser Vorlage hinterlegt.

  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231603 BBB-Anfrage: Liegenschaft Markt 6, 53111 Bonn; Geruchsbelästigung durch gastronomische Abzugsanlage

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.802 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231603-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Liegenschaft Markt 6, 53111 Bonn;
Geruchsbelästigung durch gastronomische
Abzugsanlage
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Mit welchem Nutzungszweck genau sind die unter der postalischen
Adresse Markt 6, 53111 Bonn auf den Bildern zu sehenden „Holzbauten“
genehmigt worden?
Die Anbauten an das Gebäude Markt 6 wurden im Rahmen der Baugenehmi-
gung für die dort vorhandene Gaststätte genehmigt.
2. Welche Vorgaben galten zum Zeitpunkt der Erteilung der aktuellen Nut-
zungsgenehmigung allgemein für die Führung, insbesondere die Höhe
von gastronomischen Abzugsanlagen und entspricht die auf den Bildern
abgebildete Abzuganlage diesen Vorschriften?
Die Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) ist bereits im Jahr 2002 außer
Kraft getreten. Aktuell bestehen für Gaststätten die allgemeinen bauordnungs-
behördlichen Vorschriften der Bauordnung 2018 NRW (BauO 2018 NRW).
Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in § 41 BauO 2018 NRW geregelt.
Nach § 41 Absatz 3 BauO 2018 NRW sind Lüftungsanlagen so herzustellen,
dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. Bei Lüftungen
in gewerblich genutzten Küchen sind zusätzlich die anerkannten Regeln der
Technik nach VDI 2052 zu beachten.
3. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, sofern die auf den
Bildern abgebildete Abzuganlage nicht den Vorschriften / der Nutzungs-
genehmigung entspricht?
Die Bauaufsichtsbehörde wird nach Überprüfung der Angelegenheit – sofern
erforderlich – bauordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen, um einen
rechtskonformen Zustand herzustellen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de