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231591-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße 6 -10 in Plittersdorf zur Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1500 mm

Nummer
231591-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231591 Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße 6 -10 in Plittersdorf zur Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1500 mm

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231591-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor dem
Verbrauchermarkt in der Mittelstraße 6 -10 in
Plittersdorf zur Sicherstellung einer
Mindestgehwegbreite von 1500 mm
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Gehweg vor dem Verbrauchermarkt in der Mittelstraße ist nicht in voller
Breite städtisch. Die Stadt Bonn hat also nicht für alle Flächen eine Handhabe
(siehe Foto 1).
zu 1. Die Verwaltung bittet den Ladeninhaber, Fahrradabstellmöglichkeiten im
Hof herzustellen.:
Im Hof befinden sich bereits durch rotes Pflaster und entsprechende Beschilde-
rung ausgewiesene Flächen für Fahrradparken (siehe Fotos 2-5 im Anhang).
zu 2. Die Verwaltung errichtet auf dem Gehweg vor dem Geschäft Fahrradan-
lehngestelle längs und randständig zur Fahrbahn.:
Der öffentliche Gehweg weist auf der Mittelstraße eine Breite von ca. 1,50 bis
2,00 m auf. Neben dem städtischen Gehweg sind bis zum Gebäude optisch
identische Gehwegplatten verlegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um den
städtischen Gehweg, sondern um Privatflächen. Auf dem öffentlichen Gehweg
sind somit keine städtischen Flächen vorhanden, auf denen die Verwaltung
Fahrradbügel aufstellen kann, ohne dabei die nutzbare Mindestbreite des Geh-
wegs von 1,50 m zu unterschreiten. Bei Annahme des Antrags nimmt die Ver-
waltung Kontakt zum Ladeninhaber auf, um dahingehend zu beraten auf seiner
Fläche anstelle der Bestandsanlage Fahrradbügel in Diagonalaufstellung anzu-
bieten, damit die momentan noch senkrecht abgestellten Fahrräder zukünftig
nicht so weit in den Gehweg hineinragen.
zu 3. Die Verwaltung stellt durch Kennzeichnung auf dem Gehweg die optische
Wahrnehmbarkeit der Gehwegbreite sicher.:
An den Stellen, an denen eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m auf städ-
tischem Grund vorhanden ist, spricht aus verkehrsplanerischer Sicht grundsätz-
lich nichts gegen eine linienhafte Abgrenzung des Gehwegs im Bereich der
Fahrradabstellanlagen. Solange die vorhandene Abstellanlage nur ein Abstel-
len der Fahrräder senkrecht zum Gehweg ermöglicht, ist fraglich, inwiefern
solch eine Linie Wirkung zeigt. Eine Linie sollte deshalb erst in Betracht gezo-
gen werden, wenn die Bestandsanlage wie in Punkt 2 vorgeschlagen gegenSeite 1 von 5
Seite 2
Fahrradbügel in Diagonalaufstellung ausgetauscht wurde.
Anlage/n
1 Fotos Supermarkt Mittelstraße (öffentlich)Seite 2 von 5
städtische Flächeprivate Fläche
Ungefähre
GrundstücksgrenzeSeite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de