231591-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße 6 -10 in Plittersdorf zur Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1500 mm
Kerndaten
- Nummer
- 231591-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231591-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße 6 -10 in Plittersdorf zur Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1500 mm Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Gehweg vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße ist nicht in voller Breite städtisch. Die Stadt Bonn hat also nicht für alle Flächen eine Handhabe (siehe Foto 1). zu 1. Die Verwaltung bittet den Ladeninhaber, Fahrradabstellmöglichkeiten im Hof herzustellen.: Im Hof befinden sich bereits durch rotes Pflaster und entsprechende Beschilde- rung ausgewiesene Flächen für Fahrradparken (siehe Fotos 2-5 im Anhang). zu 2. Die Verwaltung errichtet auf dem Gehweg vor dem Geschäft Fahrradan- lehngestelle längs und randständig zur Fahrbahn.: Der öffentliche Gehweg weist auf der Mittelstraße eine Breite von ca. 1,50 bis 2,00 m auf. Neben dem städtischen Gehweg sind bis zum Gebäude optisch identische Gehwegplatten verlegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um den städtischen Gehweg, sondern um Privatflächen. Auf dem öffentlichen Gehweg sind somit keine städtischen Flächen vorhanden, auf denen die Verwaltung Fahrradbügel aufstellen kann, ohne dabei die nutzbare Mindestbreite des Geh- wegs von 1,50 m zu unterschreiten. Bei Annahme des Antrags nimmt die Ver- waltung Kontakt zum Ladeninhaber auf, um dahingehend zu beraten auf seiner Fläche anstelle der Bestandsanlage Fahrradbügel in Diagonalaufstellung anzu- bieten, damit die momentan noch senkrecht abgestellten Fahrräder zukünftig nicht so weit in den Gehweg hineinragen. zu 3. Die Verwaltung stellt durch Kennzeichnung auf dem Gehweg die optische Wahrnehmbarkeit der Gehwegbreite sicher.: An den Stellen, an denen eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m auf städ- tischem Grund vorhanden ist, spricht aus verkehrsplanerischer Sicht grundsätz- lich nichts gegen eine linienhafte Abgrenzung des Gehwegs im Bereich der Fahrradabstellanlagen. Solange die vorhandene Abstellanlage nur ein Abstel- len der Fahrräder senkrecht zum Gehweg ermöglicht, ist fraglich, inwiefern solch eine Linie Wirkung zeigt. Eine Linie sollte deshalb erst in Betracht gezo- gen werden, wenn die Bestandsanlage wie in Punkt 2 vorgeschlagen gegenSeite 1 von 5 Seite 2 Fahrradbügel in Diagonalaufstellung ausgetauscht wurde. Anlage/n 1 Fotos Supermarkt Mittelstraße (öffentlich)Seite 2 von 5 städtische Flächeprivate Fläche Ungefähre GrundstücksgrenzeSeite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de